Die steuerbefreite Corona-Sonderzahlung, welche zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber ausgezahlt werden kann, wurde mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz bis Ende März 2022 verlängert. Von dieser Sonderzahlung hatten wir bereits im April 2020 berichtet, den Artikel können Sie hier nachlesen.
WeiterlesenInteresse mit uns zusammenzuarbeiten?
Kontakt
L3 Consulting GmbH
Akazienstraße 7A
30169 Hannover
T: +49 511 54 45 08 85
F: +49 511 54 45 77 96
E: info@L3Consulting.de
We want YOU!
Wir suchen für unser stetig wachsendes Team qualifizierte und motivierte Verstärkung.
Ob als Werkstudent, frisch von der Uni oder mit Berufspraxis – werde Teil unserer Crew!








