Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023 im SAP HCM
Zum 01. Juli 2023 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.
Aufgrund des § 850c Absatz 4 ZPO ändert sich die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen jeweils zum 01. Juli eines Jahres. Die Betragshöhe orientiert sich an der Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 EStG. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt 2023 Teil I Nr. 79 veröffentlicht.
In der folgenden Tabelle sind die bisherigen und ab dem 01.07.2023 gültigen Werte dargestellt:
§850C | inhalt | betrag bis 30.06.2023 (Monatlich) | betrag ab 01.07.2023 (Monatlich) |
---|---|---|---|
Absatz 1 | Unpfändbares Arbeitseinkommen | 1.330,16 | 1.402,28 |
Absatz 2 Satz 1 | Erhöhung für 1. Unterhaltsberechtigte Person | 500,62 | 527,76 |
Absatz 2 Satz 2 | Erhöhung für 2. – 5. Unterhaltsberechtigte Person | 278,90 | 294,02 |
Absatz 3 Satz 3 | Pfändungsschutzgrenze | 4.077,72 | 4.298,81 |
Entsprechend der gesetzlichen Änderung werden im SAP HCM die sogenannten Abrechnungskonstanten (V_T511K) für die Pfändungsfreigrenzen mit Hinweis 3320783 „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023“ aktualisiert:
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