Minijob & Übergangsbereich ab 01.01.2024 in SAP HCM
Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzenn für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.