rvBEA: Neue Teilverfahren ZUZA und rvBEA-BEEG
Ab dem 01.01.2022 ist das rvBEA-Teilverfahren FORMS für alle Arbeitgeber verpflichtend. Zunächst umfasst dies nur das Bescheinigungsverfahren ZUZA – Zuzahlungsbefreiung bei Reha. Ab dem 01.07.2022 wird dann auch das Bescheinigungsverfahren rvBEA-BEEG – Elterngeldbescheinigung für Elterngeld (ehemals ELFE) obligatorisch.
Fachliche Grundlagen
Im Rahmen des rvBEA können Rentenversicherungsträger Bescheinigungen elektronisch bei einem Arbeitgeber anfordern. Aktuell umgesetzte Bescheinigungen sind:
- ZUZA – „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“
- BEEG – „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“ (ehemals ELFE)
Während das Bescheinigungsverfahren ZUZA bereits ab dem 01.01.2022 obligatorisch wird, ist die Teilnahme am rvBEA-BEEG noch bis zum 31.06.2022 optional. Eine Verpflichtung zu der Teilnahme am letzteren Bescheinigungsverfahren besteht erst ab dem 01.07.2022.
ZUZA – „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“
Wenn ein Versicherter eine Rehabilitation in Anspruch nehmen möchte, sind nach § 32 SGB VI in der Regel Zuzahlungen bei stationären Reha-Aufenthalten zu leisten. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Versicherte von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Eine Befreiung kann erfolgen, wenn die Zuzahlung den Versicherten oder den Rentner unzumutbar belasten würde und der entsprechende Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung genehmigt wurde. Folgende Aspekte spielen hier eine Rolle:
- das Einkommen im Kalendermonat vor Beantragung der Leistung
- der Erhalt von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II oder XII
- Kinder
- die Pflegebedürftigkeit (sowohl die eigene als auch die des Ehe-/Lebenspartners)
- bereits geleistete Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr
Bei Mehrfachbeschäftigung sind die Entgelte aller Arbeitnehmer anzugeben. Unterschreitet der Arbeitnehmer z.B. das monatliche Nettoeinkommen von 1.317 Euro kann es zu einer vollständigen Befreiung kommen (Stand 2021). Eine Ermäßigung der Zuzahlung ist in 2021 zwischen 1.371 Euro und 1.974 Euro möglich. Die jeweils aktuellen Werte finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Die Höhe des Entgelts wird von der Rentenversicherung geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber elektronisch zurückgemeldet werden (ehemals G0161 – Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung).
rvBEA-BEEG – „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“
Wenn ein Arbeitnehmer in Elternzeit geht, kann dieser für eine gewisse Zeit Elterngeld beantragen – die Dauer richtet sich nach der Art des Elterngeldes. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an dem individuellen Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes. Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet gemäß § 9 BEEG auf Verlangen berechtigter Behörden das Arbeitsentgelt dieses Arbeitnehmers zu bescheinigen. Das elektronische Bescheinigungsverfahren BEEG soll Eltern die Antragstellung in Bezug auf Elterngeld vereinfachen – sofern diese dem Verfahren zustimmen.
Im Auftrag der jeweils zuständigen Behörde nach § 12 BEEG, fragt der Rentenversicherungsträger bei jedem auskunftspflichtigen Arbeitgeber elektronisch die erforderlichen Entgeltbescheinigungsdaten ab. Der Arbeitgeber ist dann gemäß § 108a Absatz 1 SGB IV verpflichtet, die Daten „unverzüglich, spätestens aber mit der nächsten Entgeltabrechnung […] an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermitteln„. Da rvBEA-BEEG aber erst ab Juli 2022 obligatorisch wird, werden Anforderungen bis zum 30.06.2022 nur elektronisch zur Verfügung gestellt, wenn auch eine Registrierung für das Teilverfahren FORMS vorliegt. Das rvBEA-Registrierungsverfahren entfällt dann ab dem 01.07.2022.
Laut SAP ist hier zu beachten, dass die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer zeitlich gestaffelt in das neue Verfahren einsteigen. Anfragen von noch nicht teilnehmenden Elterngeldstellen sind wie bisher zu bearbeiten.
Umsetzung in SAP
Auslieferung
Das Teilverfahren rvBEA FORMS wird im Rahmen des Jahreswechsels 2021/2022 bereitgestellt. Die Auslieferung erfolgt über regulär in HRSP Dezember 2021. Ein Vorabeinbau ist mittels SAP Hinweis 3049321 – rvBEA – Forms: Neues Meldeverfahren zum 01.01.2022 möglich. Im Normalfall ist kein weiteres Customizing notwendig. Über Lohnarten für Erstellung der Ausgangsmeldungen zuordnen
können dennoch kundeneigene Anpassungen vorgenommen werden. Dadurch, dass in Forms alle Entgeltbescheinigungswerte enthalten sind, können zukünftig ganz leicht neue Bescheinigung in Forms integriert werden.
Anwendung
Analog zu dem Teilverfahren GML57 können die Anforderungen für rvEBA FORMS mittels des Report SV: Abholung u. Bestätigung der Ergebnisse GKV / DSRV (Transaktion PC00_M01_RPCSVPD0_IN bzw. Report RPCSVPD0_IN) abgerufen werden. Der Arbeitgeber ist auch hier verpflichtet Anforderungen innerhalb einer Woche nach Bereitstellung abzurufen.
rvBEA-Teilverfahren GML57
Die verpflichtende elektronische Abholung zur Anforderung „57“ (Gesonderte Meldung) bei Rentenantragstellung bzw. im Versorgungsausgleichsverfahren ist bereits seit dem 01.07.2021 gültig. Mehr Informationen zu dem Teilverfahren finden Sie hier hier.
Die Abholung, Zuordnung, Meldungserstellung und Dateierstellung finden Sie im Easy-Access Menü unter Personal -> Personalabrechnung -> Europa -> Deutschland -> Folgeaktivitäten -> Periodenunabhängig -> Abrechnungszusatz -> rvBEA Forms:
Nach Abholung der rvBEA Anforderungsmeldung muss dann innerhalb eines Arbeitstages die Antwort erfolgen. Eine Ausnahme stellt dabei der Anwendungsfall BEEG dar, wenn ein bescheinigender Monat angefragt wird, der noch nicht abgerechnet wurde. In diesem Fall erfolgt die Beantwortung erst nach der Abrechnung. Bei der Verarbeitung der Anforderungen und Erstellung der Ausgangsmeldungen (DXEB) erfolgt in beiden Fällen im einem Schritt über den Report rvBEA Forms Antworten zu Anforderungen erstellen (RP_PAYDE_RVF_CREATE_NOTIFS) .
Reportname | report | transaktion |
---|---|---|
Eingangsmeldungen abholen | RPCSVPD0_IN | PC00_M01_RPCSVPD0_IN |
Eingangsmeldungen zuordnen | RP_PAYDE_RVF_ASSIGN_NOTIFS | HRPAYDE_RVF_ASSIGN |
Ausgangsmeldungen erstellen | RP_PAYDE_RVF_CREATE_NOTIFS | HRPAYDE_RVF_CREATE |
Meldedateien erstellen | RP_PAYDE_RVF_CREATE_FILES | HRPAYDE_RVF_FILES |
Meldungen bearbeiten | RP_PAYDE_RVF_LIST | HRPAYDE_RVF_LIST |
Meldungen anzeigen | RP_PAYDE_RVF_LIST_DIS | HRPAYDE_RVF_LIST_DIS |
Bei dem Verfahren gibt es außerdem keine nachträgliche Korrekturmöglichkeit der versendeten Antworten. Die einzige Korrekturmöglichkeit wäre, wenn der Arbeitnehmer der Behörde Bescheid gibt, dass die Daten nicht korrekt sind. Dann würde die Behörde eine neue Anfrage auslösen.
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