Auch im letzten Quartal des Jahres 2020 kommt es noch einmal zu einigen Beschlüssen, welche das Kurzarbeitergeld betreffen. Angesichts der aktuellen Lage wird es nach Einschätzung der Bundesregierung „noch bis in das Jahr 2022 andauern, ehe das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie wieder erreicht wird.“ (10.09.2020, Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie) Daher werden die Sonderregelungen für Kurzarbeit auf 2021 ausgeweitet. Die genauen Änderungen finden Sie im folgenden Blogartikel.
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