>>> UPDATE am 24.08.2020 <<<
Mit dem Gesetz zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) ändert sich von Mai bis Dezember 2020 auch die Berücksichtigung einer während Kurzarbeit aufgenommenen Nebentätigkeit auf das Kurzarbeitergeld.
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