euBP ab 01.01.2024 (im SAP HCM) – Teil 1/2
Die ab dem 01.01.2023 für Daten der Entgeltabrechnung verpflichtend zu nutzende Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion. Im ersten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die fachlichen Änderungen skizzieren.
Grundlegendes zur euBP / im SAP HCM
Grundlegendes zur euBP – sowohl fachlich als auch die Umsertzung im SAP HCM – haben wir bereits in unseren ersten zwei Artikeln zum Thema beschrieben. Sollten Sie diese verpasst haben, können Sie hier nochmals abspringen.
Änderungen der neuen Datensatzversion zum 01.01.2024
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2024 zu den neuen Grundsätzen gültig ab dem 01.01.2024 parallel auch die Grundsätze in der vom 01.01.2023 an geltenden Fassung gelten.
Elektronische Bereitstellung der Prüfergebnisse für den Arbeitgeber
Auf Wunsch des Arbeitgebers kann das Prüfergebnis (nach § 7 Abs. 4 Satz 1 BVV) zukünftig elektronisch bereitgestellt werden. Die Bereitstellung in elektronischer Form ist durch den Arbeitgeber mit dem neuen Datensatz Zugangseröffnung (DSZE) anzufordern, welcher im folgenden beschrieben wird.
Neuer „Datensatz Zugangseröffnung“ (DSZE)
Mit dem DSZE erfolgen die elektronische Zugangseröffnung und die Einwilligung zur Bereitstellung des Prüfergebnisses in elektronischer Form. Der übersichtliche Datensatz weist neben den Steuerungsdaten lediglich folgende drei Felder auf:
feld im datensatz zugangseröffnung (DSZE) | Beschreibung | ausprägungen |
---|---|---|
KENNZZE | Der Zugang für den Empfang elektronischer Dokumente über das euBP-Verfahren wird grundsätzlich eröffnet. | J – Ja |
KENNZ-ELEKTRONISCHES-PRUEFERGEBNIS | Das Prüfergebnis (PDF) soll elektronisch über das euBP-Verfahren bereitgestellt werden. (Wunsch nach § 7 Abs. 4 S. 1 BVV und Einwilligung nach § 37 Abs. 2a SGB X) | J – Ja |
EMAIL-ELEKTRONISCHES-PRUEFEREGBNIS | E-Mail-Adresse der abrufberechtigten Person zur Absendung der elektronischen Benachrichtigung über die Bereitstellung des Prüfergebnisses. | bspw. name@hrz.tu-xx.de |
Neuer „Datensatz Fragebogen“ (DSFB)
Mit jeder Betriebsprüfung müssen bestimmte Aussagen zu unterschiedlichen Sachverhalten durch den Prüfdienst abgefragt und dokumentiert werden. In der Regel erfolgt dies durch Ausfüllen eines (Papier-)Fragebogens oder durch persönliche Abfrage. Zur weiteren Vereinfachung des Verfahrens der Betriebsprüfung können nun folgende Angaben über den neuen Datensatz „Fragebogen“ (DSFB) erfragt bzw. übermittelt werden:
- Lohnsteueraußenprüfungen ab Prüfzeitraumbeginn,
- das Vorliegen von Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV,
- Aussagen zu familienhafter Mitarbeit (bei Einzelunternehmen) sowie
- die Ansprechperson für die Betriebsprüfung.
Der neue Datensatz weist neben den Steuerungsdaten zu Antwortbogen und Ansprechpartner jeweils drei Felder auf:
feld im datensatz Fragebogen (DSFB) | Frage / beschreibung | ausprägungen |
---|---|---|
KENNZLSTAP | Wurde ab Prüfzeitraumbeginn eine Lohnsteueraußenprüfung begonnen oder abgeschlossen? | J = Ja N = Nein |
KENNZWG | Liegen Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV vor? | 1 = Ja, Wertguthaben wird im Entgeltabrechnungsprogramm geführt 2 = Ja, Wertguthaben wird bei einem Drittanbieter geführt. 3 = Nein, keine Wertguthaben nach § 7b SGB IV vorhanden. |
KENNZFAMILIE- MITARBEIT | Sind bisher nicht als Beschäftigte gemeldete Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel im Betrieb tätig, über deren sozialversicherungsrechtlichen Status bisher kein Bescheid ergangen ist? | J = Ja N = Nein |
NAME-AP | Name des Ansprechpartners für die Betriebsprüfung | bspw. Peter Silie |
TEL-AP | Rufnummer des Ansprechpartners für die Betriebsprüfung gemäß DIN 5008 | bspw. +49 511 999-222 |
EMAIL-AP | E-Mail-Adresse des Ansprechpartners für die Betriebsprüfung. | bspw. Peter.Silie@L3Consulting.de |
Änderungen im „Datensatz Stammdaten Arbeitnehmer“ (DSAN)
Neue Felder „Angaben zu Wertguthaben“
Folgende drei Felder sind für Angaben zu Wertguthaben eingefügt worden:
NEUE feldER im datensatz DSAN | Bezeichnung | ausprägungen |
---|---|---|
WGSBG | Beginn-Datum der Wertguthabenvereinbarung | Datum in der Form JJJJMMTT oder Grundstellung (Leerzeichen) |
WGSEN | Ende-Datum der Wertguthabenvereinbarung | Datum in der Form JJJJMMTT oder Grundstellung (Leerzeichen) |
WGSFPBEG | Beginn der Freistellungsphase aufgrund der Wertguthabenvereinbarung | Datum in der Form JJJJMMTT oder Grundstellung (Leerzeichen) |
Änderungen im „Datensatz Lohn Arbeitnehmer“ (DSLA)
Neuer „Datenbaustein Vortragswerte Altersteilzeit“ (DBVZ)
Dem bestehenden Datenbaustein Altersteilzeit (DBAT) wird in neuer Datenbaustein Vortragswerte Altersteilzeit (DBVZ) vorangestellt. Mit diesem sind einmalig kumulierte Angaben für den Zeitraum vom Abschluss der Altersteilzeit-Vereinbarung bis zum Vormonat des Datenübermittlungszeitraumes anzugeben. Er weist dazu für die Sparten Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (AV) und Pflegeversicherung (PV) jeweils die folgenden Felder am Beispiel KV auf:
feld im datensatz Vortragswerte altersteilzeit (DBVZ) | beschreibung |
---|---|
KVSVLUFT | SV-Luft Krankenversicherung, d.h. die Differenz zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze (BBG), kumuliert seit Beginn des Vertrage bis zum Vormonat des Datenübermittlungszeitraums |
KVABGEGRSVLUFTSUM | KV-beitragspflichtiger Teil des Wertguthabens, der aus dem Vergleich von SV-Luft und Entgeltguthaben resultiert, kumuliert seit Beginn des Vertrags bis Vormonat des Datenübermittlungszeitraums |
Austausch der Datenbausteine zu (nicht-ATZ-)Wertguthaben
Die bisherigen Datenbausteine „Wertguthaben West“ (DBWW) und „Wertguthaben Ost (DBWO) entfallen und werden durch den neuen „rechtskreisübergreifenden“ Datenbaustein „Wertguthaben“ (DBWG) ersetzt. Analog des Datenbaustein Altersteilzeit (DBAT) erhält auch der DBWG einen Datenbaustein „Vortragswerte Wertguthaben“ (DBVW), welcher SV-Lüfte und beitragspflichtige Teile des Wertguthabens kumuliert ausweist (s.o.).
Neue Felder und aus „Datensatz Stammdaten Arbeitnehmer“ (DSAN) verschobene
Die folgenden Felder werden aus dem Datensatz „Stammdaten Arbeitnehmer“ (DSAN) in den Datensatz „Lohn Arbeitnehmer“ (DSLA) verschoben:
- Sächsische Besonderheit in der Pflegeversicherung
- Steuerklasse
- Kirchensteuerpflicht
- Kinderfreibetrag
- Steuerfreibeträge
- Personengruppe
- Beitragsgruppenschlüssel
- Betriebsnummer der Einzugsstelle
Die folgenden Felder kommen neu hinzu:
- Zusatzbeitrag für Krankenversicherte für Pflichtversicherte
- Betriebsnummer der Umlagekasse
- verwendeter Umlagesatz
- einheitliche Pauschalsteuer
Neues Feld „Grund der Datenübermittlung“ im Datensatz Steuerung (DSST)
Im Datensatz Steuerung (DSST) wird das neue Feld „Grund der Datenübermittlung“ eingefügt. Die folgenden Ausprägungen sind möglich:
AUSPRÄGUNGEN DES FELDES „GRUND DER DATENÜBERMITTLUNG“ (GDDUE) | Bezeichnung |
---|---|
1 | Prüfankündigung / vorhandener Prüftermin |
2 | Wechsel des systemgeprüften Abrechnungsprogramms |
3 | Wechsel eines Dienstleisters (ABSN/BBNRMS oder BBNRAS) |
Bis zum 31.12.2024 ist lediglich Grund 1 „Prüfankündigung / vorhandener Prüftermin“ zulässig. Erst mit in Kraft treten des neuen Absatzes 6b des § 28p SGB IV zum 01.01.2025 durch das 8. SGB IV Änderungsgesetz sind auch die Gründe 2 und 3 zulässig. Denn dieser besagt:
„(6b) Arbeitgeber haben beim Wechsel der von ihnen verwendeten systemgeprüften Programme für die Unterlagen, die der nächsten Prüfung unterliegen, die Daten im Verfahren nach Absatz 6a Satz 1 an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln. Die Datenstelle der Rentenversicherung speichert diese Daten bis zum Abschluss der Prüfung. Dies gilt auch bei Wechsel eines Dienstleisters.“
Neuer Absatz 6b des § 28p SGB IV
Sofern bei der Datenübermittlung mit Grund 1 der Statuscode E50/F50 zurückgemeldet wird, wird empfohlen sich mit dem zuletzt zuständigen Prüfdienst in Verbindung zu setzen und die Gründe einer gewünschten Betriebsprüfung darzulegen.
Umsetzung in SAP HCM
Die Umsetzung im SAP HCM ist zum Jahreswechsel 2023/2024 möglich, durchaus aber auch erst bis zum Jahreswechsel 2024/2025, da die bisher gültige Datensatzversion in 2024 parallel gültig ist.
Nach der Veröffentlichung der relevanten Hinweise durch SAP werden wir in einem zweiten Teil dieser zweiteiligen Blog-Reihe informieren, den wir auch hier verlinken.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
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Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
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