Jahreswechsel 2023/2024: Sozialversicherung
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.
Der Artikel wird, wenn notwendig oder sinnvoll, laufend aktualisiert (Version 3 vom 11.12.2023).
Sozialversicherungswerte / Rechengrößen
Die Änderungen der sv-relevanten Rechengrößen haben wir separat hier aufgeführt.
DEÜV: Neue Meldegründe und Datensatzversion
Neue Meldegründe 17/37 für den Beginn und Ende von Elternzeiten
Ab 2024 sind für alle Elternzeiten der Beginn und das Ende der Elternzeit über das DEÜV-Meldeverfahren zu melden. Hierfür gibt es den neuen Datensatz Fehlzeit (DSFZ) und die neuen Meldegründe 17 (Beginn der Elternzeit) und 37 (Ende der Elternzeit).
Diese Meldungen müssen ausschließlich für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben werden und nur unter der Voraussetzung, dass während der Elternzeit keine mehr als geringfügige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt wird (d. h. nicht bei Elternteilzeit).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Elternzeitmeldung erhalten Sie im separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3333440 – DEÜV: Neue Meldegründe Beginn/Ende Elternzeit (17/37) zum 01.01.2024.
Neue Datensatzversion 09
Da der Datenbaustein Bestandsabweichung (DBBM) entfällt, entfällt folglich das Feld MMBM im Datensatz Meldung (DSME).
Dadurch ergibt sich eine neue Datensatzversion 09.
Weitere Informationen im SAP-Hinweis 3385445 – DEÜV: neue Datensatzversion 09 zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
Betriebsdatenmeldeverfahren: Neue Datensatzversion
Neue Datensatzversion
Mit der neuen Datensatzversion wird in den Datensatz Betriebsdaten (DSBD) die Unternehmensnummer aufgenommen.
Zum Aufbau des Unternehmensbasisregister ist eine Verknüpfung zwischen der Unternehmensnummer und der Betriebsnummer notwendig.
Bis Ende Mai 2024 soll daher einmalig für alle Betriebsnummern eine Erstmeldung der Unternehmensnummer mit dem neuen Meldegrund 09 übermittelt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Unternehmensnummer erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel – den ersten Teil finden Sie hier und im SAP-Hinweis 3366571 – DEÜV – Datensatz Betriebsdaten (DSBD) – Neue Datensatzversion 05 zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
Anlage Arbeitgeberkonto (DSAK): Neue Datensatzversion
Im Datenbaustein Grunddaten (DBGD) wird ein neues Feld RECHTSFORM eingefügt. Darin ist die Rechtsform des Unternehmens als fünfstellige Schlüsselzahl aus der Code-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit anzugeben.
Die Rechtsform wird dabei nicht mehr aus der Teilapplikation ‚Betriebsdatenpflege (BDBS)‘ gelesen, sondern aus der Teilapplikation ‚Daten zur juristischen Person (JUPR)‘.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie im separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3367595 – DEÜV – Arbeitgeberkonto (DSAK) – Neue Datensatzversion 02 zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
EEL: Neue Datensatzversion
Neue Datensatzversion
Es ergeben sich die folgenden Änderungen für die neue Datensatzversion 12:
- Die Vorgabe zur Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts wird für Spezialfälle (Grenzgänger Frankreich) angepasst (Datenbaustein DBAE Arbeitsentgelt und Datenbaustein DBFR Angaben zur Freistellung bei Erkrankung/Verletzung des Kindes)
- Es wird ein neues Feld „KINDER-UNTER-25“ im Datenbaustein DBAL bzw. im Datenbaustein DBFR Angaben zur Freistellung bei Erkrankung/Verletzung des Kindes geschaffen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie im separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3373946 – EEL: Neue Datensatzversion 12 zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
BEA: Neue Datensatzversion
Neue Datensatzversion
Es ergeben sich folgende Änderungen für die neue Datensatzversion 04:
- Für die Arbeitsbescheinigung (DSAB) und Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (DSEU):
- Datenbaustein DBHA Heimarbeiter: entfällt
- Datenbaustein DBAZ bzw. DBEZ Arbeitszeit: Änderung des Arbeitszeitänderungsgrundes Beschäftigungssicherungsvereinbarung (08)
- Datenbaustein DBEN Entgeltdaten: neues Feld Fiktivbruttogrund (FIBGR) zur Begründung der Angabe des fiktiven Bruttos
- Datenbaustein DBEE Entgeltdaten EU: Änderung von steuerpflichtigem Bruttoarbeitsentgelt zu Gesamtbruttoarbeitsentgelt
- Datenbaustein DBFZ Fehlzeiten:
- statt 99 Fehlzeiten können nun 999 Fehlzeiten im Datenbaustein Fehlzeiten (DBFZ) gemeldet werden
- neue Arten der Fehlzeit: Entschädigung wegen Absonderung (Quarantäne) nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (15) und Entschädigung wegen Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1a IfSG (16)
- Für die Nebeneinkommensbescheinigung (DSNE):
- Datenbaustein DBNE Grunddaten Nebeneinkommen: neues Feld Mithelfender Familienangehörige (MIFA) zur Angabe darüber, ob das Nebeneinkommen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses als mithelfender Familienangehöriger erzielt wurde
- Datenbaustein DBHN Heimarbeiter: entfällt
Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie im separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3377199 – BA-BEA: Neue Datensatzversion 04 zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
eAU: Neue Verfahrensbeschreibung
Ab dem 01.01.2024 wird eine Kernprüfung zur Steigerung der Qualität von Meldungen implementiert. Dies bietet Krankenkassen die Möglichkeit, objektiv inkorrekte Daten zur Arbeitsunfähigkeit nicht direkt an die Arbeitgeber weiterzugeben, sondern zunächst mit dem jeweiligen Arzt zu klären.
Darüber hinaus wird auch die Weiterleitung von eAU-Anfragen zwischen den Krankenkassen ermöglicht.
Die neue Verfahrensbeschreibung ist nicht mit einer Änderung der Datensatzversion verbunden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie im separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3367322 – eAU: Kernprüfung.
Zahlstellenmeldeverfahren: Neue Datensatzversion
Neue Datensatzversion
Folgende Änderungen ergeben sich im Datenbaustein Meldung der Zahlstelle an die Krankenkasse (DBZK):
- Neues Kennzeichen Waisenleistung
Mit der nächsten Änderungsmeldung sind Versorgungsbezüge, die Waisenleistungen (gemäß §229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 4) darstellen, zu kennzeichnen. - Neues Kennzeichen anteiliger Ausschlusstatbestand
Mit der nächsten Änderungsmeldung sind Versorgungsbezüge, die teilweise durch Privatanteile des Versorgungsempfängers erworben wurden (z.B. Riester oder private Finanzierung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses), zu kennzeichnen. - Änderung Ausprägung des Feldes Kennzeichen Beihilfe
Die Ausprägung Nein/Unbekannt des Feldes Kennzeichen Beihilfe wird in separate Ausprägungen Nein und Unbekannt aufgeteilt. - Entfall der Felder Beitrag-KV und Beitrag-PV
Aufgrund des Entfalls der Bestandsmeldungen, entfallen die Felder Beitrag-KV und Beitrag-PV.
Neuer Meldegrund 03 (Unzuständige Krankenkasse)
- Sollten Krankenkassen für eine übermittelte Meldung zum Beginn des Versorgungsbezugs nicht zuständig sein, da der Versorgungsempfänger nicht Mitglied der Krankenkasse ist, wird dies mit dem neuen Meldegrund 03 (Unzuständige Krankenkasse) zurückgemeldet.
Weitere Informationen finden Sie im SAP-Hinweis 3333760 – Zahlstellenmeldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
A1-Verfahren: Neue Datensatzversion für die Ausnahmevereinbarung
Neue Datensatzversion
Es ergibt sich folgende Änderung für die neue Datensatzversion:
- Bei der Ausnahmevereinbarung (Infotyp 0700, Subtyp DXAV) muss künftig pro Einsatzort der prozentuale Anteil an Telearbeit übermittelt werden, weshalb sich die Version von 2.0.0 auf 2.1.0 ändert.
- Die weiteren A1-Antragsarten bleiben unverändert in Version 2.0.0.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3358536 – A1-Verfahren: Ausnahmevereinbarung neue Version 2.1.0 zum 01.01.2024.
Anmerkung
Meldungen sind ab dem 01.04.2024 grundsätzlich in der neuen Datensatzversion zu übermitteln. Im Übergangszeitraum bis zum 29.02.2024 können Meldungen weiterhin in der bisherigen Datensatzversion übermittelt werden. Rückmeldungen erfolgen ab dem 01.01.2024 in der neuen Datensatzversion.
Erinnerung: Eigenerklärung für eine Meldestelle
Sofern Sie in Ihrer Unternehmensgruppe oder Ihrem Konzern mehrere Firmen/Gesellschaften mit eigener Haupt-Betriebsnummer abrechnen und über eine einzige melden, ist zwingend die sogenannte Eigenerklärung für eine Meldestelle der ITSG abzugeben.
Ende der Sonderzuständigkeit für Familienkassen (Öffentlicher Dienst)
Da zum 31.12.2023 die Sonderzuständigkeit für Familienkassen des öffentlichen Diensts endet, wird das Kindergeld künftig ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie in den SAP-Hinweise 3367048 – Ende der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Diensts zum 31.12.2023 – Ankündigung und 3389670 – Ende der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Diensts zum 31.12.2023 – Umsetzung.
Unfallversicherung
Bei der Erstellung des Lohnnachweises für 2023 in 2024 wird es nochmals eine Zwangsaufrollung auf 2018 geben, da beim Lauf des Reports für den Lohnnachweis für die Abrechnungsperiode 01/2023 die entsprechende Korrektur nicht bei allen Kunden im System vorhanden war.
Mindestlohnerhöhungsgesetz: Wegfall der Übergangsregelung (Bestandsschutz) zum 31.12.2023
Der Bestandsschutz für Mitarbeiter mit einem Verdienst zwischen 450,01 € und 520 € nach der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze endet am 31.12.2023. Als Hinweis auf diese Fälle erfolgt nun ab der Abrechnung 01/2024 die Ausgabe einer Warnung.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel hier und im SAP-Hinweis 3399626 – Mindestlohnerhöhungsgesetz: Wegfall der Übergangsregelung (Bestandsschutz) zum 31.12.2023.
Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2023/2024
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