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Anpassung des Basiszinssatzes zum 01. Juli 2026
Mit der Veröffentlichung der neuen Ausgabe des Bundesanzeigers am 1. Juli 2026 hat die Deutsche Bundesbank den neuen Basiszinssatz bekannt gegeben. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 % und erhöht sich damit im Vergleich zum vorherigen Halbjahr um 0,25 Prozentpunkte.
WeiterlesenDEÜV-Betriebsdatenpflege: Wechsel auf Dialogverfahren ab dem 01.01.2027 (1/2)
Zum 01.01.2027 wird das Betriebsdatenmeldeverfahren in seiner derzeitigen Form eingestellt und durch ein neues XML-basiertes Dialogverfahren ersetzt. In diesem ersten Teil unserer zweiteiligen Blog-Reihe informieren wir Sie über die wichtigsten fachlichen Änderungen.
WeiterlesenGesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV: Auswirkungen auf (SAP HCM) Payroll
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt bereits seit einigen Jahren in einer massiven strukturellen Finanzierungskrise: Die Ausgaben steigen mit knapp 8 % pro Jahr deutlich stärker als die Einnahmen mit ca. 3–5 %. Ohne Gegenmaßnahmen drohen bis 2030 Deckungslücken von bis zu 40 Mrd. €, die einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von ca. 4,7 % und einem Gesamtbeitragssatz von bis zu ca. 19,3% nach sich ziehen würden – eine deutliche Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
WeiterlesenKurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen (KEA)
Das KEA-Verfahren („Kurzarbeitergeld-Dokumente Elektronisch Annehmen“) ist ein digitaler Übermittlungsweg für Anträge auf Kurzarbeitergeld an die Bundesagentur für Arbeit. In unserem Blogartikel zeigen wir Ihnen, wie es im SAP HCM umgesetzt wurde.
WeiterlesenNeue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2026 im SAP HCM
Zum 01. Juli 2026 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.
WeiterlesenNeues TLS-Serverzertifikat für den GKV-Kommunikationsserver ab 12.05.2026
— UPDATE am 24.04.2026 —
Ab dem 12. Mai 2026 wird ein neues TLS-Serverzertifikat eingeführt. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Prüfung der SSL-Client Zertifikatsliste durchgeführt werden, die für die sichere Kommunikation mit den Krankenkassen benötigt wird. Zudem wird die Laufzeit von ausgestellten TLS-Zertifikaten in den kommenden Jahren stufenweise auf maximal 47 Tage reduziert.
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