DEÜV-Betriebsdatenpflege: keine Wirtschaftsunterklasse ab 2025
Das DEÜV-Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) sollte zum 01.01.2025 um die Angabe der sogenannten Wirtschaftsunterklasse erweitert werden. Nun wurde jedoch beschlossen, dass der Datensatz zum 01.01.2025 unverändert bleibt.
Grundlegendes zur Wirtschaftsunterklasse
Das Statistische Amt der Europäischen Union und das Statistische Bundesamt (StBA) passen ihre Klassifikationen der Wirtschaftszweige an die strukturellen Entwicklungen in der Wirtschaft an. Als Wirtschaftszweig oder Branche bezeichnet man gemäß Statistischem Bundesamt „eine Gruppe von Unternehmen oder Einrichtungen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ähnliche Produkte herstellen oder ähnliche Dienstleistungen erbringen“. Als Ordnungs- oder Kategoriensystem für wirtschaftlich gegliederte Statistiken gilt in Deutschland aktuell die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ2008). Diese umfasst fünf Hierarchieebenen, wobei die ersten vier Ebenen der EU-Klassifikation der Wirtschaftszweige NACE Rev. 2 entsprechen, um die Vergleichbarkeit der Statistiken innerhalb der EU zu gewährleisten. Sie beinhalten
- Wirtschaftsabschnitte und -unterabschnitte,
- Wirtschaftsabteilungen,
- Wirtschaftsgruppen und
- Wirtschaftsklassen.
Die fünfte Ebene bildet die sogenannte Wirtschaftsunterklasse (WUKL), welche vom Statistischen Bundesamt als zusätzliche nationale Hierarchieebene aufgenommen wurde, um die Besonderheiten der deutschen Wirtschaft besser abbilden zu können.
Die Bundesagentur für Arbeit speichert in der Datei der Beschäftigungsbetriebe zu jeder Betriebsnummer auch die wirtschaftliche Betätigung des Beschäftigungsbetriebs mit dem fünfstelligen Schlüssel zur Wirtschaftsunterklasse, u.a. als Grundlage für die amtliche Statistik zur Beschäftigung.
Arbeitgeber sind nach §18i Absatz 4 Satz 1 und Absatz 2 SGB IV verpflichtet, Änderungen der wirtschaftlichen Betätigung an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Mit dem DEÜV-Datensatz „Betriebsdaten“ (DSBD) ist dies bis dato jedoch nicht auf elektronischem Wege möglich, da keine entsprechenden Felder im Datensatz existieren.
Mit dem Inkrafttreten der WZ2025 zum 01.01.2025 sollte dies geändert werden, die Aufnahme von Feldern zur (Änderung der) Wirtschaftsunterklasse waren geplant.
DEÜV-Datensatz DBSD: Keine Aufnahme der Wirtschaftsunterklasse
In Abwägung der Erfordernisse für eine valide Beschäftigungsstatistik und der Aufwände im gemeinsamen Meldeverfahren ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu dem Entschluss gekommen, den aktuellen DSBD unverändert zu belassen.
Stattdessen wird die BA im dritten Quartal 2025 automatisiert alle Betriebsnummern-Datensätze in der Datei der Beschäftigungsbetriebe (DdB) auf die ab dem Jahr 2025 gültige Wirtschaftszweigklassifikation (WZ2025) umschlüsseln. Die Wirtschaftsunterklassen der WZ2008, für die eine von mehreren Alternativen der WZ2025 festzulegen ist (1:n-Fälle), werden automatisiert zunächst auf eine vom Statistischen Bundesamt festgelegte Wirtschaftsunterklasse migriert. Nach aktuellen Schätzungen sind circa 600.000 Betriebsnummern betroffen. Ursprünglich sollten die betroffenen Arbeitgeber postalisch kontaktiert werden, um dann per DSBD die korrekte Alternative zurück zu übermitteln.
Die BA hat nun jedoch eine alternative Vorgehensweise entwickelt: danach bleibt der DSBD zum Jahreswechsel
2024/2025 unverändert. Die BA nimmt mit großen Arbeitgebern, deren Beschäftigtenzahlen die Statistik stark beeinflussen, bilateral Kontakt auf, um die zutreffenden Wirtschaftsunterklassen der WZ2025 zu klären. Die Bestimmung der zutreffenden
Wirtschaftsunterklassen der WZ2025 bei kleinen Betrieben erfolgt erst im noch zu entwickelnden Dialogverfahren zur Betriebsdatenpflege (DSBD) zu einem späteren Zeitpunkt.
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