GKV-Betriebsrenten-Freibetrag im Zahlstellenverfahren (ZMV)
Mit der Datensatzversion 04 wird der GKV-Betriebsrenten-Freibetrag ab dem 01.10.2020 in das Zahlstellenverfahren (ZMV) integriert. Somit erfolgt im Falle eines Mehrfachbezugs eine Abstimmung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber(n), ob und wenn ja, inwieweit der Freibetrag in der Krankenversicherung anzuwenden ist.
Fachliches zum GKV-Betriebsrentenfreibetrag
Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRSG) wurde ab dem 1. Januar 2020 für Betriebsrenten bzw. Versorgungsbezüge gemäß §229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V ein Freibetrag eingeführt. Anzuwenden ist dieser in der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl auf laufende Versorgungsbezüge als auch auf Kapitalzahlungen. Da der Freibetrag an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt ist, verändert er sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung bleibt es ab 2020 hingegen weiter bei einer Freigrenze.
Weitere Informationen können finden Sie in unserem früheren Artikel zum Thema.
Datensatzversion 04 im Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV)
Mit der Datensatzversion 04 wird der Austausch über den ggf. anzuwendenden Freibetrag nun ins Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) integriert. Die Datensatzversion 04 gilt für ab dem 01.10.2020 erstellte Meldungen und rückwirkend für Zeiträume ab dem 01.01.2020. Zu beachten ist: es gibt keine Übergangsfrist, d.h. Meldungen sind ab dem 01.10.2020 zwingend in der Datensatzversion 04 zu erstellen!
Bis zum 30.09.2020 kann der Freibetrag bisher nur für sogenannte „Einfachbezieher“ angewandt werden (wir berichteten). Ab dem 01.10.2020 wird es dann auch rückwirkend möglich sein, den Freibetrag nach Rückmeldung der Krankenkasse für „Mehrfachbezieher“ anzuwenden. Der Status „Mehrfachbezug“ ist erfüllt, wenn beim GKV-Mitglied folgende Bezüge vorliegen:
- mehrere laufende Betriebsrenten,
- mehrere einmalig gezahlte Betriebsrenten,
- eine laufende Betriebsrente und eine einmalig gezahlte Betriebsrente,
- eine laufende Betriebsrente und ein laufender/einmalig gezahlter anderer Versorgungsbezug,
- eine laufende/einmalig gezahlte Betriebsrente und Arbeitseinkommen.
In diesen Fällen hat die Krankenkasse die Entscheidung zu treffen, ob und inwiefern ein Freibetrag zu berücksichtigen ist.
Ob es sich bei Versorgungsempfängern um Einfach- oder Mehrbezieher handelt, lässt sich jeher dem Baustein DBKZ aus der Rückmeldung der Krankenkasse entnehmen:
Im Folgenden sollen nun die Neuerungen im Aus- und Eingangsprozess mit Berücksichtigung in der Entgeltabrechnung erläutert werden.
Erweiterung im ZMV-Meldeprozess
>> Ausgangsprozess
Baustein DKZK – „Art des Versorgungsbezugs“
Damit die Krankenkasse überhaupt in der Lage ist, eine korrekte Entscheidung über die Anwendung des Freibetrags zu treffen, muss sie erweiterte Informationen zum jeweiligen Versorgungsbezug erhalten. In den Ausgangsmeldungen wird im Datenbaustein DBZK daher die „Art des Versorgungsbezugs“ (ARTVB) übermittelt:
Dies gilt für sämtliche Versorgungsbezüge und ungeachtet einer bestehenden Beitragsabführungspflicht sowohl für laufende als auch einmalige gezahlte Versorgungsbezüge sowie Kapitalleistungen.
Hinweis: Um in allen Fällen die Anwendung des Freibetrags prüfen und korrekt feststellen zu können, müssen den Krankenkassen mit der neuen Datensatzversion Versorgungsbezüge wieder in unbegrenzter Höhe gemeldet werden. Die Änderung aus dem Jahreswechsel 2019/2020, nach der laufende Versorgungsbezüge einschließlich etwaiger Einmalzahlungen nur in der Höhe begrenzt auf die BBG zu melden waren, wird also wieder aufgehoben. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2020, für Meldezeiträume ebenfalls ab dem 01.01.2020. Bereits abgegebene Meldungen für diesen Meldezeitraum sind zu stornieren und neu zu melden, sofern der Zahlbetrag in diesen Meldungen auf die BBG begrenzt wurde. Hier wird es im SAP HCM rückwirkend dann definitiv zu Stornierungen kommen, da die Begrenzung auf die BBG per Änderungsmeldung zum 01.01.2020 für einen korrekten weiteren maschinellen Meldeprozess notwendig war (siehe Hinweis 2786802 „ZMV: Kürzung Versorgungsbezug an KV-BBG zum 01.01.2020“).
>> Eingangsprozess
Baustein DBKZ – „Kennzeichen Freibetrag“ / „Freibetrag“
Aufgrund der übermittelten Informationen der Zahlstelle(n) trifft die Krankenkasse die Entscheidung über den ggf. anzuwendenden Freibetrag. Die entsprechende Rückmeldung erfolgt im Datenbaustein DBKZ in den Feldern „Kennzeichen Anwendungs des Freibetrags“ (KENNZFB) und „Höhe des Freibetrags“ (HOEHEFB). Weiterhin relevant sind natürlich die Felder „Kennzeichen Beitragsabführungspflicht“ (KENNZABF) und „Kennzeichen Mehrfachbezug“ (KENNZMFB):
Sofern es sich um einen Mehrfachbezug handelt und Beitragsabführungspflicht für die Zahlstelle besteht, wird die Rückmeldung über die Anwendung des Freibetrags zurückgemeldet. Das Feld „Kennzeichen Freibetrag“ kann dabei folgende Ausprägungen aufweisen:
Kennzeichen freibetrag | rückmeldung | erläuterung |
---|---|---|
1 | NEIN | Freibetrag ist von der Zahlstelle nicht zu berücksichtigen, da er bereits für eine andere Betriebsrente gewährt wird |
2 | JA | Freibetrag ist von der Zahlstelle in voller Höhe zu berücksichtigen |
3 | ANTEILIG | Freibetrag ist von der Zahlstelle anteilig zu berücksichtigen. Die entsprechende Höhe wird im Feld „Freibetrag“ (FB) mitgeliefert. |
Bei den sogenannten „Einfachbeziehern“ hat die Zahlstelle den Freibetrag bei Beitragsabführungspflicht generell zu berücksichtigen. Eine entsprechende Rückmeldung dazu erfolgt von der Krankenkasse in diesem Fall nicht, das Feld „Kennzeichen Freibetrag“ verbleibt in Grundstellung.
Infotyp 0700 – Neuer Subtyp DBZK „ZMV: Rückmeldung der Krankenkasse“
Wie bereits in anderen SV-Verfahren – bspw. EEL – wird im Zahlstelleverfahren nun ein Teil des Inhalts der Rückmeldung in den Infotyp 0700 „Elektronischer Datenaustausch“ übernommen. Dafür wird analog des Datenbausteins der neue Subtyp DBKZ angelegt, in welchen dann das Kennzeichen und die Höhe des Freibetrags übernommen werden. Im Folgenden ein Beispiel für einen anteilig anzuwendenden Freibetrag:
Die Entgeltabrechnung greift diesen Datensatz auf und berücksichtigt den anzuwendenden Freibetrag entsprechend. Im Folgenden das Abrechnungsbeispiel zum zuvor abgebildeten Datensatz:
Haben Sie noch Fragen zu Versorgungsbezügen und dem Zahlstellenmeldeverfahren oder benötigen Sie Unterstützung?
Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf rund um das Thema Versorgungsbezüge und Zahlstellenmeldeverfahren mit SAP HCM können Sie uns jederzeit gerne ansprechen. Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Oder möchten Sie sich gezielt zu Versorgungsbezügen und Zahlstellenverfahren im SAP HCM weiterbilden? Dann empfehlen wir Ihnen unsere (Online-)Seminare, die wir gemeinsam mit unserem Weiterbildungspartner, der Lohnakad GmbH, durchführen.
Direkte Links zu den Seminarübersichten:
- Präsenz-Seminar „Versorgungsbezüge und Zahlstellenverfahren im SAP HCM“
- Online-Seminar „Versorgungsbezüge im SAP HCM“
- Online-Seminar „Zahlstellenverfahren im SAP HCM“
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!