Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2025 im SAP HCM
Zum 01. Juli 2025 erfolgt wieder eine Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu den kommenden Anpassungen.
Aufgrund des § 850c Absatz 4 ZPO ändert sich die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen jeweils zum 01. Juli eines Jahres. Die Betragshöhe orientiert sich an der Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 EStG. Die neuen Werte wurden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt 2025 Teil I Nr. 110 bzw. in der Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025) veröffentlicht .
In der folgenden Tabelle sind die bisherigen und ab dem 01.07.2025 gültigen Werte dargestellt:
§850C | inhalt | betrag bis 30.06.2025 (Monatlich) | betrag ab 01.07.2025 (Monatlich) |
---|---|---|---|
Absatz 1 | Unpfändbares Arbeitseinkommen | 1.491,75 | 1.555,00 |
Absatz 2 Satz 1 | Erhöhung für 1. Unterhaltsberechtigte Person | 561,43 | 585,23 |
Absatz 2 Satz 2 | Erhöhung für 2. – 5. Unterhaltsberechtigte Person | 312,78 | 326,04 |
Absatz 3 Satz 3 | Pfändungsschutzgrenze | 4.573,10 | 4.766,99 |
Entsprechend der gesetzlichen Änderung werden im SAP HCM die sogenannten Abrechnungskonstanten (V_T511K) für die Pfändungsfreigrenzen aktualisiert (Auslieferung via SAP Hinweis 3599000 – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025):

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