Betreuung Kind IfSG untertägig/stundenweise im SAP HCM
Die Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch untertägig/stundenweise zulässig, wofür SAP die separate Abwesenheitsart 0562 „Betr. Kind IfSG untertäg.“ ausliefert. Bei arbeits- und kalendertäglicher Kürzung des Entgelts bzw. Teilmonatsberechnung ist ggf. Ihre Aliquotierung zu erweitern.
Fachliche Grundlage
Nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Eltern eine Entschädigung für den Verdienstausfall bei Kinderbetreuung aufgrund von Schließungen von Kindertagesstätten, Schulen oder entsprechender Betreuungseinrichtungen (vgl. FAQ bei ifsg-online.de).
Konkret heißt es im Gesetz:
(1a) 1Werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt und müssen erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, in diesem Zeitraum die Kinder selbst betreuen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können, und erleiden sie dadurch einen Verdienstausfall, erhalten sie eine Entschädigung in Geld. 2Anspruchsberechtigte haben gegenüber der zuständigen Behörde, auf Verlangen des Arbeitgebers auch diesem gegenüber, darzulegen, dass sie in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können. 3Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schulferien erfolgen würde. 4Im Fall, dass das Kind in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in den Haushalt aufgenommen wurde, steht der Anspruch auf Entschädigung anstelle der Sorgeberechtigten den Pflegeeltern zu.
§56 Absatz 1a IfSG
Laut eines Fragenkataloges zu § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (Stand: 22. April 2020) des Freistaats Thüringen zum Thema erlaubt das Gesetz ausdrücklich auch untertägige bzw. stundenweise Kinderbetreuung.
Wie bilden wir diesen Sachverhalt nun im SAP HCM ab und welche Besonderheiten bzw. Probleme können sich dabei stellen?
Umsetzung im SAP HCM
Neue Abwesenheitsart 0562 „Betreuung Kind IfSG untertägig“
Mit Hinweis 2916520 – „Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Manuelle Vorgabe Entschädigung und Erhöhung SV-Brutto“ hatte SAP zwei Abwesenheiten zum Infektionsschutzgesetz ausgeliefert:
Abwesenheitsart | Bezeichnung |
---|---|
0560 | Quarantäne IfSG |
0561 | Betreuung Kind IfSG |
Für die untertägige Kinderbetreuung konnte und kann man die 0561 „Betreuung Kind IfSG“ erfassen, jedoch wird innerhalb der Abrechnung das Entgelt nicht gekürzt. Hintergrund ist, dass die Abwesenheit bzgl. Ihrer Bewertung eine Krankheit ist, für die analog eine Entscheidung über die Lage innerhalb bzw. außerhalb der Entgeltfortzahlung getroffen wird. Da Sie im Erfassungsbild des Infotypen 2001 „Abwesenheiten“ ja weder Entgeltfortzahlungs- noch EEL-Zuschuss-Frist hinterlegen können, wird die Abwesenheit also immer als unbezahlt bewertet. Allerdings nur, wenn sie ganztägig erfasst ist. Denn bei untertägiger Krankheit – und damit auch bei untertägig erfasster Abwesenheitsart 0561 – wird das Ende der Entgeltfortzahlung innerhalb der Abrechnung auf den betreffenden Tag gesetzt. Fachlich für die Krankheit korrekt, für die Kinderbetreuung nach dem IfSG hingegen nicht.
Mit Hinweis 2926201 – „Quarantäne / Betreuung Kind gemäß IfSG: Ergänzungen zur manuellen Vorgabe 2“ liefert SAP daher nun eine neue Abwesenheitsart 0562 für die untertägige Kinderbetreuung nach dem IfSG aus, so dass insgesamt drei Abwesenheiten zur Verfügung stehen:
Die Abwsenheit 0562 „Betreuung Kind IfSG untertägig“ ist bzgl. Ihrer Bewertung direkt unbezahlt, eine Aufteilung bzw. Differenzierung der Bewertung wie bei 0560 und 0561 findet nicht statt.
Mögliche Probleme bei arbeits-/kalendertäglicher Aliquotierung
Sofern Sie eine arbeits- bzw. kalendertägliche Aliquotierung anwenden, besteht für die Kürzung des Entgelts ggf. weiterer Anpassungsbedarf in Ihrem System. Hintergrund ist, dass untertägige unbezahlte Abwesenheiten für die Aliquotierung im SAP-Standard nur im Faktor Stunden berücksichtigt werden, nicht hingegen für Arbeitstage und Kalendertage.
Im folgenden Beispiel haben wir die Abwesenheit 0562 „Betreuung Kind IfSG untertägig“ an vier Arbeitstagen mit jeweils halber Sollzeit – 4 Stunden – erfasst. In der Tabelle der Abwesenheiten („AB“) sind in Summe entsprechend die 16 Abwesenheitsstunden (grün) und 2 Abwesenheitstage (rot) enthalten. Die Teilmonatsfaktoren für die Aliquotierung weisen jedoch lediglich noch die 16 unbezahlten Abwesenheitsstunden (grün) auf, die unbezahlten Arbeitstage und Kalendertage (rot) werden hingegen nicht gezählt und bleiben Null.
Sofern Sie diese Problem haben, sind folgende Lösungsmöglichkeiten denkbar:
- Implizite Erweiterung der Abwesenheitsbewertung (arbeitstägliche Aliquotierung)
- Implementierung kundeneigener Satzbettfelder zur Abfrage auf untertägige unbezahlte Abwesenheiten an Arbeitstagen (arbeits-/kalendertägliche Aliquotierung)
- Implementierung eines Regelwerks im Schema, welches die unbezahlten Abwesenheitsstunden anteilig zur Aliquotierung hinzurechnet (arbeits-/kalendertägliche Aliquotierung)
Noch Fragen?
Haben Sie noch Fragen rund um das Thema Infektionsschutzgesetz im SAP HCM? Dann finden Sie hier noch weitere interessante Artikel.
Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier.
Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?
Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!