Jahreswechsel 2024/2025: Steuer
Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
Der Artikel wird, wenn notwendig oder sinnvoll, laufend aktualisiert (Version 2 vom 05.11.2024).
Gesonderter Programmablaufplan für Dezember 2024
Mit dem BMF-Schreiben vom 18.10.2024 wurde der geänderte Programmablaufplan (PAP) für Dezember 2024 veröffentlicht, welcher nur im Dezember 2024 anzuwenden ist.
Die Auslieferung erfolgt über den SAP-Hinweis 3508651 – Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 – Anwendung für Dezember 2024 . Derzeit stehen bereits manuelle Vorarbeiten inkl. Vorabeinbau zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie unserem gesondertem Blogartikel.
Neuer Programmablaufplan (PAP)
Der PAP für 2025 berechnet die Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2025. Das BMF hat nun den PAP für den Lohnsteuerabzug 2025 veröffentlicht.
Bei der Steuerberechnung werden folgende Werte berücksichtigt:
- Anpassung des Einkommensteuertarifs einschließlich Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro
- Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 4.770 Euro bzw. 9.540 Euro
- Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag auf 18.130 Euro
- Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung auf 66.150 Euro
- Erhöhung der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf 96.600 Euro
- Beibehaltung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,6%
- Beibehaltung vom ermäßigten Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,0%
- Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in der Krankenversicherung auf 2,5 %
- Erhöhung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung auf 3,60 %
- Beibehaltung des Zuschlags für Kinderlose von 0,6% sowie Beitragsabschläge für zweite und weitere Kinder jeweils um 0,25%
- Erhöhung des Satzes und des Höchstbetrags des Altersentlastungsbetrags bis 2057 (vormals bis 2039)
- Erhöhung des Satzes, des Höchstbetrags und des Zuschlags des Versorgungsfreibetrags bis 2057 (vormals bis 2039)
- Wegfall der ermäßigten Besteuerung für mehrjährige Bezüge (Fünftelregelung)
Alle Rechengrößen für 2025 finden Sie hier im Überblick.
Die Auslieferung erfolgt über den SAP Hinweis 3528929 – Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2025. Er enthält den Programmablaufplan zur Steuerberechnung 2025 als Include RPCTXFD7.
Lohnsteueranmeldung (LStA) & Lohnsteuerbescheinigung (LStB)
Lohnsteueranmeldung
Es wird ein neues XML-Schema für 2025 zur Verfügung gestellt. Eine Anpassung des Formulars ist jedoch nicht notwendig.
Die Auslieferung erfolgt über SAP Hinweis 3524102 – LStA: Auslieferung der Anpassungen für 2025.
Lohnsteuerbescheinigung
Es wird ein neues Formular für 2025 bereitgestellt.
Änderungen ergeben sich hierbei insbesondere durch den Wegfall der Fünftelregelung. Die genaue Umsetzung der Fünftelregelung sowie der veränderten Lohnsteuerbescheinigung haben wir über einen separaten Blogartikel dargestellt.
Wegfall der Fünftelregelung
Im Zuge des Wachstumschancengesetzes wird ab 2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anwendung der Fünftelregelung entfallen. Die Vergleichsrechnung wird entsprechend so umgestellt , dass ab dem Jahr 2025 immer die Lohnsteuer nach der Berechnung mit einem sonstigen Bezug angewendet wird. Eine Lohnartenanpassung ist hierbei nicht notwendig.
Die bis Ende 2024 gültigen Regelungen finden Sie auch in unserem Blogartikel: Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Wie die genaue Umsetzung ab 2025 aussieht, wird über einen separaten Blogartikel dargestellt. Sobald dieser veröffentlicht wird, erfährt dieser Blogartikel eine Aktualisierung mit Verlinkung.
Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren
Wie wir bereits 2023 berichtet haben, wurde die Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren verschoben. Die Einführung ist nun für Ende des Jahres 2025 vorgesehen. Im Rahmen des Jahreswechsels werden allerdings bereits technische Vorabauslieferungen vorgenommen.
Unsere Infos zu der Integration der PKV-Daten ins ELStAM-Verfahren finden Sie hier.
Kommunikation Finanzverwaltung: ERiC
ERiC Version 41
Im Zuge des Jahreswechsels kommt es zu einem verpflichtenden ERiC Release-Update. Es handelt sich hierbei um die Bereitstellung der Version 41, welche ein neues Verfahren bei der Datenabholung („Otter“) enthält.
Die optimale Vorgängerversion 40 unterstützt bereits OTTER (Objekt Storage in ELSTER). Ab 2025 ist die Nutzung von OTTER beim Abruf der Daten allerdings verpflichtend einzusetzen. Betroffene Verfahren sind im Bereich HR die Lohnsteuerbescheinigung (LStB) und Elektronischen Steuerabzugsmerkmale (ELStAM).
Nach Bereitstellung durch die Behörde wird SAP wie gewohnt die entsprechenden Pakete für die Middleware SAP Business Connector (BC), SAP Cloud Integration (CI) und SAP Process Integration/Orchestration (PI/PO) bereitstellen. Das entsprechende Update des BC bzw. der PI/PO muss wie üblich auf Kundenseite erfolgen. Sofern Sie die CI nutzen, muss ein das verwendete Package SAP HR Integration with ELSTER ERiC for Germany auf Version 1.1.1 aktualisiert werden. Das Update auf ERiC 41 kann automatisch erfolgen.
Mehr Informationen finden Sie im SAP Hinweis 3487893 – LStB, ELStAM: Neue Version der Datenabholung für ELSTER ERiC-Version 40 bzw. 41 und im SAP Hinweis 3481134 – LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 40.
Sofern für die Middleware noch das Release 39 verwendet wird, empfiehlt SAP allerdings ein vorheriges Update auf Vorgängerrelease 40, um Probleme beim Upgrade auf Release 41 zu vermeiden.
Digitale Lohnschnittstelle (DLS)
Bereitstellung einer neuen Version der DLS für das Jahr 2025. Die Änderungen entnehmen Sie unserem gesondertem Blogartikel.
Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2024/2025
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.
Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?
Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, welche wir zusammen mit der Lohnakad anbieten (externe Links):