Digitale Lohnschnittstelle (DLS): Neue Version & weitere Neuerungen
Mit der Version 2025.1 der digitalen Lohnschnittstelle (DLS) bringt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wichtige Anpassungen an den Lohnkontendaten mit sich. Ergänzend dazu liefert SAP zwei relevante Neuerungen: die Korrektur des Datentyps im Feld „Anzahl Kinder Pflegeversicherung“ und die Einführung der Teilapplikation DLSA für eine präzisere Zuordnung von Rechtsgründen zu Lohnarten. In diesem Artikel fassen wir alle Änderungen und deren Umsetzung im SAP-System übersichtlich zusammen.
Neue Version 2025.1
Durch Anpassungen an der Lohnsteuerbescheinigung (hier zusammengefasst) ergeben sich auch Änderungen an der digitalen Lohnschnittstelle. Diese betreffen in der Version 2025.1 im Vergleich zur Version 2024.1 ausschließlich die Datengruppe Lohnkontendaten.
Eine Übersicht der Änderungen haben wir in der folgenden Tabelle dargestellt. In der Datei Datensatzbeschreibung_DLS_2025.1.xlsx des BZSt sind diese Änderungen in der Spalte „Änd. ggü. Vorjahr“ mit einem „n“ gekennzeichnet.
Feldname | Beschreibung | Erläuterung | Änderung zu 2024 |
---|---|---|---|
Vers_Bez_stbeg_mKj | steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre | ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre lt. Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld entfällt |
Vers_Bez_mKj | Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre | Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre lt. Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld kommt hinzu |
eb_AL_Ent | ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen | ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen lt. Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld entfällt |
AL_mKj_Ent | Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen | Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen lt. Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld kommt hinzu |
LSt_eb_Bez | Lohnsteuer auf ermäßigt besteuerte Bezüge | Einbehaltene Lohnsteuer von 9. und 10. der Lohnsteuerbescheinigung, lt. Nr. 11 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld entfällt |
Solz_eb_Bez | Solidaritätszuschlag auf ermäßigt besteuerte Bezüge | Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 9. und 10. der Lohnsteuerbescheinigung, lt. Nr. 12 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld entfällt |
KiSt_AN_eb_Bez | Kirchensteuer des Arbeitnehmers auf ermäßigt besteuerte Bezüge | Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 9. und 10. der Lohnsteuerbescheinigung, lt. Nr. 13 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld entfällt |
KiSt_EG_eb_Bez | Kirchensteuer des Ehegatten des Arbeitnehmers auf ermäßigt besteuerte Bezüge | Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten/Lebenspartners von 9. und 10. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe) der Lohnsteuerbescheinigung, lt. Nr. 14 der Lohnsteuerbescheinigung | Feld entfällt |
LoEL_KUG | gesondert bescheinigungspflichtige Lohnersatzleistungen | gesondert bescheinigungspflichtige Lohnersatzleistungen lt. Nr. 15a der Lohnsteuerbescheinigung | Feld kommt hinzu |
Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP Hinweis 3535259 – DLS: Neue Version der Digitalen Lohnschnittstelle DLS-Paket 2025.1.
Änderung des Datentyps Feld “Anzahl Kinder Pflegeversicherung”
Das Feld Anzahl Kinder Pflegeversicherung in den Arbeitnehmerstammdaten hat fälschlich einen alphanummerischen Datentyp. Mit dem SAP Hinweis 3512967 – DLS: Änderung des Datentyps des Feldes ‚Anzahl Kinder Pflegeversicherung‘ in den Arbeitnehmerstammdaten wird der Datentyp des Feldes auf einen nummerischen Datentyp geändert.
Direkte Zuordnung von Rechtsgründen zu Lohnarten
Bislang konnten in den Lohnartenstammdaten nur die in der Pflegesicht V_T77PAYDEDLS_L unter ‚Frage‘ aufgeführten Sachverhalte einer Rechtsgrundlage für die steuerliche Behandlung einer Lohnart zugeordnet werden. Der Rechtsgrund (z. B. Steuerfreistellung oder Pauschalierung) wurde dabei im Feld pausch_stfr_Grund nach dem Muster „§ XX Abs. XX Nr. XX EStG“ (z. B. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 a EStG) angegeben. Eine direkte Zuordnung von Rechtsgründen zu Lohnarten oder die kundenindividuelle Definition von Rechtsgründen, die im SAP-Standard nicht berücksichtigt waren, war bisher nicht möglich.
Neue Teilapplikation DLSA – DLS: Rechtsgrund Steuerfrei/Pauschal Lohnartenstammdaten
Mit dem SAP Hinweis 3481254 – DLS: Nicht alle möglichen Rechtsgrundlagen für die steuerliche Behandlung in Lohnartenstammdaten ausweisbar wird die neue Teilapplikation DLSA (DLS: Rechtsgrund Steuerfrei/Pauschal Lohnartenstammdaten) eingeführt. Sie ermöglicht die Zuordnung von Rechtsgrundlagen zur steuerlichen Behandlung von Lohnarten direkt in den Lohnarteneigenschaften.
Umsetzung im SAP
Der Rechtsgrund wird dabei aus dem Text zur Summenlohnart in der Pflegesicht V_T596G ausgelesen. Individuelle Rechtsgründe oder Summenlohnarten, die im SAP-Standard nicht enthalten sind, können im Kundennamensraum über die Pflegesicht V_T596G definiert werden. Die Zuordnung von Lohnarten zu einer bestehenden Summenlohnart bzw. einem Rechtsgrund erfolgt über die Pflegesicht V_T596J für den gewünschten Zeitraum. Das Rechenzeichen wird dabei nicht ausgewertet und muss nicht gepflegt werden. Vorgenommene Zuordnungen überschreiben eventuell vorhandene Standardzuordnungen von Lohnarten zu Rechtsgründen in der Pflegesicht V_T596I.
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