„Zehn Entlastungschritte“ mit Auswirkung auf SAP HCM Payroll
— UPDATE am 09.06.2022 —
Vor dem Hintergrund stark steigender Preise für Energie hat sich der Koalitionsausschuss am 23.02.2022 auf zehn Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden. Die Schritte mit Auswirkung auf die SAP HCM Payroll sollen hier dargestellt werden.
Fachliche Inhalte
Die Entlastungsschritte sollen hier zunächst allesamt aufgezählt werden, diejenigen mit Auswirkung auf die SAP HCM Payroll sind gekennzeichnet:
Nr | unterstützung für/bei | inhalt | auswirkung auf sap hcm payroll |
---|---|---|---|
01 | Stromkosten | EEG-Umlage fällt weg | |
02 | Steuer | Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht | x |
03 | Steuer | Grundfreibetrag wird erhöht | x |
04 | Fernpendler | Fernpendlerpauschale wird angehoben | x |
05 | Bedürftige | Corona-Zuschuss wird eingeführt | |
06 | Kinder | Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder kommt | |
07 | Geringverdienende | Erhöhung des Mindestlohns kommt | x |
08 | Steuer | Corona-Hilfe-Paket kommt | x |
09 | Beschäftigte und Unternehmen | Kurzarbeitergeld wird verlängert | x |
10 | Heizkosten | Heizkostenzuschuss kommt |
Mit den markierten Punkten beschäftigen wir uns in diesem Artikel, die Inhalte der andere Punkten können Sie direkt dem Ergebnispapier entnehmen.
Details und Auswirkung auf SAP HCM Payroll
Im Folgenden werden die Details der Entlastungsschritte und die Auswirkungen auf die SAP HCM Payroll beschrieben. Sofern SAP die entsprechenden Korrekturhinweise ausliefert, wird der Hinweis ggf. noch aktualisiert.
Steuer: Arbeitnehmerpauschbetrag und Grundfreibetrag
Um Arbeitnehmer zu unterstützen, wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Die Erhöhung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022. Zudem wird der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Dieser erhöhte Freibetrag gilt ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2022.
Sowohl Arbeitnehmerpauschbetrag als auch Grundfreibetrag sind im sogenannten Programmablaufplan der Steuerberechnung eingearbeitet, welcher im SAP HCM Teil des Abrechnungsprogramms RPCALCD0 ist und jährlich aktualisiert wird, zuletzt im Jahreswechsel 2021/2022.
Die nun beschlossene Änderung wird bereits in den Programmablaufplan 2022 eingearbeitet, so dass eine Rückrechnung auf Januar 2022 erforderlich ist. SAP hat die Anpassungen am Programmablaufplan mit 3166705 – Neuer Programmablaufplan (PAP) für 2022 veröffentlicht, welcher vorab einbaubar ist.
Fernpendlerpauschale (Entfernungspauschale)
Angesichts gestiegener Preise für Mobilität wird die am 01.01.2024 anstehende Erhöhung von Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer und Mobilitätsprämie vorgezogen. Sie beträgt damit rückwirkend bereits ab dem 01.01.2022 38 Cent. Zudem strebt die Bundesregierung noch in der aktuellen Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, welche ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigen soll.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale wurde bereits im Jahreswechsel 2020/2021 auf den Weg gebracht. Im SAP HCM hat sie an zwei Stellen Auswirkung:
- bei der Pauschalierung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der Abrechnung von Firmenfahrzeugen sowie
- bei Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs.
Abgebildet wird die Pendler- bzw. Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer im SAP HCM durch die Abrechnungskonstanten PKWE2 „Entfernungsgrenze für PKWP2“ und PKWP2 „Werbungskosten PKW/KM ab PKWE2“ abgebildet, die sich wie folgt ändern werden:
SAP hat die Anpassungen am Programmablaufplan mit 3193986 – Erhöhung der Entfernungspauschale veröffentlicht.
Firmenfahrzeuge
Die Änderung der Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale hat ohne Stammdatenänderungen direkte Auswirkungen auf die Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohn- und erster Tätigkeitsstätte, sofern sie im Infotyp 0032 „Betriebsinterne Daten“ im Feld PKW-Regel hinterlegt ist, die Entfernungskilometer (im Infotyp 0006 „Anschriften“) mehr als 20 betragen und die Lohnart für sogenannte Bürotage im Infotyp 0014/0015 erfasst wurde. Ein Beispiel ist in der folgenden Abbildung enthalten:
Die betreffenden Personalnummern sind entsprechend auf den 01.01.2022 zurückzurechnen.
Fahrtkostenerstattung
Nutzen Beschäftigte statt einem Firmenfahrzeug ihr eigenes, so kann der Arbeitgeber bei Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses den Teil mit 15% pauschal versteuern, der sich aus der Multiplikation von Entfernungskilometern und Entfernungspauschale pro Kilometer ergibt. Auch hierzu ein Beispiel mit Verwendung der im obigen Beispiel genannten Werte. Die Erfassung erfolgt via Musterlohnart M780 „Fahrgeld (pauschal AG) bzw. einer kundeneigenen Kopie i.d.R. im Infotyp 0014 „Wiederkehrende Be-/Abzüge“:
Sollten Sie für Beschäftigte Fahrtkostenzuschüsse für mehr als 20 Kilometer in Höhe der Entfernungspauschale gewähren, so sind die bereits für 2022 erfassten Lohnarten anzupassen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.10.2022 auf 12 Euro angehoben, das entsprechende Gesetz soll vom Deutschen Bundestag zügig beschlossen werden. Für viele Millionen Arbeitnehmer soll die Erhöhung für eine Erhöhung des Nettoeinkommens sorgen.
Der Mindestlohn ist im SAP HCM nicht wie zu erwarten wäre als sogenannte Abrechnungskonstante (View V_T511K) definiert, wie es bspw. bei der Geringfügigkeitsgrenze und anderen relevanten Abrechnungsgrößen der Fall ist. Im Rahmen der ebenfalls zum 01.10.2022 auf den Weg gebrachten Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze auf Basis des Mindestlohns könnte sich dies jedoch ändern. Da diese Thematik diesen Artikel „sprengen“ würde, führen wir die geplanten Änderungen in Kürze in einem separaten Artikel aus, welchen wir auch hier verlinken.
Sofern Sie im SAP HCM auswerten wollen, ob bei Beschäftigten der Mindestlohn unterschritten wird, können Sie – ggf. nach notwendiger „Aktivierung“ der Spalte „Betrag/Einheit“ von Lohnarten – dies mit Hilfe des Lohnartenreporters tun (Report H99CWTR0, Transaktion PC00_M99_CWTR_NO_OC). Prüfen müssten Sie allerdings, in welcher sogenannten Bewertungsgrundlage das zu vergleichende Stundenentgelt hinterlegt ist. In der Regel sind dies die Lohnarten
- /001 „Bewertungsgrundlage 1“ (oftmals Stundensatz nur aus Grundentgelt) und
- /002 „Bewertungsgrundlage 2“ (oftmals Stundensatz inkl. Zulagen).
„Corona-Hilfe-Paket“: Kurzarbeit & Pflegebonus
Im sogenannten Corona-Hilfe-Paket sind zwei Punkte mit Auswirkungen auf die SAP HCM Payroll enthalten.
Zum einen soll im Rahmen der Kurzarbeit der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (KuG-Zuschuss) bis zum 30.06.2022 steuerfrei sein. Diese Änderungen haben wir bereits hier erläutert.
Zum anderen soll es einen Corona-Pflegebonus für 2022 geben, und zwar soll es „auch für 2022 […] einen neuen einmaligen Steuerfreibetrag für Beschäftigte in Pflegebereichen von max. 3.000 Euro geben“ (Hervorhebung durch L3). Für den Corona-Bonus stehen für Privatwirtschaft und Öffentlichen Dienst seitens SAP bereits zwei Musterlohnarten zur Verfügung, die allerdings bzgl. der Steuerfreiheit auf den Gesamtbetrag von 1.500 Euro begrenzt sind:
Für die Musterlohnart des öffentlichen Dienstes ist also eine Anpassung zu erwarten.
Kurzarbeit / Kurzarbeitergeld (KuG)
Die folgenden zum 31.03.2022 auslaufenden Sonderreglungen beim Kurzarbeitergeld wurden von der Bundesregierung bis zum 30.06.2022 verlängert:
- Höchstanspruchsdauer von bisher 24 Monaten auf 28 Monate,
- Erhöhte Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit (70/77% bzw. 80/87%),
- Anrechnungsfreiheit von Minijobs sowie
- Zugangserleichterungen.
Die Änderungen mit Auswirkung auf SAP HCM – erhöhte Leistungssätze sowie Anrechnungsfreiheit von Minijobs – haben wir bereits hier erläutert.
Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
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