Mit der Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren zum 1. Dezember 2025 hat sich für Arbeitgeber ein komplett neuer, automatisierter Meldeweg für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge privat versicherter Beschäftigter etabliert – relevant für die Gewährung des Arbeitgeberzuschusses und die Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung. Wie bei jedem neuen Verfahren können sich dabei jedoch leicht Abweichungen zwischen Stammdaten und Meldedaten einschleichen. Was SAP dagegen mit einem neuen Checktool unternimmt, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
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