Weiterbeschäftigte Rentner: Erweiterungen im Infotyp 0020 (DEÜV)
Der Infotyp 0020 (DEÜV) wurde gemäß den Anforderungen aus dem Pflichtenheft zur Systemuntersuchung – Anlage 04A um zusätzliche Felder erweitert. Diese Erweiterung dient dazu, spezifische Angaben zu weiterbeschäftigten Rentnern zu erfassen. Mit den neuen Feldern werden bei der Erfassung und Änderung der Daten, sowie innerhalb der Abrechnung, umfassende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
Welche Felder dies sind und welche Plausibilitätsprüfungen es gibt, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.
Neue Plausibilitätsprüfungen
Die mit SAP-Hinweis 3434877 – Weiterbeschäftigte Rentner: Erweiterungen im Infotyp 0020 aufgrund von Anforderungen aus der Systemuntersuchung ausgelieferten Prüfungen betreffen insbesondere die Konsistenz des erfassten Personengruppenschlüssels und des Beitragsgruppenschlüssels im Infotyp Sozialversicherung (0013). Diese Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in der Abrechnung oder auf die Meldeverfahren der Sozialversicherung.
Die Erweiterung stellt somit sicher, dass alle relevanten Informationen zu weiterbeschäftigten Rentnern vollständig und korrekt erfasst werden können.
Neue Felder im IT0020 (DEÜV)
| Block | Feld | Ausprägung | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Angaben zur Rente | Rentenart | • 00 – kein Rentenbezug • 1T – Altersteilrente • 1V – Altersvollrente • 2T – Teilversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze • 2V – Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze • EM – Erwerbsminderung | Das Feld dient zur Dokumentation des Rentenstatus. Es wird nicht in DEÜV-Meldungen abgespeichert. Das Feld wird zur Prüfung der Angaben zum Personengruppenschlüssel sowie zu den weiterbeschäftigten Rentnern verwendet. |
| Beginn der Rente | [Datumsfeld] | ||
| RAG erreicht am | [Datumsfeld] | Anzeigefeld, ermittelt aus dem Geburtsdatum aus Infotyp 0002 | |
| Besonderheit Rentenart | • Grundstellung – keine besondere Rentenart • 01 – ausländische Altersvollrente, gleichgestellt zur dt. AVR • 02 – ausländische Altersvollrente, nicht gleichgestellt zur dt. AVR | • 01 – ausländische Altersvollrente eines EU/EWR Mitgliedsstaats oder eines Staates mit einem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen in Bezug auf die Gleichstellung zur deutschen Altersrente ist einer deutschen Altersvollrente gleichgestellt • 02 – ausländische Altersvollrente eines anderen Staates gilt nicht als der deutschen Altersvollrente gleichgestellt. Die Personengruppen 119 und 120 sind nicht zulässig. | |
| Angaben zum Verzicht auf RV-Freiheit | Verzicht RV-Freiheit | • Grundstellung • J – Ja • N – Nein | • Nur für die Rentenarten 1V Altersvollrente (auch eines EU/EWR/SVA-Staates) sowie 2V Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze anzugeben, ansonsten Grundstellung • Verzicht auf die RV-Freiheit kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend |
| Erklärung vorgelegt am | [Datumsfeld] |

Neue Datenfelder für Personengruppen 119 und 120
Die neuen Datenfelder sind nur für die folgenden Personengruppen relevant:
| Personengruppe 119 | Personengruppe 120 |
|---|---|
| Altersvollrentner und Versorgungsbezieher mit Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung | Altersvollrentner und Versorgungsbezieher mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung |
| Personen, die entweder • eine Altersvollrente aus der gesetzlichen RV oder • eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder • eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichen einer Altersgrenze beziehen | Personen, die • vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen • nach Erreichen der Regelaltersgrenze … eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder … nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder … nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen und auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten • oder die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und in einer Beschäftigung, die sie vor dem 01.01.2017 aufgenommen haben, auf die weiterbestehende Versicherungsfreiheit (Bestandsschutzregelung) verzichten. |
Diese Daten müssen für Zeiträume ab dem 01.01.2024 erfasst werden und prüfen, ob die Angaben und Kombinationen in den folgenden Feldern plausibel sind:
- Beitragsgruppenschlüssel (Infotyp Sozialversicherung 0013)
- Personengruppenschlüssel (Infotyp DEÜV 0020)
- Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, ermittelt anhand des Geburtsdatums (Infotyp 0002)
Zeitliche Aktivierung der Plausibilitätsprüfungen
Die Prüfungen erfolgen bei der Pflege des Infotyps 0020 (DEÜV) ab dem 01.01.2024 sowie innerhalb der Abrechnung für Abrechnungszeiträume ab 2025.
Für die Abrechnungsperioden von 01/2025 bis 06/2025 wird bei inkonsistenter Pflege der Infotypen 0013 und 0020 eine Warnmeldung in der Abrechnung ausgegeben. Ab der Abrechnungsperiode 07/2025 wird eine Fehlermeldung in der Abrechnung generiert, wenn die Daten inkonsistent sind.
Übersicht der Plausibilitätsprüfungen mit Handlungsanweisungen und SAP-Meldungen
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der relevanten Plausibilitätsprüfungen, zeigt die erforderlichen Handlungsschritte für den Sachbearbeiter auf und listet die entsprechenden SAP-Meldungen bei fehlerhaften Eingaben sowie das dazugehörige Prüfkriterium aus der Anlage 4A auf.
Rentenart 1V & 2V (Altersvollrente)
Anlage4a-Prüfkriterium 001 Anlage4a-Prüfkriterium 003 Anlage4a-Prüfkriterium 004 Anlage4a-Prüfkriterium 007 Anlage4a-Prüfkriterium 008 Anlage4a-Prüfkriterium 009 Anmerkung: oder • Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und Anlage4a-Prüfkriterium 013 Anmerkung: Anlage4a-Prüfkriterium 015 Anlage4a-Prüfkriterium 019
Prüfung
Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege
Lösung / zu prüfen
Rentenart 1V “Altersvollrente” oder
2V “Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze”Bei vorgegebener Rentenart darf ‚Verzicht RV-Freiheit‘ nicht initial sein (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER041)
Feld Verz. RV-Freiheit entweder mit Ja oder Nein belegen
Verzichtserklärung gleich Ja
Geben Sie das Vorlagedatum zum Verzicht auf RV-Freiheit an (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER003)
Im Feld Erklärung vorg. am gültiges Eingangsdatum eintragen
Verzichtserklärung ungleich Ja
Vorlagedatum nur zulässig bei Verzicht auf RV-Freiheit (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER004)
Im Feld Erklärung vorg. am kein Datum eintragen
Vorlagedatum Verzichtserklärung vs. Beginndatum Infotypsatz
Der Verzicht auf RV-Freiheit kann nur für die Zukunft erklärt werden (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER007)
Das Beginndatum des Infotypsatzes darf nicht vor dem Vorlagedatum in Feld Erklärung vorg. am (Erklärung zum Verzicht auf RV-Freiheit) liegen
Altersvollrente (auch eines EU/EWR/SVA-Staates) liegt vor und Verzichtserklärungs-Gültigkeitsdatum ist vorhandenHinweis: Bei einer „Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze“ erfolgt diese Prüfung nicht.
Verz. auf RV-Freiheit erst ab Folgemonat nach Regelaltersgrenze möglich (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER010)
Gültigkeitsdatum der Verzichtserklärung (Feld Erklärung vorg. am) muss größer sein, als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (Feld RAG erreicht am). Damit werden insbesondere Personen berücksichtigt, die bereits eine vorgezogene Vollrente wegen Alters beziehen.
Wenn das Rentenbeginn-Datum größer ist als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, plus 1 Tag und eine Verzichtserklärung vorliegt, dann darf das Verzichtserklärungs-Gültigkeitsdatum nicht kleiner sein als das Rentenbeginn-Datum.
Bisher wird noch keine SAP-Fehlermeldung ausgegeben.
Verzichtserklärungs-Gültigkeitsdatum (Feld Erklärung vorg. am) darf nicht kleiner sein als das Datum in Feld Beginn der Rente, wenn dieses im Folgemonat nach RAG erreicht am liegt.
Altersvollrente (auch EU/EWR/SVA-Staat) und Regelaltersgrenze erreicht, PGS 119 angegeben
Die Personengruppe 119 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER042)
Die Personengruppe 119 ist nur zulässig bei folgenden Konstellationen:
• der Rentenart deutsche oder gleichgestellte ausländische Altersvollrente und
• Erreichen der Regelaltersgrenze spätestens im Vormonat des Beginn- bzw. Änderungsdatums und
• ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit
• ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit.Bei Rentenart 1V (auch EU/EWR/SVA-Staat):
• Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen
• Beginndatum des Infotypsatzes muss größer als Datum RAG erreicht am seinBei Rentenart 2V:
• Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen
PGS 120 und Altersvollrente (auch EU/EWR/SVA-Staat), Regelaltersgrenze erreicht
Die Personengruppe 120 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER043)
Die Personengruppe 120 ist nur bei folgenden Voraussetzungen zulässig:
• bei deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze
• bei deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sofern auf die RV-Freiheit verzichtet wurde
• bei Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze sofern auf die RV-Freiheit verzichtet wurde.Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf “Ja” setzenoder Beginndatum des Infotypsatzes muss kleiner als Datum in Feld RAG erreicht am sein
Altersvollrente (auch EU/EWR/SVA-Staat) oder Altersvollrente eines Nicht-EU/EWR/SVA-Staates
BGS 1nnn nicht zulässig bei Altersvollrente (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER024)
KV-Beitragsschlüssel 1 ist nicht zulässig (IT0013 prüfen)
Nur Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
Anlage4a-Prüfkriterium 020 und PGS 119 Anmerkung: oder • Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und Anlage4a-Prüfkriterium 014 und PGS 120 Anmerkung: Anlage4a-Prüfkriterium 016 Anlage4a-Prüfkriterium 010
Prüfung
Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege
Lösung / zu prüfen
Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
BGS 1nnn nicht zulässig bei Versorgung Beamte/BV (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER025)
KV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
Die Personengruppe 119 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER042)
Die Personengruppe 119 ist nur zulässig bei folgenden Konstellationen:
• der Rentenart deutsche oder gleichgestellte ausländische Altersvollrente und
• Erreichen der Regelaltersgrenze spätestens im Vormonat des Beginn- bzw. Änderungsdatums und
• ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit
• ohne Erklärung des Verzichts auf RV-Freiheit.Bei Rentenart 1V (auch EU/EWR/SVA-Staat):
• Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen
• Beginndatum des Infotypsatzes muss größer als Datum RAG erreicht am seinBei Rentenart 2V:
• Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen
Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
Die Personengruppe 120 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER043)
Die Personengruppe 120 ist nur bei folgenden Voraussetzungen zulässig:
• bei deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente bis zum Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze
• bei deutscher oder gleichgestellter ausländischer Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze sofern auf die RV-Freiheit verzichtet wurde
• bei Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze sofern auf die RV-Freiheit verzichtet wurde. • Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf “Ja” setzen
oder
• Beginndatum des Infotypsatzes muss kleiner als Datum RAG erreicht am sein
Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze liegt vor und Verzichtserklärung ist vorhanden
Der Beginn der Rente darf nicht nach dem Beginn des Infotyps liegen (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER008)
Infotypsatz-Beginn muss nach dem Datum in Feld Beginn der Rente liegen
Keine Altersvollrente
Anlage4a-Prüfkriterium 002 Anlage4a-Prüfkriterium 012
Prüfung
Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege
Lösung / zu prüfen
Keine Vollrente wegen Alters (Rentenart 1V) und keine Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze liegt vor (Rentenart 2V)
Verz. auf RV-Freiheit‘ nur zulässig für Rentenart ‚Altersvollrentner‘
(Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER001)
Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) in Grundstellung speichern
Altersteilrente (Rentenart 1T), Erwerbsminderungsrente (Rentenart EM) oder Altersvollrente eines Nicht-EU/EWR/SVA-Staates liegt vor
• Personengruppe 120 widerspricht SV-Schlüssel 1111 / 1121
(Meldungsnr. 5D724)
• Personengruppe 119 widerspricht SV-Schlüssel 1111 / 1121
(Meldungsnr. 5D724)
PGS 119 oder 120 nicht zulässig, ggf. Personengruppe oder SV-Schlüssel in IT0013 prüfen
Rentenart EM (Erwerbsminderung)
Anlage4a-Prüfkriterium 021 Anlage4a-Prüfkriterium 022 Anlage4a-Prüfkriterium 024
Prüfung
Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege
Lösung / zu prüfen
Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS 1nnn nicht zulässig bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER026)
KV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS nn1n nicht zulässig bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER027)
AV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
Rente wegen voller Erwerbsminderung
BGS nn2n nicht zulässig bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER029)
AV-Beitragsschlüssel 2 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
Personengruppe 119 & 120
Anlage4a-Prüfkriterium 017 Anlage4a-Prüfkriterium 018 Anlage4a-Prüfkriterium 011 Anlage4a-Prüfkriterium 023 Anlage4a-Prüfkriterium 025
Prüfung
Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege
Lösung / zu prüfen
PGS 119 verwendet
Beitragsgruppenschlüssel n1nn nicht zulässig mit PGS 119 (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER022)
RV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
PGS 120 verwendet
Beitragsgruppenschlüssel n3nn nicht zulässig mit PGS 120 (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER023)
RV-Beitragsschlüssel 3 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
PGS 119 oder 120 ausgewählt
Die vorgegebene Rentenart ist für Personengruppe 120 nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER032)
Auswahl der Art des Rentenbezugs muss vorliegen (Rentenart prüfen)? 00 “kein Rentenbezug” ist nicht zulässig
PGS 119, 120 oder 101 und Prüfstichtagsdatum größer gleich Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze
BGS nn1n nicht zulässig mit PGS &1 ab Folgemonat der Regelaltersgrenze (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER028)
AV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
PGS 119 oder 120 und Prüfstichtagsdatum größer gleich Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze
BGS nn0n nicht zulässig mit PGS &1 ab Folgemonat der Regelaltersgrenze (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER030)
AV-Beitragsschlüssel 0 nicht zulässig (IT0013 prüfen)
Allgemeine Prüfungen
Pflichtenheft Anlage 04a 1b) Pflichtenheft Anlage 04a 1c)
Prüfung
Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege
Lösung / zu prüfen
Rentenbeginn laut Rentenbescheid (Format TT.MM.JJJJ)
Es existiert ein anderes Rentenbeginndatum TT.MM.JJJJ (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER011)
Ein bereits bestehendes Rentenbeginndatum darf nicht mehr nachträglich geändert werden und muss wieder auf das genannte Datum TT.MM.JJJJ gesetzt werden
Der Verzicht auf die RV-Freiheit kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend.
Verzicht auf RV-Freiheit ist für die Dauer der Beschäftigung bindend (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER006)
Angaben im Feld Verz. RV-Freiheit im aktuellen sowie in vorherigen Infotypsätzen des Infotyps DEÜV (0020) prüfen
Beitragsgruppenschlüssel von weiterbeschäftigten Rentnern richtig pflegen
| SAP-interner Schlüssel (IT0013) | Verwendet für | Amtl. Schlüssel | SV-Attribute | DEÜV-Personengruppe (IT0020) | Rentenart (IT0020) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3111 | Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 3111 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 120 | • 1V – Altersvollrente | |
| 3301 | Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze | bis 31.12.2021 | 3301 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 119 | • 1V – Altersvollrente • 2V – Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze |
| 3321 | ab 01.01.2022 | 3321 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 119 | ||
| 3101 | Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Verzicht auf RV-Freiheit) | bis 31.12.2021 | 3101 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 120 | • 1V – Altersvollrente • 2V – Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze |
| 3121 | ab 01.01.2022 | 3121 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 120 | ||
| 1111 | Altersteilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 1111 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | • 1T – Altersteilrente | |
| 1101 | Altersteilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze | bis 31.12.2021 | 1101 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | • 1T – Altersteilrente • 2T – Teilversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze |
| 1121 | ab 01.01.2022 | 1121 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | ||
| 3101 | Volle Erwerbsminderungsrente/ Erwerbsunfähigkeitsrente | 3101 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | • EM – Erwerbsminderung | |
Weitere Informationen
Die Auslieferung der Erweiterungen erfolgt per HR-Support Package. Ein Vorabeinbau ist per Korrekturanleitung möglich. Bitte beachten Sie hierbei die Voraussetzungen in den Hinweisen als auch die weiteren Korrekturen zu dem Thema.
Für die Durchführung der Abrechnung sowie der Meldeverfahren der Sozialversicherung ist ein Vorabeinbau jedoch nicht notwendig.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!










