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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, SAP HCM

Entgeltbescheinigungs-Verordnung ab 2023 im SAP HCM – Teil 2

Entgeltabrechnung

Die seit 2013 geltende Entgeltbescheinigungsverordnung hat zum 01.01.2023 eine Erweiterung erfahren, die folglich auch Auswirkungen auf den Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll hat. In diesem zweiten Teil des Zweiteilers soll nun die Umsetzung im SAP HCM skizziert werden.

Grundlegendes zur (Neuerung der) Entgeltbescheinigungsverordnung

Motivation, fachlicher Inhalt und die bisherige Abbildung der Entgeltbescheinigungsverordnung im Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll wurden bereits im ersten Teil dieses Zweiteilers vorgestellt. Sollten Sie ihn verpasst haben, können Sie hier direkt zu Teil 1 springen.

Für die Skizzierung der Umsetzung der Änderung zum 01.01.2023 hier nochmal der neue Buchstabe d) des § 1 Absatz 2 Nummer 2 der EBV:

(2) In der Entgeltbescheinigung sind mindestens folgende Entgeltbestandteile der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers darzustellen:
[…]
2. der Saldo der Bezüge und Abzüge nach Nummer 1 als
[…]
d) pauschal besteuerte Bezüge nach den §§ 37b, 40 Absatz 1 und 2, nach § 40a Absatz 2 und § 40b des Einkommensteuergesetzes jeweils nach ihrer gesetzlichen Grundlage getrennt, als sonstiges Pauschalsteuerbrutto alle weiteren pauschal besteuerten Bezüge;

Entgeltbescheinigungsverordnung, Absatz 2

Im Abschnitt der Bruttoentgelte sind folglich zusätzlich die Pauschalsteuerbrutti der folgenden Sachverhalte bzw. Paragraphen des Einkommenssteuergesetzes (EStG) darzustellen:

Paragraph
des
ESTG


inhalt
37bPauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen
40Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
40aPauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
40bPauschalierung der Lohnsteuer bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

Umsetzung in SAP HCM

Die Auslieferung der Umsetzung erfolgte sowohl für die HR-Tabellenformulare bzw. PE51-Formulare als auch für die Adobe bzw. HR-Forms Formulare mit folgendem SAP Hinweis:

Hinweisbezeichnung
3391592Entgeltnachweis: Aufteilung pauschal besteuerter Bezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 2d EBV

Im Folgenden soll lediglich die Umsetzung der Änderung in den Adobe bzw. HR-Formularen beschrieben werden. Für die Umsetzung in den HR-Tabellenformularen folgen Sie dem obigen Hinweislink und prüfen Sie Abschnitt 2 der dem Hinweis angehängten PDF-Anlage.

Abbildung über (neue) Summenlohnarten

Analog der bisherigen Abbildung der Steuerbrutti erfolgt auch die Abbildung der Pauschalsteuerbrutti mittels Summenlohnarten der Teilapplikation CEDT „Entgeltnachweis – Summenlohnarten“. Die Umsetzung erfolgt im Standard zum 01.01.2024, d.h. die neu ausgelieferten Summenlohnarten (samt Einzellohnarten-Zuordnung) sind ab dem 01.01.2024 gültig während die bisher bereits beinhaltete Summenlohnart STBA „Pausch.ST-Brutto AN“ entsprechend zum 31.12.2023 abgegrenzt wird. Eine Anpassung des „Start-Datums“ – also der Gültigkeit – ist kundenseitig möglich.

Gemäß der Anforderung des neuen Buchstaben d) der Entgeltbescheinigungsverordnung werden folgende neuen Summenlohnarten ausgeliefert und in die Adobe bzw. HR-Forms eingebunden:

Summen-
lohnart
bezeichnung(einzel-)
lohnart
Langtext
P3BGPausch.StB  §37b AG/4AIPauschal §37b AG
P3BNPausch.StB  §37b AN/4AJPauschal §37b AN
P41GPausch.StB  §40(1) AG/140Pau.AG §40(1)
P42GPausch.StB  §40(2) AG/141
/142
/4AL
Pau.AG §40(2)1
Pau.AG §40(2)2
Pauschal §40(2)S.2 Nr2 AG
P42NPausch.StB  §40(2) AN/161
/162
/4BL
Pau.AN §40(2)1
Pau.AN §40(2)2
Pauschal §40(2)S.2 Nr2 AN
P4AGPausch.StB  §40a(2) AG/4AGPau §40a(2) EinPSt
P4ANPausch.StB  §40a(2) AN/4BGPau AN §40a(2) EinPSt
P4BGPausch.StB  §40b AG/143
/4AH
Pau.AG §40b
Pauschal §40b(4)
P4BNPausch.StB  §40b AN/163Pau.AN §40b
PSOGPausch.StB  Sonst. AG/4AA
/4AB
/4AC
/4AK
/4AM
Pauschal §40a(1)
Pauschal §40a(2a)
Pauschal §40a(3)
Pau §50a Künstler ang
Pauschal §40a(7) AG
PSONPausch.StB  Sonst. AN/4BA
/4BB
/4BC
/4BM
Pauschal AN §40a(1)
Pauschal AN §40a(2a)
Pauschal AN §40a(3)
Pauschal §40a(7) AN

In der folgenden Abbildung sollen zwei Beispiel-Entgeltnachweise mit unterschiedlichen Pauschalsteuer-Brutti dargestellt werden, links für eine sv-pflichtig- und rechts für eine geringfügig beschäftigte Person:

Pauschalsteuer-Brutti gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung im Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll
Pauschalsteuer-Brutti gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung im Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll
Kein Lohnartenkennzeichen für pauschal besteuerte Bruttobezüge

Zu beachten ist, dass für die einzelnen pauschal besteuerten Bruttobezüge keine Lohnartenkennzeichen ausgeliefert werden, wie dies für lohnsteuerpflichtige (L), sozialversicherungspflichtige (S) oder das Gesamtbrutto beeinflussende (G) Bezüge der Fall ist. Explizit wird dies von der Entgeltbescheinigungsverordnung auch nicht gefordert. Sollten Sie viele pauschal besteuerte Bezüge gewähren und/oder eine Kennzeichnung pauschal besteuerter Entgeltbestandteile anstreben, so lässt sich dies bspw. über eine entsprechende Erweiterung der Formularschnittstelle und der Spalte der Lohnartenkennzeichen im Formularlayout umsetzen. Im folgenden Bild eine beispielhafte Umsetzung:

Beispiel-Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll mit Lohnartenkennzeichen "P" für pauschal besteuerte Bruttobezüge gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung
Beispiel-Entgeltnachweis der SAP HCM Payroll mit Lohnartenkennzeichen „P“ für pauschal besteuerte Bruttobezüge gemäß Entgeltbescheinigungsverordnung

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Entgeltbescheinigungsverordnung oder anderer neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

2. Januar 2024/von Patrick Marahrens
Schlagworte: EBV, entgeltbescheinigungsverordnung, pauschal besteuerte Bezüge, Pauschalsteuer, SAP HCM
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2017/12/Entgeltabrechnung2.png 369 740 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2024-01-02 07:00:002024-01-02 07:16:08Entgeltbescheinigungs-Verordnung ab 2023 im SAP HCM – Teil 2
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