Die 8. AdManus-Praxistage, die am 29. und 30. November 2016 in der Nürnberger Altstadt stattgefundenen haben, waren ein voller Erfolg. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewerteten die Veranstaltung insgesamt mit „sehr gut“ und lobten den „sehr guten Mix an Themen“, welcher in Workshops und Vorträgen sowohl zu klassischen als auch neueren Themen rund um SAP HCM enthalten war.
Bereits im Jahr 2013 wurde den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, innerhalb der Beitragssatzdatei (ab Version 4.2) ihre Bankverbindungen zu erfassen. Im SAP HCM können diese Daten nun auf zwei Wegen erfasst werden (direkt unter Adresse und Bankverbindung sowie via Kontodatenschlüssel). Da seit Einführung dieser Erweiterung noch nicht alle Krankenkassen neue Bankdaten über die Beitragssatzdatei senden mussten, können Kontodaten aktuell auf beiden Wegen im System hinterlegt sein. Hinweise auf ungültige Bankdaten werden im neuen Verfahren erst beim Abgleich der Beitragssätze im Produktivsystem angezeigt (wodurch i.d.R. ein weiterer Transport notwendig wird). Außerdem erfolgt keine Prüfung auf die bisherige Erfassung (direkt unter Adresse und Bankverbindung). Aus diesem Grund haben wir ein kleines Tool (Report) entwickelt, das einen Gesamtüberblick über die Bankdaten der Krankenkassen bereits im Entwicklungssystem ermöglicht. Dieses Tool stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2016/12/tools.jpg470740Patrick Marahrenshttps://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/08/L3_Consulting_Logo.pngPatrick Marahrens2016-12-12 08:00:002019-04-17 12:25:16Tool zur Prüfung der Krankenkassen-Kontodaten
Am 29. und 30. November 2016 ist es endlich wieder soweit: die AdManus Praxistage SAP®-HCM finden zum inzwischen achten Mal statt, und in diesem Jahr sind auch wir dabei! Veranstaltungsort ist nach erfolgreicher Premiere in 2008 zum zweiten Mal die schöne Nürnberger Altstadt.
Der vierte und letzte Teil unserer Blog-Reihe zum Jahreswechsel 2015/2016 behandelt das Thema „Arbeitsrecht“ mit Bezug zur Entgeltabrechnung. Da er lediglich eine Änderung aus dem Bereich der Elternzeit enthält, fällt er gegenüber den ersten drei Teilen zu Sozialversicherung und Steuer relativ kurz aus.
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