Zum 01.01.2024 ergeben sich durch die Dynamisierung des Mindestlohns neue Grenzen für die Geringfügige Beschäftigung (Minijob), außerdem entfällt ab dem 01.01.2024 der Bestandsschutz im Übergangsbereich (Midijob; ehemals Gleitzone). Die Auswirkungen auf Stammdatenpflege, Abrechnung und Meldewesen sollen hier erläutert werden.
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