Wie Ende letzten Jahres bereits angekündigt, gibt es für die Berechnung der Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2024 einen nochmal überarbeiteten Programmablaufplan (PAP). Mittels Rückrechnungen sind bereits abgerechnete Zeiträume in 2024 zu korrigieren und der neue PAP regulär spätestens ab dem 01.04.2024 anzuwenden.
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