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Behördenkommunikation, Betriebsdatenpflege, DEÜV, Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, SAP HCM, Sozialversicherung

DEÜV-Betriebsdatenpflege: erneute Initialmeldungen in 2025

— UPDATE am 03.12.2024 —

Im Rahmen des DEÜV-Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) sind in 2025 erneut Initialmeldungen abzugeben.

DSBD: Initialmeldung für Kopplung Unternehmensnummer und Betriebsnummer im Basisregister

In 2023 beschlossen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, dass zur initialen Versorgung des Basisregisters (einem zentralen Unternehmensregister) mit der Kopplungsinformation aus Unternehmensnummer (UNRS) und Betriebsnummern eine entsprechende Initialmeldung (Grund 09) im DEÜV-Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) bis zum 31.05.2024 automatisiert an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln ist. Der DSBD wurde dazu entsprechend um das Feld UNTERNEHMENSNUMMER erweitert.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren damaligen Blog-Artikeln, aufgeteilt in fachlich (Teil 1) und SAP HCM-bezogen (Teil 2).

DSBD: Erneute Initialmeldung in 2025 notwendig

Nach dem Bericht von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Deutsche Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) fehlten am 31.05.2024 mehr als 25 Prozent der erwarteten Koppelungsinformationen. Als mögliche Ursachen dieser Diskrepanz wurden die folgenden zwei Punkte genannt:

  • Entgegen der fachlichen Vorgabe sind die Initialmeldungen nicht systemseitig automatisiert generiert worden. Stattdessen wurde die Abgabe mitunter in die Entscheidungshoheit des Arbeitgebers gelegt.
  • Abgegebene Initialmeldungen des Arbeitgebers, die aufgrund eines syntaktischen Fehlers von der Fehlerprüfung abgelehnt wurden, sind nicht erneut in korrigierter Form abgegeben worden.

Da der bislang erreichte Grad der Vollständigkeit nicht den Ansprüchen des Basisdatenregisters genügt, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Arbeitgeber haben bis zum 31.05.2025 erneut die Initialmeldungen mit Grund 09 abzugeben. Entgeltabrechnungsprogramme haben die Meldung – wie schon für 2024 gefordert – automatisiert zu erstellen und abzugeben. Arbeitgeber, die ausschließlich eine Ausfüllhilfe einsetzen, unterliegen ebenfalls der Pflicht, nochmals eine Initialmeldung abzugeben. Die automatisierte Abgabe einer Initialmeldung führt nicht zur automatisierten Abgabe einer DSAK-Meldung (Datensatz Arbeitgeberkonto).
  • Die nochmalige Abgabe der Meldung gilt auch für diejenigen Arbeitgeber, die 2024 bereits eine Initialmeldung abgegeben haben.
  • BA und DGUV werden die Meldepflichtigen verstärkt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die Notwendigkeit der (nochmaligen) Initialmeldung hinweisen.
  • Zur Vermeidung von Ablehnungen der Initialmeldungen aufgrund einer Fehlerprüfung haben die Abrechnungsprogramme bei Abgabe von der BA vorgegebenen fiktive Werte zu verwenden („Dummywerte“). Diese werden mit der ITSG abgestimmt und in der Verfahrensanforderung sowie im Pflichtenheft dokumentiert.
  • Die Fehlerprüfungen im Kernprüfprogramm bleiben insoweit unverändert.
  • Die Initialmeldungen sind im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.05.2025 zu übermitteln, sie sollen möglichst bis 31.03.2025 abgegeben werden.

Eine Bewertung der Ergebnisse der erneuten Abgabe der Initialmeldungen in 2025 soll in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 25.06.2025 erfolgen. Soweit keine signifikante Verbesserung der Vollständigkeit der Meldedaten festgestellt wird, sollen weitere – auch dauerhafte – Maßnahmen bewerten und beschlossen werden.

Umsetzung in SAP HCM

Eine erste Anpassung, um Initialmeldungen (Grund 09) für 2024 auch noch nach dem 31.05.2024 zu erstellen, hat SAP bereits mit dem Hinweis 3492204 – BDDEUEV: Initialmeldungen mit Abgabegrund 09 auch nach dem 31.05.2024 erstellen ausgeliefert. Dies betrifft natürlich nur diejenigen Unternehmen, die in 2024 bisher noch keine Meldung mit Grund 09 abgegeben haben. Anderenfalls wird hier keine erneute Meldung erstellt.

Die Umsetzung der erneuten Initialmeldung für 2025 in SAP HCM wird mit dem SAP-Hinweis 3520824 – Betriebsdatenmeldeverfahren: Anpassungen durch Verfahrensbeschreibung V2.4 zum 01.01.2025 ausgeliefert, jedoch ist der Einbau ausschließlich mit dem Support Package und nicht per Korrekturanleitung vorgesehen. Die Änderungen werden im Rahmen der bestehenden DSBD-Datensatzversion 05 umgesetzt. Solange keine Initialmeldung für eine Betriebsnummer erstellt wurde, wird im Report DEÜV-Meldungen erstellen (RPCD3VD0_OUT) wieder eine Warnmeldung ausgegeben, die in 2024 erstellten Meldungen werden hierbei ignoriert.

In den Erstmeldungen mit Grund 09 werden im Meldejahr 2025 ausschließlich die Betriebsnummer (BBNR) der Betriebsstätte und die zugehörige Unternehmensnummer (UNR.S) übermittelt. Alle weiteren Felder werden laut SAP mit Dummy-Werten befüllt. Zusätzlich wird der Datenbaustein Abweichende Postanschrift (DBPA) so übermittelt als läge keine abweichende Postanschrift vor: Alle Felder des Datenbausteins DBPA werden in Grundstellung übertragen, lediglich für das Löschkennzeichen wird ein „L“ als Dummy-Wert eingetragen.


Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

6. August 2024/von Patrick Marahrens
Schlagworte: 2025, Basisregister, Betriebsdatenpflege, betriebsnummer, DEÜV, DSBD, intialmeldung, meldegrund 09, Unternehmensnummer
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2020/07/AdobeStock_193774194_tiny-1.jpg 1708 2560 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2024-08-06 07:00:372024-12-03 16:19:19DEÜV-Betriebsdatenpflege: erneute Initialmeldungen in 2025
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