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Behördenkommunikation, Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, SAP HCM, Sozialversicherung, Zahlstellenverfahren

Zahlstellenmeldeverfahren ab 01.01.2024 in SAP HCM – Teil 2

Entgeltabrechnung

Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im zweiten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die Umsetzung im SAP HCM vorstellen.

Änderungen durch die ZMV-Datensatzversion 5

Im Detail wurden die Änderungen durch die neue Datensatzversion bereits im ersten Teil dieses zweiteiligen Artikels beschrieben. Sollten Sie ihn verpasst haben, können Sie ihn hier aufrufen.

Umsetzung im SAP HCM

Die Umsetzung der neuen Datensatzversion 5 im SAP HCM erfolgt mit folgendem Hinweis:

Hinweisbezeichnung
3333760Zahlstellenmeldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2024

Entfall des Meldegrunds 4 für Bestandsmeldungen der Zahlstelle

Bestandsmeldungen wurden bis einschließlich 2023 mit einem separaten Report RPCZOBD0 „Erstellung der Bestandsmeldungen“ (TA: PC00_M01_RPCZOBD0) auf Anforderung der Krankenkasse erstellt. Durch den Entfall des Meldegrunds wird der Report zum 01.01.2024 obsolet und die Ausführung mit einem entsprechendem Fehler quittiert:

Ab 01.01.2024 obsoleter Report RPCZOBD0 für Bestandsmeldungen im Zahlstellenverfahren im SAP HCM
Ab 01.01.2024 obsoleter Report RPCZOBD0 für Bestandsmeldungen im Zahlstellenverfahren im SAP HCM

Obligatorische elektronische Abfrage der Versicherungsnummer durch die Zahlstelle

Erfolgt die Erstellung der Zahlstellenmeldung an die Krankenkasse, ohne dass für die betreffende Person eine (Renten-)Versicherungsnummer im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ hinterlegt wurde, so gibt das Programm der Meldungserstellung zukünftig einen entsprechenden Fehler aus:

Fehlermeldung bei fehlender Versicherungsnummer bei der Erstellung von Zahlstellenmeldungen an die Krankenkasse im SAP HCM
Fehlermeldung bei fehlender Versicherungsnummer bei der Erstellung von Zahlstellenmeldungen an die Krankenkasse im SAP HCM

In einem solchen Fall – oder idealerweise schon vorher, bspw. automatisiert in Job-Läufen – ist die Versicherungsnummer elektronisch über das Versicherungsnummern-Abfrageverfahren bei der Rentenversicherung abzufragen. Wird sie im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ als Rückmeldung der Abfrage oder im Einzelfall manuell hinterlegt, so kann die Ausgangsmeldung erstellt und an die Krankenkasse versandt werden.

Ohne Versicherungsnummer kann die Ausgangs- bzw- Beginn-Meldung nur dann erfolgreich erstellt werden, wenn zuvor eine Abfrage der Versicherungsnummer erfolglos durchgeführt wurde.

Kennzeichnungspflicht bei Leistungsanteilen, die kein Versorgungsbezug sind

Die Kennzeichnung der Versorgungsbezüge mit Leistungsanteilen, die keinen Versorgungsbezug darstellen (betriebliche Riesterrente oder sogenannte „Privatanteile“), erfolgt für laufende Versorgungsbezüge durch Zuordnung der zugehörigen Lohnarten zur neuen Summenlohnart ASTB „Anteiliger Ausschlusstatbestand“ der Teilapplikation KVDR „Höhe Versorgungsbezug (KVdR-Verfahren)“:

Summenlohnart ASTB für den anteiligen Ausschlusstatbestand im SAP HCM
Summenlohnart ASTB für den anteiligen Ausschlusstatbestand im SAP HCM

Lohnarten, die einen entsprechenden anteiligen Ausschlusstatbestand darstellen, sind der Summenlohnart ASTB im View V_T596J mit Gültigkeitsbeginn 01.01.2024 zuzuordnen.

Für Kapitalleistungen wird das Kennzeichen direkt im zugehörigen Infotyp 0942 „Kapitalleistung“ gepflegt:

Anteiliger Ausschlusstatbestand: Angabe im Infotyp 0942 "Kapitalleistung" im SAP HCM
Anteiliger Ausschlusstatbestand: Angabe im Infotyp 0942 „Kapitalleistung“ im SAP HCM

Für bereits laufende Versorgungsbezüge wird der anteilige Ausschlusstatbestand mit der nächsten Änderungsmeldung gemeldet (sofern es denn bis zum Ende des Versorgungsbezugs noch eine geben wird).

Im folgenden Bild ein Beispiel des Kennzeichens in einer Beginn-Meldung eines laufenden Versorgungsbezugs ohne Zuordnung zur Summenlohnart ASTB:

Anteiliger Ausschlusstatbestand: Beispiel einer Ausgangsmeldung im SAP HCM
Anteiliger Ausschlusstatbestand: Beispiel einer Ausgangsmeldung im SAP HCM

Kennzeichnungspflicht bei Waisenleistungen

Bei der Kennzeichnung der Waisenleistungen nach §229 Abs. 1 Satz 1 Nr 1+3+4 ist ebenfalls zu unterscheiden zwischen laufenden Versorgungsbezügen und Kapitalleistungen.

Für laufende Versorgungsbezüge der Nummern 3 (Berufsständische Versorgungsleistungen) und 4 (Altersicherung der Landwirte) erfolgt die Kennzeichnung durch Zuordnung der zugehörigen Lohnarten zu den neuen Summenlohnarten WAI3 und WAI4 der Teilapplikation KVDR „Höhe Versorgungsbezug (KVdR-Verfahren)“:

Summenlohnarten WAI3 und WAI4 zur Kennzeichnung von Waisenleistungen nach §229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3+4 im SAP HCM
Summenlohnarten WAI3 und WAI4 zur Kennzeichnung von Waisenleistungen nach §229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3+4 im SAP HCM

Für Nummer 1 (Versorgungsbezüge aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis oder bei Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften) wurde keine Summenlohnart definiert. Stattdessen wertet der Report zur Erstellung von Zahlstellenmeldungen das Feld KVBEZ „Kennzeichen Versorgungsbezug“ der Tabelle VERSORGUNG im Abrechnungsergebnis aus. Das Kennzeichen KVBEZ wird gefüllt, sofern die betreffende Personalnummer einen Datensatz des Infotypen 0322 „Versorgungsbezug“ mit einem der folgenden Subtypen aufweist:

SUBTYP
INFOTYP 0322
„Versorgungsbezug“
bezeichnung
03 Halbwaise
04Vollwaise
05Unfallhalbwaise
06Unfallvollwaise

Für Kapitalleistungen wird das Kennzeichen – auch für Versorgungsbezüge nach Nummer 1 – direkt im zugehörigen Infotyp 0942 „Kapitalleistung“ gepflegt:

Waisenleistung: Angabe im Infotyp 0942 "Kapitalleistung" im SAP HCM
Waisenleistung: Angabe im Infotyp 0942 „Kapitalleistung“ im SAP HCM

Hinweis: Für Waisenleistungen nach Nummer 5 – also aus der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorg – ist stets die Grundstellung 0 „Keine Waissenleistung“ zu melden!

Differenziertere Angabe zum Anspruch auf Beihilfe

Der Anspruch auf Beihilfe wird allgemein wie bisher für die Ausgangsmeldungen ermittelt: mit J(a) oder N(ein). Der Anspruch ermittelt sich weiterhin aus dem PV-Beitragsgruppenschlüssel 8 „halber Beitrag AN“ oder der PV-Sonderregel 01 „beihilfeberechtigt“ im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“, welcher bzgl. der Beitragsabführung ja wiederum Ergebnis der Rückmeldungen der Krankenkasse im Zahlstelleverfahren ist.

Die neue Ausprägung U „Unbekannt (Keine Kenntnis, ob Anspruch besteht)“ kann ebenfalls über eine PV-Sonderregel im Infotyp 0013 gesetzt werden, die neue PV-Sonderregel 05 „Beihilfe unbekannt“:

Neue PV-Sonderregel 05 "Beihilfe unbekannt" im zweiten Bild des Infotypen 0013 "Sozialversicherung" im SAP HCM
Neue PV-Sonderregel 05 „Beihilfe unbekannt“ im zweiten Bild des Infotypen 0013 „Sozialversicherung“ im SAP HCM

Neuer Meldegrund für Rückmeldungen der Krankenkassen

Sofern eine Meldung der Zahlstelle an eine unzuständige Krankenkasse gesandt wird, erhält die Zahlstelle von dieser
eine Rückmeldung mit dem neuen Abgabegrund 3 „unzuständige Krankenkasse“ zurück. Die Eingangsmeldung wird samt Fehlernachricht wie gewohnt in der Sachbearbeiterliste Eingang oder im Notification Tool angezeigt.

Nach Klärung der korrekten Krankenkasse sind die Stammdaten der Personalnummer zu korrigieren, so dass nach der nächsten Abrechnung eine Storno-Meldung an die unzuständige Krankenkassen und eine Neu-Meldung an die zuständige Krankenkasse gesandt werden kann.


Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

18. Januar 2024/von Patrick Marahrens
Schlagworte: Datensatzversion, Jahreswechsel, Sozialversicherung, Zahlstellenmeldeverfahren, Zahlstellenverfahren, ZMV
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2018/01/Entgeltabrechnung2.jpg 369 740 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2024-01-18 10:00:022024-02-14 11:18:35Zahlstellenmeldeverfahren ab 01.01.2024 in SAP HCM – Teil 2
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