Die Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch untertägig/stundenweise zulässig, wofür SAP die separate Abwesenheitsart 0562 „Betr. Kind IfSG untertäg.“ ausliefert. Bei arbeits- und kalendertäglicher Kürzung des Entgelts bzw. Teilmonatsberechnung ist ggf. Ihre Aliquotierung zu erweitern.
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