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L3 Consulting GmbH
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Betreuung Kind IfSG untertägig/stundenweise im SAP HCM
Die Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch untertägig/stundenweise zulässig, wofür SAP die separate Abwesenheitsart 0562 „Betr. Kind IfSG untertäg.“ ausliefert. Bei arbeits- und kalendertäglicher Kürzung des Entgelts bzw. Teilmonatsberechnung ist ggf. Ihre Aliquotierung zu erweitern.
WeiterlesenWeiterenwicklungen in der SAP HCM Entgeltabrechnung sowie Zeitwirtschaft
Im Rahmen der Customer Connection setzt die SAP Verbesserungsideen von Kunden um. Welche Ideen umgesetzt werden, hängt davon ab, wie andere Kunden diese Ideen bewerten und wie aufwändig die Implementierung ist. In diesem Blogartikel wollen wir Ihnen eine Übersicht über die Weiterentwicklungen in der Entgeltabrechnung sowie Zeitwirtschaft geben.
WeiterlesenOn-Premise-Travel-Management ab 2022 als Teil der Anwendungssuite S/4HANA Enterprise Management
Die SAP hat angekündigt, dass das On-Premise-Travel-Management ab 2022 als Teil der Anwendungssuite S/4HANA Enterprise Management zur Verfügung stehen wird. Ein Wechsel nach Concur in die Cloud ist dadurch kurzfristig nicht mehr erforderlich.
WeiterlesenVerlängerte Entgeltfortzahlung für Kinderbetreuung nach dem IfSG
Um Eltern in der Corona-Pandemie noch besser zu unterstützen, wird die Entgeltfortzahlung bzw. Entschädigung bei Kinderbetreuung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) auf bis zu 20 Wochen verlängert.
WeiterlesenProtokollierung der pauschalierten SV-Erstattung bei KUG
>> vom 08.10.2021 <<
Im Rahmen der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV) vom 25.03.2020 ist die vollständige SV-Erstattung bei Kurzarbeit für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 möglich. Die Berechnung der zu erstattenden SV-Beiträge erfolgt im SAP HCM bereits automatisch. Mit Korrekturhinweis 2919037 wird die pauschalierte SV-Erstattung nun auch in der Funktion DKUG (KUGM) protokolliert.
WeiterlesenSteuerfreier KUG-Zuschuss im SAP HCM
>>> UPDATE am 10.09.2020 <<<
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld in den Monaten März bis Dezember 2020 analog dem Sozialversicherungsrecht steuerfrei bleiben können.
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