Die soziale Pflegeversicherung braucht mehr Geld, und ein Teil davon soll über die Entgeltabrechnung kommen: Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz steigt der Zuschlag für kinderlose Mitglieder, die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben, Minijobs werden beitragspflichtig und für mitversicherte Ehe- und Lebenspartner kommt ein neuer Zuschlag. Welche Änderungen der Kabinettsentwurf vorsieht und was das für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in SAP HCM bedeutet, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Wir beschränken uns dabei auf die Regelungen, die die Entgeltabrechnung betreffen. Die weiteren Inhalte des Gesetzes, etwa zu Leistungen, Pflegebegleitung und Digitalisierungsförderung, betreffen vor allem Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen.
Weiterlesen







