— UPDATE am 10.12.2024 —
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit dem Schreiben vom 18.10.2024 einen geänderten Programmablaufplan (PAP) für Dezember 2024 veröffentlicht. Grundlage ist das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024, das eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.784 Euro sowie des Kinderfreibetrags auf 6.612 Euro vorsieht.
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