DEÜV: Elternzeitmeldung ab 01.01.2024 (in SAP HCM) – Teil 1/2
Mit dem am 28.12.2022 verkündeten 8. SGB IV-Änderungsgesetz soll u.a. zum 01.01.2024 im DEÜV-Meldeverfahren eine gesonderte Elternzeitmeldung integriert werden.
Motivation zur Elternzeitmeldung
Im Zusammenhang mit der elektronischen Datenübermittlung an die Elterngeldstellen zur Gewährung des Elterngeldes müssen Krankenkassen frühzeitig den Beginn und das Ende einer Elternzeit erfahren. Dies soll durch zwei neue Meldegründe im DEÜV-Verfahren zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse direkt erfolgen, so dass das bisher vorgesehene Meldeverfahren nach § 203 SGB V (Absatz 2) entfallen kann.
Dazu werden in § 28a SGV IV Absatz 1 – welcher die Meldepflichten nach DEÜV enthält – die Nummern 4 und 4a eingefügt:
„(1) Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger hat der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung kraft Gesetzes Versicherten
§28a SGB IV – „Meldepflicht“ Absatz 1
1. bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung,
2. bei Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung,
3. bei Eintritt eines Insolvenzereignisses,
4. bei Beginn der Elternzeit,
4a. bei Ende der Elternzeit,
5. bei Änderungen in der Beitragspflicht,
6. bei Wechsel der Einzugsstelle, […]
eine Meldung zu erstatten. Jede Meldung sowie die darin enthaltenen Datensätze sind mit einem eindeutigen Kennzeichen zur Identifizierung zu versehen.“
Zudem wird § 12 DEÜV folgender Absatz 6 neu angefügt:
„(6) Beginn und Ende einer in Anspruch genommenen Elternzeit sind der zuständigen Krankenkasse gesondert zu melden, sofern die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt unterbrochen wird. Satz 1 gilt für krankenversicherungspflichtige Beschäftigungen, sofern die Beschäftigung durch Wegfall des Anspruchs auf Entgelt für mindestens einen Kalendermonat unterbrochen wird. Die Elternzeitmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen abzugeben.“
§12 DEÜV – „Sonstige Meldungen“ Absatz 6
Durch die Elternzeitmeldung im Rahmen der DEÜV sollen sich Entlastungen bei allen Beteiligten ergeben:
- für die Bürgerinnen und Bürger in den Fällen, in denen die Krankenkassen bisher die Fortsetzung der Elternzeit über die Elterngeldzeit hinaus abfragen,
- für die Krankenkassen, die keine gesonderte Erhebung der Elternzeiten über die Elterngeldzahlung hinaus mehr durchführen müssen und
- für die Elterngeldstellen, die keine gesonderten Mitteilungen hinsichtlich der Zahlung von Elterngeld mehr an die Krankenkassen abgeben müssen.
Gemäß Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes wurden in den letzten Jahren durchschnittlich rund 785.000 Kinder jährlich geboren, für die rund 90 % der Eltern Elterngeld erhalten, was ca. 706.000 Fälle ergibt. Von diesen nehmen wiederum rund 20 % eine Elternzeit über den Zeitraum der Elterngeldzahlung hinaus in Anspruch, d.h. ca. 141.000. Für die Elterngeldstellen entsteht bei angenommenen 5 Minuten pro Fall monetär eine geschätzte Entlastung von ca. 1,983 Millionen Euro (706.000 Fälle * 33,70 Euro / Stunde : 12), bei den Krankenkassen analog von ca. 432.000 Euro (141.000 Fälle * 36,80 Euro/Stunde : 12).
Elternzeitmeldung im SAP HCM
Abbildung bis 31.12.2023
Für die Erfassung von Elternzeit stehen im SAP HCM folgende drei Abwesenheitsarten für den Infotyp 2001 „Abwesenheiten“ bzw. 0080 „Mutterschutz/Elternzeit“ zur Verfügung:
Abwesenheitsart | Bezeichnung | Verwendung |
---|---|---|
0601 | Elternzeit | …sofern der Arbeitgeber keine weitergezahlten sv-pflichtigen Arbeitgeberleistungen gewährt. Wird Elterngeld bezogen, so ist die Prüfung auf beitragspflichtige Einnahme nach § 23c SGB IV seit 2008 anzuwenden und die Höhe des Elterngeldes im SV-Freibetrag zu berücksichtigen, welche mit einer Kundenkopie der Musterlohnart M472 „Erziehungsgeld täglich“ erfasst werden kann. |
0602 | Elternzeit für Großeltern | …sofern die Elternzeit durch die Großeltern für ihre Enkel in Anspruch genommen wird, weil ein Elternteil noch minderjährig ist oder eine Ausbildung absolviert, die vor dem 18. Geburtstag genommen wurde oder ein besonderer Härtefall vorliegt, wie bspw. eine schwere Erkrankung der Eltern. Weitere Details können der Seite des Famlienportals entnommen werden. |
0603 | Elternzeit SV-pflichtig | …sofern der Arbeitgeber weitergezahlte sv-pflichtige Arbeitgeberleistungen gewährt. Dadurch besteht das sv-pflichtige Beschäftigungsverhältnis weiter und es wird keine Unterbrechungsmeldung erzeugt. |
Für das DEÜV-Meldeverfahren besitzen die Abwesenheitsarten durch Zuordnung zu Bearbeitungsklasse und Bewertungsregel melderelevante DEÜV-Kennzeichen. Diese und weitere Eigenschaften von Abwesenheitsarten lassen sich im SAP HCM übersichtlich mit dem Report RPDABWD0 (Transaktion OH18) anzeigen, dem lediglich eine Legende einzelner Kennzeichen fehlt:

Eine Legende für die beiden DEÜV-Kennzeichen des vorigen Bildes und für das unten folgende Beispiel finden Sie in der folgenden Tabelle:
DEÜV- Kennzeichen | bezeichnung | verwendung |
---|---|---|
B | Kur / Heilverfahren | …für Abwesenheiten in Entgeltfortzahlung (analog „A – Krankheit / Unfall“). Das Kennzeichen löst keine DEÜV-Meldung aus, sondern das Kennzeichen 1 „Abwesenheit ohne Lohnfortzahlung“. Bei Abwesenheiten mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung wird dieses automatisch in der Abrechnung gesetzt, wenn das Ende der Entgeltfortzahlung überschritten wurde. Für die Elternzeit wird das Kennzeichen wie bei Krankheit/Unfall/Kur in den Fällen verwendet, in denen aufgrund von beitragspflichtiger Einnahme SV-Pflicht besteht. |
D | Erziehungsurlaub | …zur Auslösung der Unterbrechungsmeldung mit Grund 52 „Unterbrechung der Beschäftigung wegen Elternzeit“, sofern nicht bereits eine Unterbrechung mit Grund 51 „Unterbrechung wegen des Bezugs von beziehungsweise Anspruch auf Entgeltersatzleistungen“ erfolgte. |
J | DEÜV-Tag | Aktiver DEÜV- bzw. SV-Tag ohne das Vorliegen einer melderelevanten Abwesenheit |
Die DEÜV-Kennzeichen werden innerhalb der Abrechnung (RPCALCD0) beim Verarbeiten der Abwesenheiten in die sogenannte DEÜV-Tagesleiste geschrieben und vom Report der DEÜV-Meldungserstellung (RPCD3VD0) aufgegriffen. Im Folgenden ein Beispiel einer Elternzeit anhand der DEÜV-Tagesleiste, die im Protokoll der DEÜV-Meldungserstellung quasi kalendarisch dargestellt wird, was für den Nachvollzug von DEÜV-Meldungen sehr hilfreich ist (auch wenn auch hier eine Legende fehlt):

Im Beispiel erfolgt eine Unterbrechungsmeldung mit Grund 52, da die Elternzeit einen vollen Kalendermonat andauert und die Beschäftigung nicht zuvor aufgrund von Mutterschutz mit Grund 51 unterbrochen wurde.
Abbildung ab 01.01.2024
Läge der obige Beispielfall in 2024, so müssten gemäß des neuen Absatzes 6 des § 12 DEÜV aufgrund der Unterbrechung folgende beiden gesonderten Elternzeitmeldungen abgegeben werden:
- Grund xx „Beginn der Elternzeit“ 05.09.2022
- Grund yy „Ende der Elternzeit“ 04.12.2022
Da das Ende der Elternzeit im obigen Beispielfall und auch i.d.R. bei Unterbrechung noch nicht abgerechnet ist, wird das Ende vom Programm aus den Stammdaten dazugelesen werden müssen.
Die genaue Umsetzung soll in einem zweiten Teil des Artikels beschrieben werden, wenn DEÜV-Verfahrens- und -Datensatzbeschreibung angepasst sind und SAP eine entsprechende Auslieferung vorgenommen hat, was zum Jahreswechsel 2023/2024 zu erwarten ist.
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