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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP HCM, Sozialversicherung

Jahreswechsel 2024/2025: Sozialversicherung

Auch in diesem Jahr informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen, die zum Jahreswechsel in SAP® HCM anstehen.

In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Der Artikel wird, wenn notwendig oder sinnvoll, laufend aktualisiert (Version 2 vom 09.12.2024).

Sozialversicherungswerte / Rechengrößen

Die Änderungen der sv-relevanten Rechengrößen haben wir separat hier aufgeführt.

DEÜV: Neue DSME-Datensatzversion

Ab dem 01.01.2025 entfällt das Rechtskreiskennzeichen (Feld KENNZRK) im Datenbaustein Meldesachverhalt (DBME). Gleiches gilt für Anforderungen der Krankenkassen im Datenbaustein Meldesachverhalt Beitragsbemessungsgrenze (DBBG) im Datensatz Krankenkassenmeldung (DSKK).

Anmerkung
Der Meldegrund Wechsel des Rechtkreises wird mit dem Wegfall des Rechtskreises zum 01.01.2025 obsolet. 

DEÜV: Arbeitgeberkonto

Der DEÜV-Datensatz Anforderung Arbeitgeberkonto (DSAK) wird zum 01.01.2025 eine neue Datensatzversion erhalten. Neben kleineren Klarstellungen ist eine wesentliche Änderung, dass erteilte SEPA-Lastschriftmandate zukünftig elektronisch widerrufen werden können.

Elektronischer Widerruf eines erteilten Lastschriftmandats

Bisher konnte der Widerruf eines erteilte SEPA-Lastschriftmandats nur schriftlich erfolgen. Ab dem 01.01.2025 steht im Datenbaustein ein neues Feld KENNZEICHEN WIDERRUF-SEPAMANDAT (KENNZW) zur Verfügung, über welches dann ein elektronischer Widerruf frühestens ab dem vierten Arbeitstag nach Abgabe der Meldung zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos möglich ist.

Weitere Infos erhalten Sie in unserem separatem Blogartikel.

DEÜV-Betriebsdatenpflege

Erneute Initialmeldungen

Im Rahmen des DEÜV-Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind bis zum 31.05.2025 erneut Initialmeldungen mit Meldegrund 09 abzugeben. Eine nochmalige Abgabe der Meldung gilt ebenfalls für Arbeitgeber, die 2024 bereits eine Initialmeldung abgegeben haben.

Weitere Infos erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel.

Keine Aufnahme der Wirtschaftsunterklasse

Der DEÜV-Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) sollte zum 01.01.2025 um die Angabe der sogenannten Wirtschaftsunterklasse erweitert werden. Nun wurde jedoch beschlossen, dass der Datensatz zum 01.01.2025 unverändert bleibt.

Weitere Infos erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel.

SV-Stammdatendatei

Für die Abrechnung notwendigen Daten und Rechengrößen der Sozialversicherung sind ab dem 01.01.2025 verpflichtend aus einer neuen vereinheitlichen SV-Stammdatendatei in die Entgeltabrechnungsprogramme zu übernehmen.

Weitere Infos erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel.

Anmerkung
Durch die Bereitstellung der SV-Stammdatendatei werden die UV-Stammdatendatei und Krankenkassen-Beitragssatzdatei obsolet. Die UV-Stammdatendatei wird daher nur noch bis zum 31.12.2024 zur Verfügung gestellt, die Beitragssatzdatei bis zum 31.12.2025.

eAU: Neuerungen im Datenaustausch

Zum 01.01.2025 ergeben sich einige Änderungen im Datenaustausch der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hierzu gehört unter Anderem:

  • Über proaktive Rückmeldung zu stationären Krankenhausaufenthalten wird das tatsächliche Entlassdatum an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden in das eAU-Abrufverfahren integriert.
  • Das Verfahren wird um neue Rückmeldegründe erweitert.
    • 02 – AU
    • 03 – Krankenhaus
    • 05 – Reha/Vorsorge
    • 06 – Teilstationäre Krankenhausbehandlung
    • 07 – In Prüfung
    • 08 – Anderer Nachweis liegt vor
    • 09 – Weiterleitungsverfahren

Weitere Infos erhalten Sie in unserem separaten Blogartikel.

Anmerkung
Ab dem 01.01.2025 werden Krankenkassen eAU-Rückmeldungen in der neuen Version 2.0.0 verschicken. Damit diese vom SAP-System eingelesen und verarbeitet werden können, muss der SAP-Hinweis 3499842 im System eingespielt sein. SAP empfiehlt aufgrund einer hohen Anzahl an abhängigen SAP-Hinweisen, dass eine Einspielung via Support Package erfolgt.

A1-Verfahren: Neue Anträge und Datensatzversionen zum 01.01.2025

Zum Jahreswechsel wird für alle bestehenden Antragsarten die einheitliche neue Datensatzversion 3.0.0 eingeführt. Weitere Änderungen umfassen:

  • Einführung einer neuen Antragsart Grenzgänger in der Datensatzversion 1.0.0
  • Ein neues Kennzeichen Abhängige Beschäftigung im Infotyp 0700 (Elektronischer Datenaustausch) für den Subtyp DXA1 (A1: Antrag Entsendebescheinigung)
  • Neue Kennzeichen Bestätigung Gewöhnlichkeit und Umfang Tätigkeit Deutschland im Infotyp Elektronischer Datenaustausch für den Subtyp DXMM (A1-Verfahren: gewöhnl. Beschäftigte)
  • Technische Änderungen an Datensätzen

Neuer Datensatz Antrag Grenzgänger (DXGG)

Bei Bedarf ist die neue Antragsart zu verwenden für Mitarbeiter, die ausschließlich physisch in Deutschland tätig sind, aber ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben.

Die Umsetzung erfolgt im SAP über einen neuen Subtypen A1-Verfahren: Antrag Grenzgänger (DXGG) des Infotypen 0700 (Elektronischer Datenaustausch).

Folgende Angaben sind zu erfassen:

  • Heimatanschrift des Mitarbeiters (standardmäßig der Ständige Wohnsitz aus dem Infotyp 0006 (Anschriften)).
  • Ort der Tätigkeit in Deutschland
  • Kennzeichen, ob weitere Erwerbstätigkeiten ganz oder teilweise außerhalb von Deutschland vorliegen

Anmerkung
Weitere Informationen finden Sie auch im SAP Hinweis 3484694 – A1-Verfahren: Neue Datensatzversionen und neue Antragsart ‚Grenzgänger‘ zum 01.01.2025.

rvBEA Forms

Ab dem 01.01.2025 erhält das Verfahren rvBEA Forms eine neue Version.

Außerdem wird rvBEA-Forms um ein neues Teilverfahren Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse (LAKRV) erweitert. Die Entgeltbescheinigungsabfrage der Landwirtschaftlichen Alterskasse wird zum einen verwendet, um Einkünfte für die Anrechnung bei Hinterbliebenenrenten zu ermitteln. Zum anderen wird es verwendet, um den Hinzuverdienst bei Renten aufgrund von Erwerbsminderung zu prüfen. Die Abfrage erfolgt ausschließlich für Rentenbeziehende der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Weitere Informationen finden Sie auch im SAP-Hinweis 3531367 – rvBEA Forms: Neue Version 3 und neues Teilverfahren – Entgeltbescheinigungen Landwirtschaftliche Alterskasse (LAKRV) zum 01.01.2025

Elektronisch Unterstützte Betriebsprüfung (euBP)

Ab 2025 gibt es eine neue Schnittstellenversion 3.5.0. Im Rahmen der Umstellung kommt es zu kleineren Anpassungen und Neuerungen im euBP-Verfahren

  • Einige Datenfelder werden aus dem Datensatz Arbeitnehmer (DSAN) in den Datensatz Lohnabrechnung (DSLA) verschoben
  • Es gibt einen zwei neue optionale Datensätze
    • Datensatz Fragebogen (DSFB) über den zusätzliche Fragen im Vorfeld der Prüfung beantwortet werden können
    • Datensatz Zugangseröffnung (DSZE) über den erklärt werden kann, dass das Prüfergebnis zusätzlich elektronisch bereitgestellt werden soll.
  • Eine euBP-Datenlieferung wird verpflichtend bei Systemwechsel

Weitere Infos erhalten Sie in unserem separatem Blogartikel.

Verpflichtende Versicherungsnummernabfrage (VAV)

Zukünftig ist es in Produktivsystemen nicht länger möglich, die Versicherungsnummer in Infotypen 0013 (Sozialvers. D) manuell zu erfassen. Die manuelle Pflege wird durch den elektronischen Abruf der Versicherungsnummer über das Versicherungsnummernabfrageverfahren (VAV) abgelöst. Aus diesem Grund wird der Infotyp 0013 entsprechend erweitert.

Welche Änderungen sich ergeben, erfahren Sie in einem separaten Blogartikel und im SAP-Hinweis 3449793 – Infotyp Sozialversicherung D (0013): Anpassungen zum verpflichtenden Abruf der Versicherungsnummer.

Aufräumen im Bescheinigungswesen: SAP optimiert die Transaktion PM20 zum Jahreswechsel

Im Bescheinigungswesen (Transaktion PM20) werden Bescheinigungen angezeigt, die entweder bereits obsolet sind oder durch elektronische Meldeverfahren ersetzt wurden. Pünktlich zum Jahreswechsel sorgt SAP nun für Ordnung in der Transaktion. In einem separaten Blogartikel finden Sie eine detaillierte Übersicht aller Bescheinigungen – einschließlich der Informationen, ob sie ausgeblendet werden und ob bereits ein passendes PDF-Formular verfügbar ist.

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2024/2025

  • Rechengrößen 2025
  • Änderungen in der Steuer 2025

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, welche wir zusammen mit der Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug
  • Neuerungen SAP HCM-Payroll zum Jahreswechsel
26. November 2024/von Alina Vahldieck
Schlagworte: Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP, SAP HCM, Sozialversicherung
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