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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, HR, Jahreswechsel, SAP HCM, Sozialversicherung, Steuer

Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung zum 01.07.2019

Entgeltabrechnung

Kaum ist der Jahreswechsel 2018/2019 vorüber, stehen zum 01.07.2019 bereits die nächsten (gesetzlichen) Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung an. Was auf Sie zukommt, können Sie diesem Blog-Artikel entnehmen.

Die (gesetzlichen) Änderungen zum 01.07.2019 haben Sie teilweise sicher bereits im Jahreswechsel 2018/2019 kennengelernt. Welche dies sind, und welche Änderungen noch dazukommen, können Sie den folgenden Abschnitten entnehmen.

Übersicht der Änderungen zum 01.07.2019 im SAP HCM

Ausweitung der Gleitzone zum Übergangsbereich

Die Gleitzone (450,01 – 850 Euro) wird zum 01.07.2019 zum Übergangsbereich (450,01 – 1300 Euro) ausgeweitet. Folglich sind zu diesem Datum diejenigen Beschäftigungen, die bisher nicht in die Gleitzone fielen, einer vorausschauenden Neu-Beurteilung hinsichtlich des Übergangsbereiches zu unterziehen. Sind die Bedingungen des Übergangsbereiches erfüllt, so müssen Sie den betreffenden Personen im Infotyp 0013 zum 01.07.2019 das SV-Sekundärattribut 30 „Gleitzone“ einpflegen.

Im Rahmen der Gleitzone können Beschäftigte für die Rentenversicherung die sogenannte Verzichtserklärung abgeben, so dass Ihre RV-Beiträge aus dem tatsächlichen, anstatt dem reduzierten Entgelt berechnet werden. Rentenmindernde Auswirkungen können die Beschäftigten innerhalb der Gleitzone so vermeiden. Im SAP HCM wird dies im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ im zweiten Bild (via „weitere Daten“) durch die Sonderregel 02 „keine Gleitzone“ der Feldgruppe „Rentenversicherung“ erfasst.

Mit Einführung des Übergangsbereichs wird diese Sonderregel obsolet, da die Verzichtserklärungen – ohne nachteilige Auswirkung auf die Beschäftigten – ihre Wirkung verlieren. Sie müssen die Sonderregel im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ jedoch nicht zwingend löschen, da das Abrechnungsprogramm die Sonderregel 02 ab dem 01.07.2019 sowieso nicht mehr verarbeitet.

DEÜV-Meldeverfahren

Mit der Ausweitung der Gleitzone zum Übergangsbereich ab dem 01.07.2019 ist die neue Datensatzversion 05 zu verwenden.

In Entgeltmeldungen ist für Personen im Übergangsbereich zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt im neuen Feld AEGRB (Datenbausteine DBME und DBBM) das tatsächliche Entgelt zu melden, welches ohne Anwendung des Übergangsbereiches beitragspflichtig wäre. Für Entgeltmeldungen, deren Meldezeitraum vor dem 01.07.2019 enden, erfolgt in diesem Feld keine Angabe.

Die Auslieferung ist seitens SAP mit dem HR-Support Package Juni 2019 zum 13.06.2019 geplant, die Möglichkeit der separaten Hinweis-Einspielung ist ab Mitte Mai 2019 vorgesehen.

DEÜV-Meldungen zur Betriebsdatenpflege

Ab dem 01.07.2019 ist die neue Datensatzversion 03 zu verwenden. Um eine vollständige und vollautomatisierte Verarbeitung auf Seiten des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zu ermöglichen, werden u.a. die bisherigen Abgabegründe durch Änderungskennzeichen ersetzt. Bis zum 30.09.2019 ist zunächst ein Übergangszeitraum vorgesehen.

Die Auslieferung ist seitens SAP mit dem HR-Support Package Juni 2019 zum 13.06.2019 geplant, die Möglichkeit der separaten Hinweis-Einspielung ist nicht vorgesehen.

A1 Antrags- und Bescheinigungsverfahren

Ab dem 01.07.2019 gelten zwei Anpassungen für den Datensatz:

  • Angaben zum Arbeitnehmer: Der Geburtsname des Arbeitnehmers ist optional, das Geburtsland ist jedoch obligatorisch.
  • Angaben zur Beschäftigung in Deutschland: das Feld „SV-Beiträge“ wird in „Geltung“ umbenannt. Hintergrund ist, dass für die Beurteilung einer Entsendung entscheidend ist, ob die Person unmittelbar vor Beginn der Entsendung für mindestens einen Monat den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterlag. Ob und inwiefern in diesem Monat SV-Beiträge gezahlt wurden, ist hingegen irrelevant.

Die Auslieferung fand bereits mit dem Jahreswechsel-HRSP im Dezember 2018 statt. 

BV Beitragserhebung

Ab dem 01.07.2019 ist die neue Datensatzversion 04 zu verwenden.

Einzige Änderung der neuen Version ist, dass der Datenbaustein DBBF entfällt, da laut Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 28.06.2018 bei der monatlichen Beitragserhebung das Bestandsprüfungsverfahren keine Anwendung findet.

Die Auslieferung fand bereits mit dem Jahreswechsel-HRSP im Dezember 2018 statt.

Neue Pfändungsfreigrenze zum 01.07.2019

Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen werden im zweijährigen Rhyhtmus jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst. Die kommende Anpassung erfolgt zum 01.07.2019.

Gestaffelt werden die Freigrenzen nach der Höhe des monatlichen Arbeitslohns sowie der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Folgende Werte werden im SAP HCM mit Gültigkeitsbeginn 01.07.2019 ausgeliefert:

  • Konstante PFB0M „Unpfändbares Arbeitseinkommen“: 1.178,59 Euro
  • Konstante PFB1M „Zuzurechnender unpfändbarer Betrag für die 1. unterhaltsberechtigte Person“: 443,57 Euro
  • Konstante PFB2M: „Zuzurechnender unpfändbarer Betrag für die 2.-5. unterhaltsberechtigte Person“: 247,12 Euro
  • Konstante PFSGM: „Betrag bzw. Grenze, ab der generell voll gepfändet wird „: 3.613,08 Euro

GKV-Kommunikationsserver: neue Statuscodes

Aufgrund fehlender Transparenz in der Kommunikation mit Datenannahme- und Verteilstellen werden zum 01.07.2019 die zwei neuen Returncodes I005 und I006 im GKV-Kommunikationsserver definiert:

  • I005: Daten liegen vor, wobei nicht alle Kommunikationspartner erreichbar waren
  • I006: Keine Daten vorhanden, wobei nicht alle Kommunikationspartner erreichbar waren

Auftreten können beide Codes im SAP HCM ab dem 01.07.2019 entsprechend in den beiden GKV-Kommunikationsreports RPCSVPD0 „SV: Abholen u. Bestätigen der Ergebnisse vom Kommunikationsserver“ und RPCSVPD0_IN „SV: Abholen u. Bestätigen der Ergebnisse GKV / DSRV“.

ERiC: ELStER Rich Client

Die bisherige von SAP genutzte offene Schnittstelle zur Übertragung der Lohnsteueranmeldung wurde von Seiten der Finanzverwaltung zum 01.01.2019 gekündigt. Ab diesem Datum hätten Arbeitgeber generell den sogenannten ELStER Rich Client (ERiC) nutzen müssen.

Für SAP-Kunden wird die bisherige offene Schnittstelle jedoch noch bis zum 30. Juni 2019 unterstützt. Damit haben sowohl SAP, Sie als SAP-Kunde als auch die Finanzverwaltung mehr Zeit, die Umstellung auf ERiC vorzunehmen.

Für die Umstellung sind sowohl Anpassungen an Business Connector (BC) bzw. Process Integration (PI) als auch im SAP HCM notwendig.

Die Auslieferung ist Stand heute – 07. Mai 2019 – noch „im Gange“, d.h. Teile sind für beide Komponenten bereits ausgeliefert, es ist jedoch noch mit Korrekturen zu rechnen. Wir empfehlen die Umstellung daher erst Mitte Juni 2019 vorzunehmen!

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Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

7. Mai 2019/von Patrick Marahrens
Schlagworte: Elster, ERiC, gesetzliche, Jahreswechsel, Pfändung, Sozialversicherung, Steuer, SV, Änderungen
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2018/01/Entgeltabrechnung2.jpg 369 740 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2019-05-07 07:00:082019-05-07 07:09:00Änderungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung zum 01.07.2019
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