eAU: Neuerungen im Datenaustausch zum 01.01.2025 – Teil 2/2
Zum 01.01.2025 ergeben sich einige Änderungen im Datenaustausch der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In diesem zweiten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir Sie über die Änderungen in SAP HCM informieren.
Neue Datensatzversion 2.0.0
Zum 01.01.2025 wurden vom GKV-Spitzenverbund neue Grundsätze sowie eine neue Verfahrensbeschreibung veröffentlicht. Diese spiegeln die Grundlage für die neue Datensatzversion wieder. Alle fachlichen Grundlagen finden Sie im ersten Teil unserer Blogreihe zu den Neuerungen im eAU-Meldeverfahren. Sollten Sie diesen verpasst haben, können Sie ihn hier aufrufen.
Änderungen im übermittelten Datensatz
Veränderungen im Datensatz ergeben sich insbesondere aus den neuen Verfahrensteilnehmern sowie den neuen Rückmeldegründen. Neben den im fachlichen Teil 1 beschriebenen veränderten Feldern kommt es zu zwei weiteren Änderungen:
- Das neue Feld Referenz_ID enthält die Datensatz_ID der eAU-Anfrage, auf die sich die Rückmeldung bezieht.
- Das Feld Geschlecht entfällt bei den Grundangaben des Mitarbeiters und beim Ansprechpartner.
Neue Rückmeldegründe
Bisher gab es nur fachliche Rückmeldungen ohne Kennzeichen sowie die Kennzeichen 1 (Unzuständige Krankenkasse/Person unbekannt) und 4 (Nachweis liegt nicht vor). Die Rückmeldungen werden mit Version 2.0.0 um folgende Kennzeichen erweitert:
Kennzeichen | Meldegrund | Bemerkung |
---|---|---|
1 | Unzuständige Krankenkasse / Unbekannte Person | Unverändert – Endgültige Nachricht |
2 | AU | Neuer Meldegrund – tatsächlicher Nachweis (el.) |
3 | Krankenhaus | Neuer Meldegrund – tatsächlicher Nachweis (el.) |
4 | Nachweis liegt nicht vor | Unverändert – Zwischennachricht |
5 | Reha/Vorsorge | Neuer Meldegrund – tatsächlicher Nachweis (el.) |
6 | Teilstationäre Krankenhausbehandlung | Neuer Meldegrund – Papiernachweis |
7 | In Prüfung | Neuer Meldegrund – Zwischennachricht |
8 | Anderer Nachweis liegt vor | Neuer Meldegrund – Papiernachweis |
9 | Weiterleitungsverfahren | Neuer Meldegrund – Zwischennachricht |
Die Besonderheit bei den beiden Kennzeichen 6 und ist 8 ist, dass der Krankenkasse zwar Daten vorliegen, diese sind allerdings ungenau oder es gibt keine rechtliche Grundlage zur Übermittlung. Die Krankenkasse kann daher keine Auskunft über die Arbeitsunfähigkeit geben.
Meldungen mit Rückmeldegründen 6 und 8 werden daher als Prüffälle in der SB-Liste ausgewiesen. Um den Prüffall abschließend bearbeiten zu können, erfragen Sie eine Papierbescheinigung bei dem Mitarbeiter und setzen den Ausschlussgrund in IT2001.
Zwischennachrichten
Bei den Kennzeichen 7 und 9 handelt es sich – wie schon bei Kennzeichen 4 – um sogenannte Zwischennachrichten. Diese Fälle sind in der Vergangenheit ebenfalls aufgetreten, wurden jedoch einheitlich mit Kennzeichen 4 gemeldet. Zukünftig erfolgt eine differenzierte Rückmeldung, die dem Sachbearbeiter mehr Informationen zum Sachverhalt vermittelt.
Je nach Rückmeldungskennzeichen hat die Krankenkasse 14 Tage (bei 4 oder 9) bzw. 28 Tage (bei 7) Zeit, um proaktiv nach Prüfung des Sachverhalts eine proaktive Rückmeldung an den Arbeitgeber zu senden.
Entsprechend des Customizings sind diese Prüffälle bis zur Wiedervorlagefrist weder in der Sachbearbeiterliste noch im Notification Tool zu sehen. Erst nach Ablauf der Wiedervorlagefrist werden die Fälle mit aufgelistet und können gesichtet werden. Eine erneute Anfrage ist – analog dem EEL-Verfahren und wie auch schon bei Meldegrund 4 – allerdings erst nach den 14 bzw. 28 Tagen möglich.
Tätigkeiten in SAP HCM
Durch die Anpassungen für die neue Datensatzversion sind kundenseitig ggf. einige Anpassungen notwendig:
Wenn Sie eigene ALV-Varianten in der Übersichtsliste oder im Detailbild genutzt haben, sind diese aufgrund der vorgenommenen Anpassungen und technischen Umstellungen nicht mehr verwendbar. Eine Aktualisierung Ihrer Varianten ist daher erforderlich.
Über das Customizing sollte zudem geprüft werden, ob weitere kundeneigene Abwesenheiten als eAU-relevant gekennzeichnet werden müssen. Die Standardabwesenheit 0220 – Kur ist ebenfalls den relevanten Abwesenheiten hinzuzufügen (Tabellensicht V_T77PAYDE_EAU_0). Beachten Sie hierbei, dass Krankenhausbehandlungen und Rehazeiten zu Lasten der Unfallversicherung weiterhin nicht am eAU-Verfahren teilnehmen.
Außerdem kann über die V_T596M (Teilapplikation eAU) eine Wiedervorlagefrist für die neuen Zwischennachrichten hinterlegt werden. Bleibt ein Feld ungefüllt, verwendet das System standardmäßig 7 Tage für die Wiedervorlage.
Aus technischer Sicht gab es außerdem Veränderungen in den BAdI-Implementierungen HRPAYDE_EAU_B_PLAUSIB_CHK und HRPAYDE_EAU_B_LIST_EXT_FIELDS. Vor dem nächsten Versionswechsel sollten Sie Ihre bestehenden BAdIs anpassen.
Weitere Informationen
Ohne die Einspielung der neuen Datensatzversion, können eAU-Rückmeldungen ab dem 01.01.2025 nicht mehr vom SAP-System eingelesen und verarbeitet werden. Regelmäßig geplante Jobs sollten daher bis zur Einspielung des Hinweises – vorab oder per Support Package – ausgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Vorabeinbau sowie den Tätigkeiten im SAP HCM entnehmen Sie dem SAP Hinweis 3499842 – eAU: Neue Version zum 01.01.2025.
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