Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
WeiterlesenWie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.
In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.
WeiterlesenDer neue Referentenentwurf vom 03.09.2024 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) enthält die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung.
Zu beachten ist, dass die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und anschließend noch eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist!
WeiterlesenDas Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vorgelegt, der die steuerliche Freistellung des Existenzminimums für das Jahr 2024 sicherstellen soll. Im Rahmen dieses Entwurfs ist eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro sowie des Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro vorgesehen.
WeiterlesenDer Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Der Inhalt des beschlossenen Kompromissvorschlags mit Auswirkungen auf die (SAP HCM) Payroll soll hier skizziert werden.
WeiterlesenAm 22.03.2024 wurde dem Wachstumschancengesetz durch Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz enthält einige Änderungen, die sich auf die Entgeltabrechnung auswirken. Einer dieser Punkte ist der Wegfall der Fünftelregelung (nur!) im Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2025. Was die Fünftelregelung ist wird im Folgenden genauer erklärt.
WeiterlesenZum 01.01.2023 wurde das zuvor optionale Meldeverfahren „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ zum Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und Bundesagentur für Arbeit für erstere verpflichtend, die bis dahin geltende Widerspruchsmöglichkeit für Arbeitnehmer zur elektronischen Datenübermittlung entfiel. Zum 01.01.2024 erfolgen nun Datensatzanpassungen, welche wir hier vorstellen wollen.
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