Mit der Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in das ELStAM-Verfahren sollen die bisher notwendigen Papierbescheinigungen im Prozess zur Erlangung eines steuerfreien Arbeitgeberzuschusses und der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung entfallen. In diesem ersten Teil der zweiteiligen Blog-Reihe wollen wir auf die fachlichen Grundlagen und den groben Aufbau des neuen Datenaustauschs eingehen.
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