Neues Feld „Art der Krankenversicherung“ im Infotypen 0013
Ab 2022 benötigen die SV-Meldeverfahren eAU, DEÜV und EEL die tatsächliche gesetzliche Krankenkasse eines Mitarbeiters. Da bisher für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse die hinterlegte Krankenkasse im IT0013 nicht zwingend der tatsächlichen gesetzlichen Krankenkasse des Mitarbeiters entspricht, wird der Infotyp 0013 um ein neues Feld erweitert.
Welche gesetzlichen Änderungen und Anpassungen sich im SAP System ergeben, erfahren Sie in folgendem Blogartikel.
Bisher ist es für bestimmte Beschäftigungsverhältnisse (z.B. Geringfügig Beschäftigte, Werkstudenten,..) nicht notwendig, den tatsächlichen Krankenversicherungsstatus (gesetzlich/privat/familienversichert,..) sowie die tatsächliche Krankenkasse eines einzelnen Mitarbeiters zu wissen.
Die hinterlegte Mitarbeiterkasse im Infotyp 0013 (Mussfeld KVSFR) dient lediglich als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag und muss nicht zwingend mit der tatsächlichen gesetzlichen Krankenkasse des Mitarbeiters übereinstimmen – zudem ist momentan nicht immer erkennbar, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt.
Gesetzliche Änderungen
Ab 2022 wird es jedoch für die SV-Meldeverfahren eAU, DEÜV und EEL notwendig sein, auch für KV-freie Mitarbeiter die genaue Art der Krankenversicherung zu erfassen. Für folgende Sachverhalte wird die genaue Krankenversicherungsart benötigt:
- eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung)
Ab 2022 erhalten Arbeitgeber die AU-Bescheinigungen ihrer Mitarbeiter über das elektronische Meldeverfahren eAU. Die dazugehörige Abfrage der eAU erfolgt bei der jeweiligen tatsächlichen Mitarbeiterkrankenkasse des gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiters (privat Versicherte nehmen nicht am Verfahren teil). Das Verfahren startet zum Januar 2022 (Pilotphase) und wird ab Juli 2022 für alle Arbeitgeber obligatorisch. Weitere Informationen zu der elektronischen AU-Bescheinigung finden Sie auch in unserer Blogartikel-Reihe zu der eAU. - DEÜV (Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung)
Ab 2022 wird in den DEÜV-Anmeldungen von Kurzfristig Beschäftigten angegeben, ob eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. - EEL (Datenaustausch Entgeltersatzleistungen)
Liegt bei einem krankenversicherungsfreien Werkstudent eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse vor, so soll zukünftig eine Entgeltbescheinigung bei Mutterschaft erstellt werden – bei einer Familienversicherung hingegen nicht.
Umsetzung im SAP System
Neues Feld Art der Krankenversicherung (KVART) im Infotyp 0013
In Infotyp 0013 (Sozialversicherung) wird ein neues Feld Art der Krankenversicherung (KVART) mit den folgenden Ausprägungen ausgeliefert:
- 1 – Eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- 2 – Familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung
- 3 – Privat versichert
- 4 – Sonstige -> für Mitarbeiter, die weder privat noch gesetzlich versichert sind (z.B. ausländische Krankenversicherung)
Das neue Feld wird bereits für Infotypsätze eingeblendet, die ab dem 01.01.2021 beginnen – gebraucht wird es jedoch erst für Zeiträume ab 01.01.2022. Dennoch empfehlen wir, zeitnah die betroffenen Mitarbeiter (bspw. über eine Query) auszuwerten, um eventuelle Rücksprachen bzgl. der tatsächlichen Krankenkasse halten zu können. Sollten Sie Massenänderungen bzw. -anpassungen im Infotyp 0013 vornehmen müssen, kann eine sog. LSMW Ihnen dabei unterstützen. Weitere Informationen zur LSMW und eine kostenlose Anleitung zur Erstellung dazu finden Sie hier.
Sichtbar ist das Feld dann jedoch nur, wenn aufgrund des KV-Schlüssels (KV-Schlüssel 0 keine Versicherungspflicht und 8 Pauschaler Beitrag) nicht erkennbar ist, ob die hinterlegte Krankenkasse auch die tatsächliche Mitarbeiterkasse ist. Davon betroffen sind:
- Geringfügig und Kurzfristig Beschäftigte
- SV-Pflichtig Beschäftigte, die in der KV versicherungsfrei sind (z.B. Werkstudenten)
Die Infotyp 0013-Sätze können auch ohne Angabe zur Art der Krankenversicherung gespeichert werden, es erfolgt jedoch für Sätze beginnend ab dem 01.2022 eine entsprechende Warnung. Die betroffenen Meldeverfahren eAU, DEÜV und EEL werfen bei fehlender Angabe zur Krankenversicherungsart dann für den jeweiligen Mitarbeiter eine Fehlermeldung aus.
Das Feld wird in den Abrechnungsergebnissen gespeichert und ist im Standard-Customizing daher rückrechnungsrelevant.
Pflege des Infotypen bei KV-freien Mitarbeitern
Wenn im neuen Feld Art der Krankenversicherung die Ausprägungen 1 (Eigene Mitgliedschaft gesetzl. KV) oder 2 (Familienversichert gesetzl. KV) angegeben wurde, dann muss die gesetzliche Krankenkasse folgendermaßen eingetragen werden:
Beschäftigter | Hinterlegung der gesetzlichen Krankenkasse |
---|---|
Geringfügig oder Kurzfristig | im Feld Zusatzkasse (ZUSKA) (da die Minijob-Zentrale bereits die Einzugsstelle ist) |
SV-Pflichtig | im Feld Krankenkasse (KVART) |
Das Feld “Zusätzliche Kasse” (Feld ZUSKA) existiert schon eine Weile im SAP System und wird einerseits innerhalb des Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), andererseits für geringfügig Beschäftigte genutzt. Der bisherige Verwendungszweck des Feldes bleibt bestehen und wird ab 2022 um die o.g. neue Thematik erweitert.
Ein kleiner Exkurs zur bisherigen Verwendung des Feldes “Zusätzliche Kasse” (Feld ZUSKA)
Fall 1: Mitarbeiter, die bei einer landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind, nehmen nicht am AAG-Verfahren teil (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 AAG). Damit jedoch auch für diese Mitarbeiter – sofern sie bei einem sonstigen umlagepflichtigen Arbeitgeber beschäftigt sind – eine entsprechende Umlage abgeführt wird, muss das Feld ZUSKA mit einer abweichenden Kasse gefüllt.
Fall 2: Darüber hinaus wird bei geringfügig Beschäftigten eine zusätzliche Kasse benötigt, insofern die SV-Beiträge sowohl an die Mitarbeiterkasse als auch an die Bundesknappschaft abgeführt werden müssen (im Rahmen des Beitragseinzugsverfahrens für geringfügig Beschäftigte).
Weitere technische Änderungen im SAP System
Bisher war es so, dass die Zusatzkasse im Infotypen 0013 nur in speziellen Fällen gefüllt war (bspw. abweichende Umlagekasse oder Minijob-Mischfall). Daher mussten folgende weitere Funktionalitäten angepasst werden, die ansonsten aus dem Vorhandensein einer Zusatzkasse falsche Schlüsse gezogen hätten:
- Funktion DSVU (Umlageberechnung in der Abrechnung)
- Funktion DOZMG (Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld)
- Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen)
- Report RPCBNVD0_OUT (SV-Beitragsnachweis)
- Report RPCEAVD0 (Meldungen zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen)
- Report RPCSVAD0 (Erstattungsnachweis für Arbeitgeberaufwendungen)
- Report RPUSVCD0 (Abgleich der Krankenkassenbeitragssätze)
- Report RPSPSTD0 (Personalstandstatistik)
- Report RPSPAYDE_KHSTAT (Krankenhausstatistik)
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem SAP Hinweis 3070713 – Infotyp 0013: Neues Feld „Art der Krankenversicherung“.
Sollten Sie Beamte in Ihrem System haben, beachten Sie auch den Hinweis 3103465.
Zusätzliche Korrekturen wurden mit dem SAP Hinweis 3114685 ausgeliefert.
Noch Fragen?
Sprechen Sie uns gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.