Aus Sicht der Unternehmen bedeutet das Entgelttransparenzgesetz auf den ersten Blick: neue Pflichten. So müssen Unternehmen nun Auskunft über durchschnittliche Gehälter für gleichwertige Arbeiten geben. Sie müssen Maßnahmen ergreifen um vorhandene Entgeltlücken zu schließen und die getroffenen Maßnahmen in Berichten veröffentlichen. Auf den zweiten Blick bietet das Gesetz jedoch auch Chancen. Denn weisen Unternehmen bereits die anzustrebende Entgeltgleichheit auf, kann dieser gute Ist-Zustand samt eingeleiteter Maßnahmen genutzt werden, um „Werbung in eigener Sache“ zu betreiben.
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