LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2024 im SAP HCM
Am 08.09.2023 wurde das neue Vordruckformular sowie anstehende Änderungen bei der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Welche Änderungen anstehen, haben wir in folgendem Blogartikel für Sie zusammengefasst.
LStB – Lohnsteuerbescheinigung
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte in der Bekanntmachung vom 08.09.2023 das neue Musterformular der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2024.
Für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab 2024 ergibt sich hierbei folgende Anpassung:
Die Angabe des vom Arbeitgeber ausgezahlten Kindergeldes
Die Angabe des vom Arbeitgeber ausgezahlten Kindergeldes in Nummer 33 ist nicht mehr zulässig (Aufhebung von § 72 EStG zum 1. Januar 2024).
Es gelten wie auch im Jahr 2023 folgende Anpassungen:
- Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig. Seit dem Jahr 2023 ist ausschließlich die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal auszuweisen (§ 41b Absatz 2 Satz 1 EStG).
- Die Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen, sind unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks zu bescheinigen, da diese als Sonderausgaben abziehbar sind.
- Ist ein Dritter gemäß § 38 Absatz 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, hat er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG).
SAP Hinweise
Die Auslieferung des neuen Musterformulars für die Lohnsteuerbescheinigung seitens SAP ist noch nicht erfolgt. Sobald der entsprechende SAP Hinweis ausgeliefert wird, werden wir diesen hier ergänzen.
Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2023/2024
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen zu anderen Themen des Jahreswechsels? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.
Möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?
Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, die wir gemeinsam mit unserem Partner Lohnakad anbieten (externe Links):