— UPDATE am 27.01.2025 —
Mit dem BMF-Schreiben vom 22.01.2025 wurde ein geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2025 ausgeliefert. Dieser berücksichtigt die Anpassungen des Einkommensteuertarifs einschl. der Anhebung des Grundfreibetrags, die Anpassung am Kinderfreibetrag sowie der Freigrenze des Solidaritätszuschlags durch das Steuerfortentwicklungsgesetz. Der neue PAP ist spätestens ab 01.03.2025 rückwirkend zum 01.01.2025 anzuwenden. Alle wichtigen Informationen zu diesen Anpassungen finden Sie in diesem Blogartikel.
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