GKV-Betriebsrenten-Freibetrag für Einfachbezieher im SAP HCM
Nachdem das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz noch kurz vor Jahresende 2019 verabschiedet wurde, hat SAP nun die erste zugehörige Funktionalität ausgeliefert: die Anwendung des Freibetrags in der Abrechnung für Einfachbezieher.
Gemäß GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz ist für Abrechnungszeiträume ab 01.01.2020 für Versorgungsbezüge gemäß § 229 SGB V Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 bei der Berechnung der KV-Beiträge ein Freibetrag anstatt der bisherigen Freigrenze anzuwenden (ausführlich in folgendem Artikel).
Im SAP HCM wird dieser Freibetrag nun im ersten Schritt für Versorgungsempfänger für Für-Perioden ab 01.2020 berücksichtigt, welche lediglich einen Versorgungsbezug bzw. Versorgungsbezüge nur von einer Zahlstelle erhalten. Im SAP HCM sind dies jene Personalnummern, die im Infotyp 0013 „Sozialversicherung“ nicht das SV-Sekundärattribut 22 „Mehrfachbezug“ aufweisen. Die Berücksichtigung des Freibetrages für Mehrfachbezieher wird erst zum Inkrafttreten der zum 01.10.2020 gültigen, aktualisierten gemeinsamen Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren umgesetzt (ein Beitrag folgt in Kürze).
Hinweis: Sollten Sie auch bzw. ausschließlich Versorgungsbezüge auszahlen, die nicht unter § 229 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V fallen – wie bspw. Bezüge aus der berufsständischen Versorgung (vgl. Nr. 1-4) – so können Sie den entsprechenden Ausschluss vom Freibetrag personalnummernbezogen im Infotyp 0013 (zweites Bild, KV-Sonderregel 07 „VB ohne Frbtrg“) oder personalnummernübergreifend im Customizing des Personalbereich Berichtswesens durchführen (V_T596L/M/N; Teilapplikation SVBR):
Anpassungen im SAP HCM
Neue technische Lohnarten und Erweiterung der SV-Berechnung
Für die Berücksichtigung des Freibetrages in der Abrechnung werden neben der Erweiterung der Funktionalität zur SV-Berechnung folgende neuen technischen Lohnarten ausgeliefert:
Lohnart | Bezeichnung | Verwendung |
/34L | KV Rentner Freibetrg Rest | „Temporäre“ Lohnart im Abrechnungslauf, die den noch zur Verfügung stehenden Freibetrag als Zwischenergebnis enthält |
/3K8 | Frbtrg KV lfd verbraucht | Höhe / Anteil des Freibetrags, der auf laufende Versorgungsbezüge angewandt wurde |
/3K9 | Frbetrg KV EZ verbraucht | Höhe / Anteil des Freibetrags, der auf einmalige Versorgungsbezüge angewandt wurde |
/39U | Rentner Frbtrg Vorgabe | Maschinelle Vorgabe des Freibetrags für Mehrfachbezieher (im Rahmen der Anpassung der Zahlstellen-Meldeverfahrens) |
/39V | Rentner Freibetrag | Monatswert des Freibetrags, der im aktuellen SV-Split (C1-Split) (anteilig) angewandt wurde |
In der folgenden Abbildung sollen die Lohnarten nach Abrechnung für einen Beispielfall dargestellt werden:
Anpassungen am Entgeltnachweis: KV- vs. PV-Brutto (lfd./EZ)
Ebenfalls ist eine Anpassung der Entgeltnachweisformulare notwendig. Darin wurden laufendes und einmaliges KV- und PV-Brutto bisher zusammengefasst als „KV-/PV-Brutto lfd.“ bzw. „KV-/PV-Brutto einmalig“ ausgegeben. Da in der KV ab 2020 nun aber ein Freibetrag, in der PV hingegen weiterhin eine Freigrenze anzuwenden ist, reicht eine Darstellung als ein Brutto jeweils nicht mehr aus.
In der folgenden Abbildung soll dieser Unterschied anhand zweier Entgeltnachweise verdeutlicht werden: links die bisherige Darstellung für 12.2019 und rechts die neue Darstellung mit Anwendung des Freibetrages für 01.2020:
Notwendige Rückrechnung nach Einspielen der Funktionalität
Da der Freibetrag rückwirkend zum 01.01.2020 anzuwenden ist, sind nach Einspielen der betreffenden Support Packages bzw. SAP-Korrekturhinweise noch diejenigen Personalnummern zu identifizieren, die Anspruch auf einen Freibetrag haben.
Eine Ermittlung der relevanten Personen muss folgende Parameter berücksichtigen:
- Infotyp 0000: Status Beschäftigung = 2 „Rentner“
- Infotyp 0013: SV-Primärattribut = 2 „Rentner“
- Infotyp 0013: KV-Schlüssel = 9 „KVdR-Beitrag“
- Infotyp 0013: Mehrfachbezug ungleich 22 „Mehrfachbezug“
Alternativ kann vereinfacht auch eine Rückrechnung für alle Versorgungsempfänger erfolgen, da sich bei Rückrechnungen auf den 01.01.2020 für nicht relevante Personalnummern ohne Stammdatenänderungen auch keinerlei sonstige Änderungen ergeben sollten.
Prüfen Sie dabei, ob es bereits Austritte im Januar 2020 gibt, für welche Sie im Infotyp 0003 „Abrechnungsstatus“ ggf. das Datum „abrechnen bis“ setzen müssen, um die Rückrechnung ohne Stammdatenänderung nach Austritt zu erzwingen! Sollten Sie solche Fälle gar nicht mehr abrechnen können, so hat die Erstattung der zu viel entrichteten Beiträge durch den Versorgungsempfänger bzw. im Todesfall durch die Hinterbliebenen direkt mit der Krankenkasse zu erfolgen. Die Sozialversicherungsabgaben werden ja von den Versorgungsempfängern alleine getragen.
Sofern Sie die Rückrechnung personalnummerngenau setzen wollen, können Sie dazu den Report RPURRAD0 „Report für Rückrechnungsanstoß“ (TA: PC00_M01_RPURRAD0) verwenden.
Zu beachten ist weiterhin, dass sich durch die rückwirkende Berücksichtigung des Freibetrages in den Beitragsnachweisen Forderungen gegenüber den Krankenkassen ergeben können, welche Sie je nach gewähltem Verfahren (Verrechnung vs. Rückforderung) ggf. zurückfordern müssen.
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