L3 Consulting GmbH
  • Home
  • Leistungen
  • AddOns & Tools
    • L3 Stammdatenprotokoll
    • L3 Controlling Dashboard
    • L3 ELStAM Fallanalyse Tool
    • L3 Sprechende TIP
    • L3 Entgeltnachweis-Protokoll für Fiktivläufe im SAP HCM
  • Blog
  • SAP HCM Payroll Timeline
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Unternehmen
  • Arbeiten bei L3
    • Unsere (Arbeits-) Kultur
  • Newsticker
  • Suche
  • Menü Menü
Entgeltabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung, SAP HCM, Sozialversicherung, Steuer

Anteilige SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung in SAP HCM

Entgeltabrechnung

Mit der Ausgabe der Lohnsteuerbescheinigung an die Beschäftigten kommt häufig folgende Frage auf: warum wurden meine Beiträge zur Sozialversicherung nicht in voller Höhe auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt? Die Ursachen und einen Ansatz zum Nachvollziehen wollen wir hier skizzieren.

Lohnsteuerbescheinigung und (anteilige) SV-Beiträge

In den Zeilen 22 bis 28 der Lohnsteuerbescheinigung werden die in der Abrechnung ermittelten Beiträge zur Sozialversicherung (SV-Beiträge) ausgewiesen.

Lohnsteuerbescheinigung: Ausweis der Sozialversicherungsbeiträge in den Zeilen 22 - 28
Lohnsteuerbescheinigung: Ausweis der Sozialversicherungsbeiträge in den Zeilen 22 – 28

Problem in der Praxis: Die ausgewiesenen Beiträge entsprechen jedoch nicht immer der Summe, die die Beschäftigten ihrem Entgeltnachweises entnehmen können. Sie wollen und müssen es hingegen nachvollziehen und den Kolleginnen und Kollegen erklären können.

Die Ursache für den anteiligen Ausweis sollte darin liegen, dass bei pflichtversicherten Arbeitnehmern SV-Beiträge nicht bescheinigt werden dürfen, welche auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen. Denn dieser Beitragsanteil kann nicht als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgezogen werden.

Zur dieser nur anteiligen Bescheinigung sagt das amtliche Lohnsteuer-Handbuch im Anhang 23 I. unter 13 e) genauer:

„e) Bescheinigung bei steuerfreiem oder pauschal besteuertem Arbeitslohn

Unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks dürfen keine Beträge bescheinigt werden, die mit steuerfreiem Arbeitslohn (z. B. nach dem Auslandstätigkeitserlass oder auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Danach sind z. B. nicht zu bescheinigen:

  • bei pflichtversicherten Arbeitnehmern die gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen (zur Aufteilung siehe unten),
  • […]

Hingegen sind z. B. zu bescheinigen:

  • in voller Höhe auf steuerfreien Arbeitslohn entfallende Zuschüsse und Beiträge für freiwillig in der gesetzlichen Kranken-/sozialen Pflegeversicherung Versicherte und privat Kranken-/Pflegeversicherte (Nummer 24 bis 26),
  • […]

Bei steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohnteilen im Bescheinigungszeitraum ist nur der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge zu bescheinigen, der sich nach dem Verhältnis des steuerpflichtigen Arbeitslohns zum gesamten Arbeitslohn des Bescheinigungszeitraums ergibt. Hierbei sind Arbeitslohnanteile, die unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (z. B. Entlassungsabfindungen), nicht in die Verhältnisrechnung einzubeziehen.
Die Verhältnisrechnung ist auch durchzuführen, wenn der steuerpflichtige Arbeitslohn im Bescheinigungszeitraum die für die Beitragsberechnung maßgebende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. […]“

Amtliches Lohnsteuerhandbuch, Anhang 23 I. 13 e)

Die Entgeltabrechnung hat also eine Verhältnisrechnung von steuerpflichtigem und gesamtem Arbeitslohn pro Bescheinigungszeitraum durchzuführen. Das errechnete Verhältnis ist beim Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung dann auf die Pflichtbeiträge anzuwenden. Und zwar auch bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen!

Dazu wollen wir im Folgenden die Abbildung im SAP HCM anhand zweier Beispiele nachvollziehen.

Abbildung und Nachvollziehen in SAP HCM

Beispiel 1 – Pflichtversicherung in 2023

Im Beispiel 1 fragt eine pflichtversicherte Mitarbeiterin mit nur laufendem Entgelt nach der Ursache, warum ihre SV-Beiträge aus der Dezember-Abrechnung nicht vollständig in die Lohnsteuerbescheinigung übernommen wurden:

Beispiel 1: anteiliger Ausweis SV-Beiträge auf Lohnsteuerbescheinigung im SAP HCM
Beispiel 1: anteiliger Ausweis SV-Beiträge auf Lohnsteuerbescheinigung im SAP HCM

Um die Berechnung nachzuvollziehen empfiehlt sich ein Blick ins Abrechnungsergebnis, genauer in die Tabellen CRT und SCRT. Die oben links im Entgeltnachweis aufgeführten SV-Beiträge finden sich zum einen auf der linken Seite der folgenden Abbildung in Tabelle CRT (kumulierte Ergebnistabelle). Ebenso finden sich diese ungekürzten Beiträge in der Steuer-relevanten kumulierten Ergebnistabelle SCRT, im Beispiel sind es die Lohnarten /2K8 bis /2KJ mit dem Begriff „ungekürzt“ im Lohnartentext.

Diese ungekürzten SV-Beiträge sind nun gemäß der obigen Vorgabe nur im Verhältnis von steuerpflichtigem und gesamtem Arbeitslohn pro Bescheinigungszeitraum zu bescheinigen. Zur Berechnung des Verhältnisses hat SAP folgende sprechenden Summen- als auch Einzellohnarten geschaffen:

Lohnartlangtext
/2L0Gesamter Lohn im Bescheinigungszeitraum
/2L1Steuerpflichtiger Lohn im Bescheinigungszeitraum

Das Verhältnis bzw. der prozentuale Anteil, der sich aus der Division von steuerpflichtigem zu gesamtem Arbeitslohn ergibt, ist für den Ausweis der SV-Beiträge dann auf die ungekürzten Beiträge anzuwenden:

Anteilige SV-Beiträge auf LSTB: Nachvollziehen der Verhältnisrechnung in den Tabellen CRT und SCRT des Abrechnungsergebnisses in SAP HCM
Anteilige SV-Beiträge auf LStB: Nachvollziehen der Verhältnisrechnung in den Tabellen CRT und SCRT des Abrechnungsergebnisses in SAP HCM

Offen ist an dieser Stelle nun noch, welche Entgeltbestandteile bzw. Lohnarten Ursache für die Differenz zwischen gesamtem und steuerpflichtigem Arbeitslohn sind. Da der steuerpflichtige Arbeitslohn (Lohnart /2L1) u.a. aus dem gesamten Arbeitslohn (Lohnart /2L0) gebildet wird, erscheint es sinnvoll, diejenigen Lohnarten auszuwerten, die für die Differenz verantwortlich sind. Also die Lohnarten, die steuerfreien Arbeitslohn ausweisen, auf welchen jedoch SV-Beiträge zu entrichten sind. Die relevanten Lohnarten – für Jahre ab 2022 (Stand 20.04.2024) – sind in der folgenden Tabelle enthalten:



Lohnart


langtext


bereich
vorzeichenwechsel
bei summierung
beachten!
/5RBAVmG Kürzung z stfr lfd.AVmGX
/5RKAVmG ZL zfrei lfdAVmG
/5SAAVmG Üschr §14 SGB IV lfdAVmG
/5RAAVmG Kürzung z stfr einm.AVmGX
/5RJAVmG AG z stfr einm.AVmG
/5SBAVmG Üschr §14 SGB IV sonAVmG
/3JTAbbau Kont. zusStfrei BVVBVV
/4SDlfd DBADBA/ATE
/4SElfd ATEDBA/ATE
/4SFson DBADBA/ATE
/4SGson ATEDBA/ATE
/64SKuG SV-pfl. KuG-ZuschussKurzarbeit
/64VKuG-Zuschuss stpfl.KurzarbeitX
/259Stfrei, svpfl §3b (Summe)SFN-Zuschläge
/28RZV stfr. SVHinz. lfd.Zusatzversorgung
/28TZV stfr. SVHinz. einm.Zusatzversorgung
/26§Vorgabe Korr. /26XVorgabe-/Korrekturlohnart
/26$Vorgabe Korr. /26YVorgabe-/Korrekturlohnart
/26%Vorgabe Korr. /26ZVorgabe-/Korrekturlohnart

Für eine Auswertung der Lohnarten empfiehlt sich der Lohnartenreporter (TA: PC00_M99_CWTR_NO_OC). Bitte beachten Sie dabei den Zeitpunkt Ihrer Auswertung: wenn Sie heute – also 2024 – bspw. eine Auswertung der Lohnarten für 2022 in „Für-Perioden-Sicht“ vornehmen, könnte das Ergebnis verfälscht sein durch die Lohnarten, die sich erst durch Rückrechnungen nach geschlossenem Steuerjahr ergeben haben!

Im Folgenden die Lohnartenreporter-Auswertung der oben genannten Lohnarten für 2023 des Beispiel-Falls:

Anteilige SV-Beiträge auf LSTB: Auswertung der ursächlichen Lohnarten via Lohnartenreporter im SAP HCM
Anteilige SV-Beiträge auf LStB: Auswertung der ursächlichen Lohnarten via Lohnartenreporter im SAP HCM

In diesem Beispiel sind also folgende Entgeltbestandteile Ursache des anteiligen Ausweises der SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung (und möglicherweise auch die häufigsten):

  • Sonn-/Nacht-/Feiertagszuschläge (SFN), welche zum Teil steuerfrei, jedoch sv-pflichtig gezahlt werden, da der maximale Grundlohn für die SV-Freiheit (25 Euro) überschritten wird, der maximale steuerliche (50 Euro) jedoch nicht
  • Entgeltumwandlungen im Rahmen der Altersvorsorge in einer Höhe, die die maximale sv-freie Wandlung überschreitet (4% der RV-BBG), die maximale steuerliche jedoch nicht (8% der RV-BBG).

Beispiel 2 – Freiwillige Kranken-/Pflegeversicherung & Überschreiten aller Beitragsbemessungsgrenzen in 2024

Das zweite Beispiel derselben Mitarbeiterin in 2024 soll zwei Aspekte hervorheben. Die Verhältnisrechnung

  • wird nicht angewandt auf AG-Zuschüsse und Beiträge für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie privat Kranken-/Pflegeversicherte,
  • ist für Pflichtbeiträge aber auch dann durchzuführen, wenn der steuerpflichtige Arbeitslohn im Bescheinigungszeitraum die für die Beitragsberechnung maßgebende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

Für das Beispiel wurden daher der SV-Beitragsgruppenschlüssel und das laufende Entgelt angepasst, SFN-Zuschläge (anzahlmäßig) und AVmG-Entgeltumwandlung (betragsmäßig) wurden beibehalten. Im Abrechnungsergebnis ergibt sich nun folgendes Bild:

Anteilige SV-Beiträge auf LSTB: Nachvollziehen der Verhältnisrechnung bei freiwilliger KV/PV oberhalb der BBGs in Tabelle SCRT des Abrechnungsergebnisses in SAP HCM
Anteilige SV-Beiträge auf LStB: Nachvollziehen der Verhältnisrechnung bei freiwilliger KV/PV oberhalb der BBGs in Tabelle SCRT des Abrechnungsergebnisses in SAP HCM

Eine Auswertung via Lohnartenreporter wie oben würde die gleichen Lohnarten ausweisen, allerdings mit abweichenden Beträgen durch

  • zum einen den höheren Grundlohn aufgrund des zu 2024 erhöhten Gehalts sowie
  • zum anderen die höhere steuer-/sv-freie Entgeltumwandlung durch die im Jahr 2024 – gegenüber 2023 – höhere RV-Beitragsbemessungsgrenze und den weggefallenen verpflichtenden AG-Zuschuss gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz durch das zu 2024 erhöhte Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

23. April 2024/von Patrick Marahrens
Schlagworte: Anteiliger Ausweis, Gesamter Arbeitslohn, Lohnsteuerbescheinigung, Sozialversicherungsbeiträge, Steuerfreier Arbeitslohn, SV-Beiträge, Verhältnisrechnung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2023/02/Entgeltabrechnung_SAP_HCM-1-scaled.jpeg 1133 2560 Patrick Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Patrick Marahrens2024-04-23 07:00:002024-04-23 17:34:26Anteilige SV-Beiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung in SAP HCM
Das könnte Dich auch interessieren
EntgeltabrechnungNachzahlungen von Versorgungsbezügen im SAP HCM abrechnen
Jahreswechsel 2021/2022: Änderungen in der Steuer (3/4)
LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2024 / 2025 im SAP HCM

Suche

Kategorien

Melden Sie sich für unseren Newsletter an!

Interesse mit uns zusammenzuarbeiten?

LET’S TALK!

Kontakt

L3 Consulting GmbH
Akazienstraße 7A
30169 Hannover

T: +49 511 54 45 08 85
F: +49 511 54 45 77 96
E: info@L3Consulting.de

We want YOU!

Wir suchen für unser stetig wachsendes Team qualifizierte und motivierte Verstärkung.

Ob als Werkstudent, frisch von der Uni oder mit Berufspraxis – werde Teil unserer Crew!

Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Downloadbereich

L3 Consulting

© Copyright - L3 Consulting GmbH
  • X
  • Xing
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Instagram
  • SAP HCM Consulting
  • SAP HCM Entwicklung
  • SAP HCM AddOns & Tools
  • L365 HCM Support Package Service
  • SAP HCM Seminare
  • SAP HCM Workshops
Aktualisierung der ELSTER ERiC-Version 39 bis zum 29. April 2024Stammdatenänderungen kinderleicht nachvollziehen
Nach oben scrollen