Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV: Auswirkungen auf (SAP HCM) Payroll
— UPDATE am 15.07.2026 —
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt bereits seit einigen Jahren in einer massiven strukturellen Finanzierungskrise: Die Ausgaben steigen mit knapp 8 % pro Jahr deutlich stärker als die Einnahmen mit ca. 3–5 %. Ohne Gegenmaßnahmen drohen bis 2030 Deckungslücken von bis zu 40 Mrd. €, die einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von ca. 4,7 % und einem Gesamtbeitragssatz von bis zu ca. 19,3% nach sich ziehen würden – eine deutliche Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026 (BStabG) soll daher ab 2027 stabile Beitragssätze sicherstellen. Der Schwerpunkt der Reform liegt auf einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik: Vergütungs- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen werden künftig an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnrate) gedeckelt. Gleichzeitig nimmt das Gesetz – weil reine Ausgabenkürzungen nicht ausreichen – auch die Einnahmenseite in den Blick. Ziel ist eine faire, solidarische Beteiligung aller: höhere Einkommen, Arbeitgeber bei Minijobs und bestimmte Familienkonstellationen sollen einen zusätzlichen Beitrag leisten. Am 10.07.2026 hat der Bundestag den entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst, ehe die Reform noch am selben Tag auch den Bundesrat passiert hat.
Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einige Aspekte des GKV-Beitragsstabiliserungsgesetzes haben eine unmittelbare Auswirkung auf die Payroll. Dies umfasst insbesondere:
- die einmalige zusätzliche / außerordentliche Erhöhung sowohl der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungsfreigrenze) als auch der Beitragsbemessungsgrenze um 3.600 Euro jährlich bzw. 300 Euro monatlich zum 01.01.2027,
- eine Anhebung des pauschalen AG-Beitrags zur Krankenversicherung für Minijobs von bisher 13% auf den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6% zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 2,9% zum 01.01.2027,
- die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs in der sozialen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2027, bei der Arbeitgeber den vollen PV-Beitragssatz von 3,6 % auf den Verdienst entrichten müssen,
- die Einführung einer arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig freiwilligen Teil-Arbeitsunfähigkeit mit flexiblen Stufen und eines Teil-Krankengeldes mit entsprechender Erweiterung des eAU-Verfahrens zum 01.01.2027 sowie
- einen neuen Beitragszuschlag von 2,5% für Arbeitnehmer, die Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei familienversichert haben, sofern keine Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben, ab dem 01.01.2028.
Mit Blick auf den nächsten Jahreswechsel 2026/2027 werden wir in den kommenden Wochen und Monaten auf die einzelnen Maßnahmen sowie deren konkrete Auswirkungen auf SAP HCM in gesonderten Blog-Artikeln im Detail eingehen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sowie einen Überblick über die Maßnahmen finden Sie hier.
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