Jahreswechsel 2023/2024: Steuer
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Der Artikel wird, wenn notwendig oder sinnvoll, laufend aktualisiert (Version 1 vom 04.10.2023).
Neuer Programmablaufplan (PAP)
Der PAP für 2024 berechnet die Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2024.
Bei der Steuerberechnung werden folgende Werte berücksichtigt:
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
- „Nach rechts-Verschiebung“ des Einkommenssteuertarifs zum Ausgleich des Effektes der kalten Progression
- Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag
- Aufnahme der veränderten Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem separaten Blogartikel.
Lohnsteueranmeldung (LStA) & Lohnsteuerbescheinigung (LStB)
Lohnsteueranmeldung
Es wird neues XML-Schema für 2024 zur Verfügung gestellt. Eine Anpassung des Formulars ist jedoch nicht notwendig.
Lohnsteuerbescheinigung
Es wird ein neues Formular für 2024 bereitgestellt.
Die Angabe des vom Arbeitgeber ausgezahlten Kindergeldes in Nummer 33 ist nicht mehr zulässig (Aufhebung von § 72 EStG zum 1. Januar 2024).
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem separaten Blogartikel zur LStB.
Vermögensbeteiligung
Der Freibetrag für die Vermögensbeteiligung soll von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden (§ 3 Nr. 39 EStG). (gem. Entwurf Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)*)
*Hinweis: Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess.
Wegfall der Fünftelungsregelung
Im Lohnsteuerabzugsverfahren soll die Anwendung der Fünftelungsregelung entfallen. (gem. Entwurf Wachstumschancengesetz*)
Weitere Informationen haben wir in einem separaten Blogartikel zusammenfasst.
*Hinweis: Das Wachstumschancengesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess.
ELStAM: Aufnahme der PKV-Daten
Die zum 01.01.2024 geplante Integration der Daten der privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren wird um bis zu zwei Jahre verschoben, Starttermin ist damit spätestens der 01.01.2026.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem separaten News-Artikel.
Kommunikation Finanzverwaltung: ERiC
ERiC Version 39
Für die Übertragung zur Finanzverwaltung wird für 2024 eine neue Version des zugrunde liegenden ELSTER Rich Clients (ERiC) bereitgestellt. Diese ist zwingende Voraussetzung für die Übertragung der LStA für 2024, d.h. erstmalig für den Anmeldezeitraum Januar 2024.
Nach Bereitstellung durch die Behörde wird SAP wie gewohnt die entsprechenden Pakete für die Middleware SAP Business Connector (BC), SAP Cloud Integration (CI), SAP Process Integration/Orchestration (PI/PO) bereitstellen. Das entsprechende Update des BC bzw. der PI/PO muss wie gewohnt auf Kundenseite erfolgen. Sofern Sie die CI nutzen, wird das Update wie gewohnt rechtzeitig und automatisch erfolgen, ein Termin dazu steht noch aus.
Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2023/2024
- Rechengrößen 2024
- LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2024 im SAP HCM
- Änderungen in der Sozialversicherung 2024
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.
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