Protokollierung der pauschalierten SV-Erstattung bei KUG
>> vom 08.10.2021 <<
Im Rahmen der Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (KugV) vom 25.03.2020 ist die vollständige SV-Erstattung bei Kurzarbeit für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 möglich. Die Berechnung der zu erstattenden SV-Beiträge erfolgt im SAP HCM bereits automatisch. Mit Korrekturhinweis 2919037 wird die pauschalierte SV-Erstattung nun auch in der Funktion DKUG (KUGM) protokolliert.
Update vom 08.10.2021
Im Rahmen der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde die vollständige SV-Erstattung der allein vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erneut bis zum 31.12.2021 verlängert statt wie bisher zum 30.09.2021.
Die anzupassenden Objekte für die Verlängerung der 100% SV-Erstattung finden Sie hier.
Pauschalierte SV-Erstattung im Protokoll der Funktion DKUG (KUGM)
Für den Zeitraum März bis Dezember 2020 können Arbeitgeber sich die pauschalierten SV-Beiträge für KUG von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen. SAP Hinweis 2905737 – KuG: COVID-19 & SV-Erstattung für Kurzarbeitergeld lieferte bereits die entsprechende Lösung für SAP HCM. Für genauere Informationen lesen Sie gerne mehr in unserem Blog-Beitrag „Änderungen in der Kurzarbeit zum 01.03.2020 (im SAP HCM)“. Der Betrag für die SV-Erstattung wird während der Abrechnung berechnet und in der aktualisierten KUG-Liste für die Bundesagentur für Arbeit je Personalnummer in Spalte 10 ausgewiesen. Eine Protokollierung des Erstattungsbetrags in der Funktion DKUG (KUGM) fehlte bisher hingegen:

Den Andruck in der KUG-Liste können Sie beispielhaft in der folgenden Grafik sehen:
Um die pauschalierte Erstattung auch im Abrechnungsprotokoll der KUG-Berechnung nachvollziehen zu können, lieferte SAP Mitte Mai den Hinweis 2919037 – Protokollierung für pauschalierte SV-Erstattung fehlt in Funktion DKUG KUGM aus. Mit Einspielung des Hinweises wird im Protokoll nun die Berechnung der Lohnart /64P „KuG: pausch.SV 100%“ mit aufgeführt:

Fazit
Mithilfe des genannten Hinweises kann die 100%-ige pauschalierte SV-Erstattung besser im Abrechnungsprotokoll nachvollzogen werden.
Das Protokoll des KUG-Moduls gibt insgesamt einen sehr guten Überblick über die Berechnung von Kurzarbeitergeld und SV-Erstattung. Wünschenswert wäre es, wenn ebenfalls noch die Erhöhung des Ist-Entgelts bei unbezahlten Abwesenheiten sowie untermonatigem Ein-/Austritt protokolliert würde.
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