Weiterbeschäftigte Rentner: Erweiterungen im Infotyp 0020 (DEÜV)
Der Infotyp 0020 (DEÜV) wurde gemäß den Anforderungen aus dem Pflichtenheft zur Systemuntersuchung – Anlage 04A um zusätzliche Felder erweitert. Diese Erweiterung dient dazu, spezifische Angaben zu weiterbeschäftigten Rentnern zu erfassen. Mit den neuen Feldern werden bei der Erfassung und Änderung der Daten, sowie innerhalb der Abrechnung, umfassende Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
Welche Felder dies sind und welche Plausibilitätsprüfungen es gibt, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.
Neue Plausibilitätsprüfungen
Die mit SAP-Hinweis 3434877 – Weiterbeschäftigte Rentner: Erweiterungen im Infotyp 0020 aufgrund von Anforderungen aus der Systemuntersuchung ausgelieferten Prüfungen betreffen insbesondere die Konsistenz des erfassten Personengruppenschlüssels und des Beitragsgruppenschlüssels im Infotyp Sozialversicherung (0013). Diese Anpassung hat keine Auswirkungen auf die Beitragsberechnung in der Abrechnung oder auf die Meldeverfahren der Sozialversicherung.
Die Erweiterung stellt somit sicher, dass alle relevanten Informationen zu weiterbeschäftigten Rentnern vollständig und korrekt erfasst werden können.
Neue Felder im IT0020 (DEÜV)
Block | Feld | Ausprägung | Bemerkung |
---|---|---|---|
Angaben zur Rente | Rentenart | • 00 – kein Rentenbezug • 1T – Altersteilrente • 1V – Altersvollrente • 2T – Teilversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze • 2V – Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze • EM – Erwerbsminderung | Das Feld dient zur Dokumentation des Rentenstatus. Es wird nicht in DEÜV-Meldungen abgespeichert. Das Feld wird zur Prüfung der Angaben zum Personengruppenschlüssel sowie zu den weiterbeschäftigten Rentnern verwendet. |
Beginn der Rente | [Datumsfeld] | ||
RAG erreicht am | [Datumsfeld] | Anzeigefeld, ermittelt aus dem Geburtsdatum aus Infotyp 0002 | |
Besonderheit Rentenart | • Grundstellung – keine besondere Rentenart • 01 – ausländische Altersvollrente, gleichgestellt zur dt. AVR • 02 – ausländische Altersvollrente, nicht gleichgestellt zur dt. AVR | • 01 – ausländische Altersvollrente eines EU/EWR Mitgliedsstaats oder eines Staates mit einem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen in Bezug auf die Gleichstellung zur deutschen Altersrente ist einer deutschen Altersvollrente gleichgestellt • 02 – ausländische Altersvollrente eines anderen Staates gilt nicht als der deutschen Altersvollrente gleichgestellt. Die Personengruppen 119 und 120 sind nicht zulässig. | |
Angaben zum Verzicht auf RV-Freiheit | Verzicht RV-Freiheit | • Grundstellung • J – Ja • N – Nein | • Nur für die Rentenarten 1V Altersvollrente (auch eines EU/EWR/SVA-Staates) sowie 2V Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze anzugeben, ansonsten Grundstellung • Verzicht auf die RV-Freiheit kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend |
Erklärung vorgelegt am | [Datumsfeld] |
Neue Datenfelder für Personengruppen 119 und 120
Die neuen Datenfelder sind nur für die folgenden Personengruppen relevant:
Personengruppe 119 | Personengruppe 120 |
---|---|
Altersvollrentner und Versorgungsbezieher mit Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung | Altersvollrentner und Versorgungsbezieher mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung |
Personen, die entweder • eine Altersvollrente aus der gesetzlichen RV oder • eine entsprechende Versorgung von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder • eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichen einer Altersgrenze beziehen | Personen, die • vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen • nach Erreichen der Regelaltersgrenze … eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder … nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder … nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung wegen Erreichens einer Altersgrenze beziehen und auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten • oder die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und in einer Beschäftigung, die sie vor dem 01.01.2017 aufgenommen haben, auf die weiterbestehende Versicherungsfreiheit (Bestandsschutzregelung) verzichten. |
Diese Daten müssen für Zeiträume ab dem 01.01.2024 erfasst werden und prüfen, ob die Angaben und Kombinationen in den folgenden Feldern plausibel sind:
- Beitragsgruppenschlüssel (Infotyp Sozialversicherung 0013)
- Personengruppenschlüssel (Infotyp DEÜV 0020)
- Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, ermittelt anhand des Geburtsdatums (Infotyp 0002)
Zeitliche Aktivierung der Plausibilitätsprüfungen
Die Prüfungen erfolgen bei der Pflege des Infotyps 0020 (DEÜV) ab dem 01.01.2024 sowie innerhalb der Abrechnung für Abrechnungszeiträume ab 2025.
Für die Abrechnungsperioden von 01/2025 bis 06/2025 wird bei inkonsistenter Pflege der Infotypen 0013 und 0020 eine Warnmeldung in der Abrechnung ausgegeben. Ab der Abrechnungsperiode 07/2025 wird eine Fehlermeldung in der Abrechnung generiert, wenn die Daten inkonsistent sind.
Übersicht der Plausibilitätsprüfungen mit Handlungsanweisungen und SAP-Meldungen
Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der relevanten Plausibilitätsprüfungen, zeigt die erforderlichen Handlungsschritte für den Sachbearbeiter auf und listet die entsprechenden SAP-Meldungen bei fehlerhaften Eingaben sowie das dazugehörige Prüfkriterium aus der Anlage 4A auf.
Rentenart 1V & 2V (Altersvollrente)
Prüfung | Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege | Lösung / zu prüfen |
---|---|---|
Rentenart 1V “Altersvollrente” oder 2V “Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze” |
Bei vorgegebener Rentenart darf ‚Verzicht RV-Freiheit‘ nicht initial sein (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER041)
Anlage4a-Prüfkriterium 001 |
Feld Verz. RV-Freiheit entweder mit Ja oder Nein belegen |
Verzichtserklärung gleich Ja | Geben Sie das Vorlagedatum zum Verzicht auf RV-Freiheit an (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER003)
Anlage4a-Prüfkriterium 003 |
Im Feld Erklärung vorg. am gültiges Eingangsdatum eintragen |
Verzichtserklärung ungleich Ja | Vorlagedatum nur zulässig bei Verzicht auf RV-Freiheit (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER004)
Anlage4a-Prüfkriterium 004 |
Im Feld Erklärung vorg. am kein Datum eintragen |
Vorlagedatum Verzichtserklärung vs. Beginndatum Infotypsatz | Der Verzicht auf RV-Freiheit kann nur für die Zukunft erklärt werden (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER007)
Anlage4a-Prüfkriterium 007 |
Das Beginndatum des Infotypsatzes darf nicht vor dem Vorlagedatum in Feld Erklärung vorg. am (Erklärung zum Verzicht auf RV-Freiheit) liegen |
Altersvollrente (auch eines EU/EWR/SVA-Staates) liegt vor und Verzichtserklärungs-Gültigkeitsdatum ist vorhandenHinweis: Bei einer „Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze“ erfolgt diese Prüfung nicht. | Verz. auf RV-Freiheit erst ab Folgemonat nach Regelaltersgrenze möglich (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER010)
Anlage4a-Prüfkriterium 008 |
Gültigkeitsdatum der Verzichtserklärung (Feld Erklärung vorg. am) muss größer sein, als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde (Feld RAG erreicht am). Damit werden insbesondere Personen berücksichtigt, die bereits eine vorgezogene Vollrente wegen Alters beziehen. |
Wenn das Rentenbeginn-Datum größer ist als der letzte Tag des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, plus 1 Tag und eine Verzichtserklärung vorliegt, dann darf das Verzichtserklärungs-Gültigkeitsdatum nicht kleiner sein als das Rentenbeginn-Datum. | Bisher wird noch keine SAP-Fehlermeldung ausgegeben.
Anlage4a-Prüfkriterium 009 |
Verzichtserklärungs-Gültigkeitsdatum (Feld Erklärung vorg. am) darf nicht kleiner sein als das Datum in Feld Beginn der Rente, wenn dieses im Folgemonat nach RAG erreicht am liegt. |
Altersvollrente (auch EU/EWR/SVA-Staat) und Regelaltersgrenze erreicht, PGS 119 angegeben | Die Personengruppe 119 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER042)
Anmerkung: oder • Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und Anlage4a-Prüfkriterium 013 |
Bei Rentenart 1V (auch EU/EWR/SVA-Staat): • Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen • Beginndatum des Infotypsatzes muss größer als Datum RAG erreicht am seinBei Rentenart 2V: • Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen |
PGS 120 und Altersvollrente (auch EU/EWR/SVA-Staat), Regelaltersgrenze erreicht | Die Personengruppe 120 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER043)
Anmerkung: Anlage4a-Prüfkriterium 015 |
Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf “Ja” setzenoder Beginndatum des Infotypsatzes muss kleiner als Datum in Feld RAG erreicht am sein |
Altersvollrente (auch EU/EWR/SVA-Staat) oder Altersvollrente eines Nicht-EU/EWR/SVA-Staates | BGS 1nnn nicht zulässig bei Altersvollrente (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER024)
Anlage4a-Prüfkriterium 019 |
KV-Beitragsschlüssel 1 ist nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
Nur Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
Prüfung | Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege | Lösung / zu prüfen |
---|---|---|
Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze) | BGS 1nnn nicht zulässig bei Versorgung Beamte/BV (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER025)
Anlage4a-Prüfkriterium 020 |
KV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
und PGS 119 |
Die Personengruppe 119 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER042)
Anmerkung: oder • Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze und Anlage4a-Prüfkriterium 014 |
Bei Rentenart 1V (auch EU/EWR/SVA-Staat): • Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen • Beginndatum des Infotypsatzes muss größer als Datum RAG erreicht am seinBei Rentenart 2V: • Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf „Nein“ setzen |
Rentenart 2V (Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze)
und PGS 120 |
Die Personengruppe 120 ist nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER043)
Anmerkung: Anlage4a-Prüfkriterium 016 |
• Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) auf “Ja” setzen oder • Beginndatum des Infotypsatzes muss kleiner als Datum RAG erreicht am sein |
Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften wegen Erreichens einer Altersgrenze liegt vor und Verzichtserklärung ist vorhanden | Der Beginn der Rente darf nicht nach dem Beginn des Infotyps liegen (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER008)
Anlage4a-Prüfkriterium 010 |
Infotypsatz-Beginn muss nach dem Datum in Feld Beginn der Rente liegen |
Keine Altersvollrente
Prüfung | Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege | Lösung / zu prüfen |
---|---|---|
Keine Vollrente wegen Alters (Rentenart 1V) und keine Versorgung nach beamtenrechtlichen/berufsständischen Vorschriften oder Grundsätzen wegen Erreichens einer Altersgrenze liegt vor (Rentenart 2V) | Verz. auf RV-Freiheit‘ nur zulässig für Rentenart ‚Altersvollrentner‘ (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER001) Anlage4a-Prüfkriterium 002 |
Verzichtserklärung (Feld Verz. RV-Freiheit) in Grundstellung speichern |
Altersteilrente (Rentenart 1T), Erwerbsminderungsrente (Rentenart EM) oder Altersvollrente eines Nicht-EU/EWR/SVA-Staates liegt vor | • Personengruppe 120 widerspricht SV-Schlüssel 1111 / 1121 (Meldungsnr. 5D724) • Personengruppe 119 widerspricht SV-Schlüssel 1111 / 1121 (Meldungsnr. 5D724) Anlage4a-Prüfkriterium 012 |
PGS 119 oder 120 nicht zulässig, ggf. Personengruppe oder SV-Schlüssel in IT0013 prüfen |
Rentenart EM (Erwerbsminderung)
Prüfung | Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege | Lösung / zu prüfen |
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Rente wegen voller Erwerbsminderung | BGS 1nnn nicht zulässig bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER026)
Anlage4a-Prüfkriterium 021 |
KV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | BGS nn1n nicht zulässig bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER027)
Anlage4a-Prüfkriterium 022 |
AV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | BGS nn2n nicht zulässig bei Rente wegen voller Erwerbsminderung (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER029)
Anlage4a-Prüfkriterium 024 |
AV-Beitragsschlüssel 2 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
Personengruppe 119 & 120
Prüfung | Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege | Lösung / zu prüfen |
---|---|---|
PGS 119 verwendet | Beitragsgruppenschlüssel n1nn nicht zulässig mit PGS 119 (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER022)
Anlage4a-Prüfkriterium 017 |
RV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
PGS 120 verwendet | Beitragsgruppenschlüssel n3nn nicht zulässig mit PGS 120 (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER023)
Anlage4a-Prüfkriterium 018 |
RV-Beitragsschlüssel 3 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
PGS 119 oder 120 ausgewählt | Die vorgegebene Rentenart ist für Personengruppe 120 nicht zulässig (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER032)
Anlage4a-Prüfkriterium 011 |
Auswahl der Art des Rentenbezugs muss vorliegen (Rentenart prüfen)? 00 “kein Rentenbezug” ist nicht zulässig |
PGS 119, 120 oder 101 und Prüfstichtagsdatum größer gleich Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze | BGS nn1n nicht zulässig mit PGS &1 ab Folgemonat der Regelaltersgrenze (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER028)
Anlage4a-Prüfkriterium 023 |
AV-Beitragsschlüssel 1 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
PGS 119 oder 120 und Prüfstichtagsdatum größer gleich Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze | BGS nn0n nicht zulässig mit PGS &1 ab Folgemonat der Regelaltersgrenze (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER030)
Anlage4a-Prüfkriterium 025 |
AV-Beitragsschlüssel 0 nicht zulässig (IT0013 prüfen) |
Allgemeine Prüfungen
Prüfung | Mögliche SAP Meldung bei falscher Pflege | Lösung / zu prüfen |
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Rentenbeginn laut Rentenbescheid (Format TT.MM.JJJJ) | Es existiert ein anderes Rentenbeginndatum TT.MM.JJJJ (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER011)
Pflichtenheft Anlage 04a 1b) |
Ein bereits bestehendes Rentenbeginndatum darf nicht mehr nachträglich geändert werden und muss wieder auf das genannte Datum TT.MM.JJJJ gesetzt werden |
Der Verzicht auf die RV-Freiheit kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. | Verzicht auf RV-Freiheit ist für die Dauer der Beschäftigung bindend (Meldungsnr. HRPAYDE_SV_WBRENTNER006)
Pflichtenheft Anlage 04a 1c) |
Angaben im Feld Verz. RV-Freiheit im aktuellen sowie in vorherigen Infotypsätzen des Infotyps DEÜV (0020) prüfen |
Beitragsgruppenschlüssel von weiterbeschäftigten Rentnern richtig pflegen
SAP-interner Schlüssel (IT0013) | Verwendet für | Amtl. Schlüssel | SV-Attribute | DEÜV-Personengruppe (IT0020) | Rentenart (IT0020) | |
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3111 | Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 3111 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 120 | • 1V – Altersvollrente | |
3301 | Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze | bis 31.12.2021 | 3301 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 119 | • 1V – Altersvollrente • 2V – Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze |
3321 | ab 01.01.2022 | 3321 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 119 | ||
3101 | Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Verzicht auf RV-Freiheit) | bis 31.12.2021 | 3101 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 120 | • 1V – Altersvollrente • 2V – Vollversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze |
3121 | ab 01.01.2022 | 3121 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 120 | ||
1111 | Altersteilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze | 1111 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | • 1T – Altersteilrente | |
1101 | Altersteilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze | bis 31.12.2021 | 1101 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | • 1T – Altersteilrente • 2T – Teilversorgung beamtenrechtl. / berufsständisch wg. Erreichen Altersgrenze |
1121 | ab 01.01.2022 | 1121 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | ||
3101 | Volle Erwerbsminderungsrente/ Erwerbsunfähigkeitsrente | 3101 | 01 „Aktiver“ (Primär) | 101 | • EM – Erwerbsminderung |
Weitere Informationen
Die Auslieferung der Erweiterungen erfolgt per HR-Support Package. Ein Vorabeinbau ist per Korrekturanleitung möglich. Bitte beachten Sie hierbei die Voraussetzungen in den Hinweisen als auch die weiteren Korrekturen zu dem Thema.
Für die Durchführung der Abrechnung sowie der Meldeverfahren der Sozialversicherung ist ein Vorabeinbau jedoch nicht notwendig.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
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