Mit der Datensatzversion 04 wird der GKV-Betriebsrenten-Freibetrag ab dem 01.10.2020 in das Zahlstellenverfahren (ZMV) integriert. Somit erfolgt im Falle eines Mehrfachbezugs eine Abstimmung zwischen Krankenkasse und Arbeitgeber(n), ob und wenn ja, inwieweit der Freibetrag in der Krankenversicherung anzuwenden ist.
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