Zahlstellenmeldeverfahren ab 01.01.2024 in SAP HCM – Teil 2
Das Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) erhält zum 01.01.2024 eine neue Datensatzversion 5. Im zweiten Teil dieses Zweiteilers wollen wir die Umsetzung im SAP HCM vorstellen.
Änderungen durch die ZMV-Datensatzversion 5
Im Detail wurden die Änderungen durch die neue Datensatzversion bereits im ersten Teil dieses zweiteiligen Artikels beschrieben. Sollten Sie ihn verpasst haben, können Sie ihn hier aufrufen.
Umsetzung im SAP HCM
Die Umsetzung der neuen Datensatzversion 5 im SAP HCM erfolgt mit folgendem Hinweis:
Hinweis | bezeichnung |
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3333760 | Zahlstellenmeldeverfahren: Neue Datensatzversion zum 01.01.2024 |
Entfall des Meldegrunds 4 für Bestandsmeldungen der Zahlstelle
Bestandsmeldungen wurden bis einschließlich 2023 mit einem separaten Report RPCZOBD0 „Erstellung der Bestandsmeldungen“ (TA: PC00_M01_RPCZOBD0) auf Anforderung der Krankenkasse erstellt. Durch den Entfall des Meldegrunds wird der Report zum 01.01.2024 obsolet und die Ausführung mit einem entsprechendem Fehler quittiert:
Obligatorische elektronische Abfrage der Versicherungsnummer durch die Zahlstelle
Erfolgt die Erstellung der Zahlstellenmeldung an die Krankenkasse, ohne dass für die betreffende Person eine (Renten-)Versicherungsnummer im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ hinterlegt wurde, so gibt das Programm der Meldungserstellung zukünftig einen entsprechenden Fehler aus:
In einem solchen Fall – oder idealerweise schon vorher, bspw. automatisiert in Job-Läufen – ist die Versicherungsnummer elektronisch über das Versicherungsnummern-Abfrageverfahren bei der Rentenversicherung abzufragen. Wird sie im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ als Rückmeldung der Abfrage oder im Einzelfall manuell hinterlegt, so kann die Ausgangsmeldung erstellt und an die Krankenkasse versandt werden.
Ohne Versicherungsnummer kann die Ausgangs- bzw- Beginn-Meldung nur dann erfolgreich erstellt werden, wenn zuvor eine Abfrage der Versicherungsnummer erfolglos durchgeführt wurde.
Kennzeichnungspflicht bei Leistungsanteilen, die kein Versorgungsbezug sind
Die Kennzeichnung der Versorgungsbezüge mit Leistungsanteilen, die keinen Versorgungsbezug darstellen (betriebliche Riesterrente oder sogenannte „Privatanteile“), erfolgt für laufende Versorgungsbezüge durch Zuordnung der zugehörigen Lohnarten zur neuen Summenlohnart ASTB „Anteiliger Ausschlusstatbestand“ der Teilapplikation KVDR „Höhe Versorgungsbezug (KVdR-Verfahren)“:
Lohnarten, die einen entsprechenden anteiligen Ausschlusstatbestand darstellen, sind der Summenlohnart ASTB im View V_T596J mit Gültigkeitsbeginn 01.01.2024 zuzuordnen.
Für Kapitalleistungen wird das Kennzeichen direkt im zugehörigen Infotyp 0942 „Kapitalleistung“ gepflegt:
Für bereits laufende Versorgungsbezüge wird der anteilige Ausschlusstatbestand mit der nächsten Änderungsmeldung gemeldet (sofern es denn bis zum Ende des Versorgungsbezugs noch eine geben wird).
Im folgenden Bild ein Beispiel des Kennzeichens in einer Beginn-Meldung eines laufenden Versorgungsbezugs ohne Zuordnung zur Summenlohnart ASTB:
Kennzeichnungspflicht bei Waisenleistungen
Bei der Kennzeichnung der Waisenleistungen nach §229 Abs. 1 Satz 1 Nr 1+3+4 ist ebenfalls zu unterscheiden zwischen laufenden Versorgungsbezügen und Kapitalleistungen.
Für laufende Versorgungsbezüge der Nummern 3 (Berufsständische Versorgungsleistungen) und 4 (Altersicherung der Landwirte) erfolgt die Kennzeichnung durch Zuordnung der zugehörigen Lohnarten zu den neuen Summenlohnarten WAI3 und WAI4 der Teilapplikation KVDR „Höhe Versorgungsbezug (KVdR-Verfahren)“:
Für Nummer 1 (Versorgungsbezüge aus öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis oder bei Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften) wurde keine Summenlohnart definiert. Stattdessen wertet der Report zur Erstellung von Zahlstellenmeldungen das Feld KVBEZ „Kennzeichen Versorgungsbezug“ der Tabelle VERSORGUNG im Abrechnungsergebnis aus. Das Kennzeichen KVBEZ wird gefüllt, sofern die betreffende Personalnummer einen Datensatz des Infotypen 0322 „Versorgungsbezug“ mit einem der folgenden Subtypen aufweist:
SUBTYP INFOTYP 0322 „Versorgungsbezug“ | bezeichnung |
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03 | Halbwaise |
04 | Vollwaise |
05 | Unfallhalbwaise |
06 | Unfallvollwaise |
Für Kapitalleistungen wird das Kennzeichen – auch für Versorgungsbezüge nach Nummer 1 – direkt im zugehörigen Infotyp 0942 „Kapitalleistung“ gepflegt:
Hinweis: Für Waisenleistungen nach Nummer 5 – also aus der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorg – ist stets die Grundstellung 0 „Keine Waissenleistung“ zu melden!
Differenziertere Angabe zum Anspruch auf Beihilfe
Der Anspruch auf Beihilfe wird allgemein wie bisher für die Ausgangsmeldungen ermittelt: mit J(a) oder N(ein). Der Anspruch ermittelt sich weiterhin aus dem PV-Beitragsgruppenschlüssel 8 „halber Beitrag AN“ oder der PV-Sonderregel 01 „beihilfeberechtigt“ im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“, welcher bzgl. der Beitragsabführung ja wiederum Ergebnis der Rückmeldungen der Krankenkasse im Zahlstelleverfahren ist.
Die neue Ausprägung U „Unbekannt (Keine Kenntnis, ob Anspruch besteht)“ kann ebenfalls über eine PV-Sonderregel im Infotyp 0013 gesetzt werden, die neue PV-Sonderregel 05 „Beihilfe unbekannt“:
Neuer Meldegrund für Rückmeldungen der Krankenkassen
Sofern eine Meldung der Zahlstelle an eine unzuständige Krankenkasse gesandt wird, erhält die Zahlstelle von dieser
eine Rückmeldung mit dem neuen Abgabegrund 3 „unzuständige Krankenkasse“ zurück. Die Eingangsmeldung wird samt Fehlernachricht wie gewohnt in der Sachbearbeiterliste Eingang oder im Notification Tool angezeigt.
Nach Klärung der korrekten Krankenkasse sind die Stammdaten der Personalnummer zu korrigieren, so dass nach der nächsten Abrechnung eine Storno-Meldung an die unzuständige Krankenkassen und eine Neu-Meldung an die zuständige Krankenkasse gesandt werden kann.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
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