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Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP HCM, Sozialversicherung

Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherung

Auch in diesem Jahr informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen, die zum Jahreswechsel in SAP® HCM anstehen.

In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Sozialversicherung ein.

Der Artikel wird, wenn notwendig oder sinnvoll, laufend aktualisiert (Version 1 vom 03.01.2025).

Sozialversicherungswerte / Rechengrößen

Die Änderungen der sv-relevanten Rechengrößen haben wir separat hier aufgeführt.

Neue Version der SV-Stammdatendatei

Ab dem 01.01.2026 wird die SV-Stammdatendatei erweitert.

Neu enthalten sind Adress- und Abrechnungsdaten der SOKA-Bau sowie die Beiträge freiwillig Versicherter bei der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau).

Die Auslieferung erfolgt im Jahreswechsel über den SAP Hinweis 3664865 – SV-Stammdatendatei: Neue Version 3.0.0 zum 01.01.2026.

Die bisherige Version der Datei bleibt noch bis Ende Februar 2026 parallel verfügbar.

Weitere Informationen zur SV-Stammdatendatei entnehmen Sie unseren Blogartikeln:

  • SV-Stammdatendatei ab 2025 (in SAP HCM) – 1/2 (fachlich)
  • SV-Stammdatendatei ab 2025 (in SAP HCM) – 2/2 (SAP Teil)

Beitragsnachweis: Neue Datensatzversion zum 01.01.2026

Beitragsnachweis der Arbeitgeber (BW02)

Zum 01.01.2026 erhält der Datensatz BW02 (Beitragsnachweis der Arbeitgeber) die neue Version 13.

Der Versionswechsel ist erforderlich, da die Rechtskreistrennung entfällt und dieser Wegfall künftig auch im Beitragsnachweis berücksichtigt wird. Dies gilt ebenso für Beitragskorrekturen, die nachzuweisende Beiträge für Zeiträume bis einschließlich 31.12.2025 betreffen. Darüber hinaus ergeben sich aus der neuen Version keine weiteren fachlichen Änderungen.

Beitragsnachweis der Zahlstellen (BW03)

Für den Beitragsnachweis der Zahlstellen (Datensatz BW03) bleibt alles unverändert – hier gilt weiterhin die Datensatzversion 12.

Anpassung am Merkmal DSVBL

Bisher konnte bei der Zusammenfassung von Mitarbeiterpersonalbereichen auf das Lohnbüro im Beitragsnachweis der Rechtskreis als Entscheidungskriterium im Merkmal DSVBL (Merkmalsstruktur PMEB7) genutzt werden. Künftig wird der Rechtskreis jedoch – auch wenn er in der Sicht V_T5D0P erfasst ist – nicht mehr an das Merkmal übergeben. Bestehende Merkmale, die den Rechtskreis abfragen, sollten auf ein neues kopiert und so angepasst werden, dass der Rechtskreis kein Entscheidungskriterium ist. Das neue Merkmal wird dann bei der Teilapplikation SVBL ab 01.01.2026 hinterlegt.

Die Auslieferung der neuen Version erfolgt über SAP-Hinweis 3636333 – Beitragsnachweis: Neue Datensatzversion zum 01.01.2026.

DEÜV: Neue Datensatzversion zum 01.01.2026

Zum 01.01.2026 wird die Version des Datensatzes Meldung (DSME) auf Version 11 angehoben.

Die einzige Änderung besteht in der Einführung des neuen Datenbausteins Gemeinsame Einrichtungen (DBGE). Hierfür wird im Datensatz DSME das neue Feld „MMGE“ ergänzt, das angibt, ob der Datenbaustein DBGE in der Meldung enthalten ist.

Der Datenbaustein DBGE ist nicht Bestandteil der regulären DEÜV-Meldungen. Relevanz erhält er erst mit der Einführung des neuen Sozialkassenverfahrens nach § 110 SGB IV, das sich noch bis zum 31.12.2026 in der Pilotierungsphase befindet.

Die Auslieferung erfolgt im Jahreswechsel über den SAP-Hinweis 3625920 – DEÜV: Neue DSME-Datensatzversion 11 ab dem 01.01.2026 .


Außerdem erfolgen im DEÜV-Verfahren kleinere Anpassungen gemäß der Anlage 8 des Gemeinsamen Rundschreibens DEÜV („Staatsangehörigkeit und Länderkennzeichen für Auslandsanschriften“):

  • Länderkennzeichen zu international nicht anerkannten Antarktisterritorien werden entfernt 
  • Überarbeitung der Schreibweise von „Saint-Pierre und Miquelon“ zu „St. Pierre und Miquelon„

Die Auslieferung erfolgt im Jahreswechsel über den SAP-Hinweis 3677072 – DEÜV: Kleinere Änderung der Anlage 8 des Gem. Rundschreibens DEÜV

DEÜV: Unständig Beschäftigte

Neu ab 2026 dürfen Beschäftigungszeiten bei unständig Beschäftigten nicht mehr einzeln gemeldet werden. Stattdessen sind diese im Rahmen einer DEÜV-Abmeldung zusammenzufassen, sofern der Zeitraum der Unterbrechung zwischen den einzelnen unständigen Beschäftigungen jeweils nicht mehr als drei Wochen beträgt. Die Abmeldung darf frühestens nach Ablauf dieser dreiwöchigen Frist erfolgen, um eine vollständige und korrekte Zusammenfassung der Beschäftigungszeiten sicherzustellen.

Im SAP-Standard sind Mitarbeiter der Personengruppe 118 vom DEÜV-Meldungsersteller ausgeschlossen. Infolgedessen wurde bei der Erteilung des DEÜV-Zertifikats durch die ITSG GmbH die Funktionalität für unständig Beschäftigte explizit von der Zertifizierung ausgenommen. Die maschinelle Übermittlung von DEÜV-Meldungen für unständig Beschäftigte (Personengruppenschlüssel 118) ist mit der SAP-Software daher nicht zulässig.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem SAP-Hinweis 924827 – Meldungen für Unständig Beschäftigte verhindern.

EEL: Neue Datensatzversion zum 01.01.2026

Zum 01.01.2026 wird im EEL-Verfahren die neue Datensatzversion 13 eingeführt. Genauere Informationen zu den fachlichen Änderungen sowie der Umsetzung in SAP finden Sie in unserem folgenden Blogartikel EEL: Neuerungen im Datenaustausch zum 01.01.2026

KEA: Neue Datensatzversion 1.0.1 zum 01.01.2026

Mit dem JW HRSP wird das KEA-Meldeverfahren allgemein freigegeben. Der bisherige Datensatz in der Version 7.02 kann noch bis zum 30. Juni 2026 weiterverwendet werden. Die neue Version

  • integriert das aktuell gültige SV-Basisschema,
  • erweitert das Verfahren um die Beantragung von Transferkurzarbeitergeld und
  • bereinigt den Datensatz durch die Entfernung nicht mehr benötigter Felder.

Über das KEA-Verfahren können Anträge und Abrechnungslisten digital an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit erfolgt weiterhin separat. Voraussetzung für die Abrechnung ist, dass das (Saison-)Kurzarbeitergeld bereits vollständig abgerechnet wurde. Bereits bestehende Referenznummern können auf das KEA-Verfahren umgestellt werden, sofern im Produktivsystem ein aktueller Datensatz zur Betriebsdatenpflege (DSBD) vorliegt.

Behördenkommunikation (B2A): Technische Umstellung bis 31.03.2026

Für alle Verfahren ist die Kommunikation bis zum 31.03.2026 auf die Standards SOAP und eXTra 1.5 (XML) umzustellen. Mit dieser technischen Anpassung verändert sich auch der Prozess beim Abruf der Meldungen. Im System erfolgt die Umstellung automatisch zum 01.02.2026 per Teilapplikation B2AB. Die SAP empfiehlt einen selbst gewählten Termin durch die vorzeitige Aktivierung der Teilapplikation zwischen dem 01.01. und 31.01.2026.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im SAP Hinweis 3615890 – SV: Umstellung der Übertragung und Abholung auf eXTra 1.5 (SOAP).

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2025/2026

  • Rechengrößen 2026
  • Änderungen in der Steuer 2026
  • LStA & LStB: Anpassungen zum Jahreswechsel 2026 im SAP HCM

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

Oder möchten Sie sich noch tiefgründiger informieren?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, welche wir zusammen mit der Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug
  • Neuerungen SAP HCM-Payroll zum Jahreswechsel
6. Januar 2026/von Ayleen Marahrens
Schlagworte: Entgeltabrechnung, Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP, SAP HCM, Sozialversicherung
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/09/Jahreswechsel_2025_2026_Sozialversicherung.jpg 1193 2395 Ayleen Marahrens https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/08/L3_Consulting_Logo.png Ayleen Marahrens2026-01-06 07:06:172026-01-06 07:06:18Jahreswechsel 2025/2026: Sozialversicherung
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