BA-BEA: Neue Datensatzversion 04 zum 01.01.2024 in SAP HCM
Zum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen.
BA-BEA-Datensatzversion 04
Die neue Version 04 ergibt sich für alle drei BA-BEA-Datensätze:
Datensatz | bezeichnung / bescheinigung |
---|---|
DSAB | Arbeitsbescheinigung |
DSEU | Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts |
DSNE | Nebeneinkommensbescheinigung |
Anpassungen der Arbeitsbescheinigung (Datensätze DSAB)
Folgende Änderungen ergeben sich für die Arbeitsbescheinigung:
Datenbaustein Entgeltdaten (DBEN)
- Neues Feld Fiktivbruttogrund (FIBGR) zur Begründung der Angabe des fiktiven Bruttos
(beim Zusammentreffen mehrerer Gründe, reicht die Angabe eines Grundes):- 0 (Grundstellung) : kein fiktives Bruttoentgelt
- 1 = Gleitzone
- 2 = Kurzarbeitergeld
- 3 = Beschäftigungssicherungsvereinbarung nach § 419 Abs. 7 SGB III
- 4 = Arbeitsentgelt, welches ohne Altersteilzeitvereinbarung erzielt worden wäre
- 5 = Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge, die in der Ansparphase in ein Wertguthaben nach § 7 Ia SGB IV eingebracht wurden
- 6 = der Arbeitgeber erbringt Leistungen nach § 3 I Nr. 1 AltTZG

Datenbaustein Fehlzeiten (DBFZ)
- Es können 999 Fehlzeiten statt wie bisher 99 im Datenbaustein Fehlzeiten (DBFZ) gemeldet werden
- Neue Arten der Fehlzeit:
- Entschädigung wegen Absonderung (Quarantäne) nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (15)
- Entschädigung wegen Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1a IfSG (16)
Datenbaustein Kündigung (DBKE) – Unwiderrufliche Freistellung
Das Feld Letzte Vollständige Abrechnung (AVLETZTRL)
- darf von nun an über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (BVEND) hinausgehen und
- wird bei unwiderruflicher Freistellung bis Ende des Arbeitsverhältnisses (AVEND) gefüllt
- Demnach gilt: Letzte Vollständige Abrechnung (AVLETZTRL) kleiner gleich Ende des Arbeitsverhältnisses (AVEND)
Diese Korrektur im Datenbaustein DBKE ist rückwirkend.
Hintergrund & Problem (Aufklappen für mehr Informationen)
Gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. August 2018 (Aktenzeichen B 11 AL 15/17 R) müssen die Entgelte, die während der Zeit einer unwiderruflichen Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt wurden, zur Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden.
In Fällen von unwiderruflichen Freistellungen haben Arbeitsagenturen zusätzliche Daten von Arbeitgebern angefordert, speziell für den Zeitraum zwischen dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses und dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Diese Informationen wurden zwar bereitgestellt, jedoch war laut der Datensatzbeschreibung das Feld Letzte Vollständige Abrechnung (AVLETZTRL) kleiner gleich Ende des Beschäftigungsverhältnis (BVEND) anzugeben. Daher ist davon auszugehen, dass Daten, die nach dem Datum AVLETZTRL erfasst wurden, nicht weiter übermittelt wurden.

Datenbaustein Heimarbeiter (DBHA)
Der Baustein entfällt.
Anpassung im Dynpro des Infotyps Elektronischer Datenaustausch (0700) DSAB
Das Dienststellenverzeichnis (Liste der Arbeitsagenturen) wurde aktualisiert (Tabelle V_T5D33)

Anpassungen der Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts (Datensätze DSEU)
Datenbaustein Entgeltdaten EU (DBEE)
- Änderung von steuerpflichtigem Bruttoarbeitsentgelt (Felder STBREGLFEU und STBREGSOEU) zu Gesamtbruttoarbeitsentgelt (GSBREGLFEU und GSBREGSOEU)
- Zur Berechnung des Gesamtbruttoarbeitsentgeltes werden die neuen Summenlohnarten EGBR (Summenlohnart Gesamtbrutto) und EBGS (Summenlohnart Gesamtbrutto sonstiges) verwendet
Datenbaustein Fehlzeiten (DBFZ)
- Es können 999 Fehlzeiten statt wie bisher 99 im Datenbaustein Fehlzeiten (DBFZ) gemeldet werden
- Neue Arten der Fehlzeit:
- Entschädigung wegen Absonderung (Quarantäne) nach § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG (15)
- Entschädigung wegen Kinderbetreuung nach § 56 Abs. 1a IfSG (16)
Anpassungen der Nebeneinkommensbescheinigung (Datensatz DSNE)
Datenbaustein Grunddaten Nebeneinkommen (DBNE)
- Neues Feld Mithelfender Familienangehörige (MIFA) zur Angabe darüber, ob das Nebeneinkommen aufgrund eines Arbeitsverhältnisses als mithelfender Familienangehöriger erzielt wurde
Datenbaustein Heimarbeiter (DBHN)
Der Baustein entfällt.
Umsetzung im SAP HCM
Die Änderungen werden mit dem Jahreswechsel-HR-Support-Package 2023/24 ausgeliefert. Eine Vorabkorrektur ist nicht möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis 3377199 – BA-BEA: Neue Datensatzversion 04 zum 01.01.2024.
Anmerkung: Beachten Sie zusätzlich die Aktivitäten in den folgenden SAP-Hinweisen
- 3350139 – BEA: Falsches fiktives Arbeitsentgelt bei Altersteilzeit II
- 3381030 – BEA: Falsches fiktives Arbeitsentgelt bei Wertguthaben.
Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2023/2024
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