Am 08.09.2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 vorgelegt.
Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) angepasst. Letztere betrug im Jahr 2021 im Bundesgebiet 3,30 % und in den alten Bundesländern 3,31 %.
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