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Gesetzesänderungen, SAP HCM, Sozialversicherung

Pflegeversicherung ab 01.07.2023 (PUEG) in SAP HCM – Beispielfälle

Zum 01.07.2023 traten die Neuerungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) in Kraft. Dieser Artikel enthält Fallbeispiele für den Andruck des PV-Prozentsatzes auf dem Entgeltnachweis.

Fachliche Grundlagen zum PUEG

Die fachlichen Grundlagen zum PUEG sowie die Umsetzung im SAP HCM haben wir im ersten und zweiten Teil der Blogartikelreihe beschrieben. Sollten Sie diese verpasst haben, gelangen Sie über die folgenden Links zu den Informationen:

Teil 1 – Beiträge zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 in SAP HCM

Teil 2 – Pflegeversicherung ab 01.07.2023 (PUEG) in SAP HCM

Arbeitnehmer PV-Beitragssatz in %

Die nachstehende Tabelle bietet einen Überblick über den PV-Beitragssatz für Arbeitnehmer inklusive der entsprechenden Reduzierung abhängig von der Anzahl der Kinder. In den anschließenden Fallbeispielen wurde die Berücksichtigung von drei Kindern (unter 25 Jahre) angenommen, was einen Beitragssatz von 1,2 % zur Grundlage hat.

keine Kinder1 Kind2 Kinder3 Kinder4 Kinder> 5 Kinder
2,301,701,451,200,950,70

Fallbeispiele

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen vier Fallbeispiele zur Anwendung des PV-Satzes auf dem Entgeltnachweis vor. Diese Beispiele verdeutlichen den Andruck des PV-Satzes für verschiedene Personengruppen: gesetzlich Versicherte, freiwillig Versicherte, Mitarbeiter im Übergangsbereich und Mitarbeiter mit Beihilfe. Anhand der folgenden Tabelle und den jeweiligen Darstellungen erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die Anwendung des PV-Satzes in verschiedenen Versicherungsszenarien.

NR.FallbeispielKV-Kennz.RV-Kennz.AV-Kennz.PV-Kennz.Sv-AtTributPV-SonderregelMonatl. Entgelt
1Gesetzlich versichert111101–6.000 €
2Freiwillig versichert511701–6.000 €
3Übergangsbereich111101 und 30–1.000 €
4Beihilfe111101016.000 €
Die Tabelle veranschaulicht die Stammdaten der Infotypen 0013 und 0008

Beispiel 1 – gesetzlich Versicherte

Der anfallende Beitragssatz von 1,2 % sowie die Anzahl der Kinder einer gesetzlich versicherten Person werden entsprechend im Block „Persönliche / Organisatorische Daten“ angedruckt.

Beispiel-Entgeltnachweis der gesetzlich Versicherten für Berücksichtigung der Anzahl der Kinder für den PV-Beitragsabschlag im SAP HCM

Beispiel 2 – freiwillig Versicherte

Bei einer freiwillig versicherten Person erfolgt der entsprechende Andruck des Beitragssatzes standardmäßig nicht auf dem Entgeltnachweis, jedoch wird die Anzahl der Kinder weiterhin angezeigt. 

Mithilfe kundeneigener Erweiterungen ist es jedoch möglich, von diesem Standardvorgehen abzuweichen und auch für freiwillig Versicherte den PV-Beitragssatz auf dem Entgeltnachweis anzudrucken.

Beispiel-Entgeltnachweis der freiwillig Versicherten für Berücksichtigung der Anzahl der Kinder für den PV-Beitragsabschlag im SAP HCM

Beispiel 3 – Übergangsbereich

Beim dritten Fallbeispiel handelt es sich um einen Midijobber. Hier wird neben dem Beitragssatz und der Anzahl der Kinder auch das Kennzeichen „MJ“ angedruckt.

Beispiel-Entgeltnachweis für Berücksichtigung der Anzahl der Kinder für den PV-Beitragsabschlag im SAP HCM – Übergangsbereich

Beispiel 4 – Beihilfe

Auch bei einer Person mit Anspruch auf Beihilfe werden alle Informationen zur Anzahl der Kinder sowie der PV-Beitragssatz angedruckt. Diese Personen zahlen lediglich den halben PV-Beitragssatz, der über die PV-Sonderregel 01-beihilfeberechtigt im IT 0013 anzugeben ist.

Beispiel-Entgeltnachweis für Berücksichtigung der Anzahl der Kinder für den PV-Beitragsabschlag im SAP HCM – Beihilfe

Bei dem Beihilfe Fall ergibt sich der PV-Prozentsatz 0,35% aus folgenden Daten: 1,7% (PV-Anteil AN) / 2 (50% des PV-Prozentsatzes AN durch Sonderregel Beihilfe) – 0,50% (PV-Abschlag für drei Kinder) = 0,35%.


Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe bei dem Andruck des PV-Beitragssatzes für Freiwillig Versicherte benötigen – Sprechen Sie uns gerne an!

Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Gibt es evtl. ein Thema, was Sie „brennend“ interessiert und worüber wir unbedingt schreiben sollten?

Dann schicken Sie uns Ihre Idee gerne per Mail über das folgende Kontaktformular! Vielen Dank im Voraus!

19. September 2023/von Vita Marahrens
Schlagworte: Gesetzesänderung., SAP HCM, Sozialversicherung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2023/03/Krankenversicherung_Pflegeversicherung_Unfallversicherung-scaled.jpeg 1471 2560 Vita Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2015/10/L3_block_schwarz.png Vita Marahrens2023-09-19 08:00:002023-09-14 16:00:45Pflegeversicherung ab 01.07.2023 (PUEG) in SAP HCM – Beispielfälle
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