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Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP HCM, Steuer

Jahreswechsel 2025/2026: Steuer

Wie auch in den letzten Jahren, werden wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel im SAP® HCM informieren.

In diesem Blogartikel gehen wir auf die Änderungen und Neuerungen in der Steuer ein.

Der Artikel wird, wenn notwendig oder sinnvoll, laufend aktualisiert (Version 1 vom 16.12.2025).

Neuer Programmablaufplan (PAP)

Der PAP für 2026 berechnet die Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume ab dem 01.01.2026. Das BMF hat den PAP für den Lohnsteuerabzug 2026 veröffentlicht.

Bei der Steuerberechnung werden folgende Werte berücksichtigt:

  • Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung auf 69.750 Euro (2025: 66.150 Euro)
  • Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung auf 2,9 %
  • Erhöhung der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung auf 101.400 Euro (2025: 96.600 Euro)
  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro)
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 4.878 Euro bzw. 9.756 Euro (2025: 4.800 Euro bzw. 9.600 Euro)
  • Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf 20.350 Euro (2025: 19.950 Euro)
  • Geänderte Berechnung der Vorsorgepauschale und Entfall der Mindestvorsorgepauschale

Alle Rechengrößen für 2026 finden Sie hier im Überblick.

Die Auslieferung erfolgt über den SAP Hinweis 3662178 – Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung: PAP 2026 Er enthält den Programmablaufplan zur Steuerberechnung 2025 als Include RPCTXFD9f.

Lohnsteueranmeldung (LStA) &  Lohnsteuerbescheinigung (LStB)

LSTA: Neue Kennzahl 92 in der Lohnsteueranmeldung

Ab dem Jahreswechsel wird die Kennzahl 92 in das Formular für die Lohnsteueranmeldung aufgenommen.
Kommt es im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zu einem negativen Gesamtbetrag, ist in der Bescheinigung unter dieser Kennzahl künftig eine „1“ auszuweisen.

In diesem Zusammenhang dürfen folgende Kennzahlen nicht mehr negativ gemeldet werden:

  • die Kennzahl 41 „Summe der pauschalen Lohnsteuer – ohne § 37b EStG -“ und
  • die Kennzahl 44 „Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG“

Die Auslieferung erfolgt über SAP Hinweis 3649107 – LStA: Auslieferung der Anpassungen für 2026.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem separaten Blogartikel.

LSTB: Anpassungen im Formular ab 2026

Es wird ein neues Formular für 2026 bereitgestellt.

Im geänderten Formular für das Jahr 2026 werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung künftig separat im linken Teil des Formulars ausgewiesen.
Die bisher dafür genutzte Zeile 28 (Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale) entfällt und ist nun als „unbesetzt“ gekennzeichnet.

Die Auslieferung erfolgt über SAP Hinweis 3651912 – LStB: Auslieferung der Anpassungen für 2026.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem separaten Blogartikel.

LStB: Umstellung des Verfahrens ab 2026

Ab dem Bescheinigungszeitraum 2026 wird die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen auf das Verfahren ElsterKMV umgestellt.

Für Bescheinigungszeiträume bis einschließlich 2025 ist weiterhin das bisherige Verfahren ElsterLohn zu verwenden.

Mit der Umstellung verbunden sind Anpassungen beim Aufbau des XML-Datensatzes, bei der Versendung der Daten sowie beim Abruf der Protokolle.

ERiC Version 43

Ab dem Jahr 2026 werden im Rahmen des ELStAM-Meldeverfahrens auch die Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) bereitgestellt.

Wie jedes Jahr stellt die Finanzverwaltung Ende des Jahres eine neue ERiC-Version zur Verfügung.

Die Umstellung im SAP System muss bis nach der Januar-Abrechnung erfolgt sein, damit die Übermittlung der LStB für Austritte 01/2025 erfolgen kann. Die LStA für Januar kann ebenfalls erst nach der Anpassung übermittelt werden.

Die Auslieferung der neuen Version erfolgt über SAP Hinweis 3653538 – LStA, LStB, ELStAM: Neue ELSTER ERiC-Version 43.

Aufnahme der PKV-Daten in das ELStAM-Verfahren

Ab dem Jahr 2026 werden im Rahmen des ELStAM-Meldeverfahrens auch die Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) bereitgestellt.

Wichtig: Die Bereitstellung startet automatisch bereits am 01.12.2025.

  • In der Monatsliste für November (abrufbar Anfang Dezember) erhalten Arbeitgeber erstmals entsprechende PKV-Daten.
  • Ebenfalls ab dem 01.12.2025 können auch Antworten auf An- und Ummeldungen Informationen zur PKV enthalten.

Weitere Details sind im SAP-Hinweis 3612773 – ELStAM-PKV: Information zur Aufnahme der Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zum 1. Dezember 2025 dokumentiert.

Unsere Infos zu der Integration der PKV-Daten ins ELStAM-Verfahren finden Sie hier:

  • Teil 1: PKV-Daten via ELStAM in SAP HCM: fachliche Grundlagen und der grobe Aufbau des neuen Datenaustauschs
  • Teil 2: PKV-Daten via ELStAM in SAP HCM: Umsetzung des ELStAM-PKV in SAP HCM

Digitale Lohnschnittstelle (DLS)

Für die Digitale Lohnschnittstelle kommt es zu der Bereitstellung einer neuen Version der DLS für das Jahr 2026.

Diese Version enthält folgende Änderung

  • Änderungen bei den Arbeitnehmerstammdaten
    • Aufnahme des Datums des letztmaligen Abrufs der ELStAM-Daten
  • Änderungen Lohnkontendaten
    • Neue Felder für den monatlichen Basis-Beitrag zur privaten KV und PV
    • Angabe zum Gesamtbeitrag der privaten KV und PV entfällt
    • Angabe zum nicht ermäßigt besteuerten Arbeitslohn/Entschädigung für mehrere Kalenderjahre entfällt

Die Auslieferung erfolgt über SAP Hinweis 3676303 – DLS: Neue Version der Digitalen Lohnschnittstelle DLS-Paket 2026.1

Anhebung Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent angehoben.

Anmerkung: Aktuell muss der Bundesrat noch dem Steueränderungsgesetz 2025 zustimmen. Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben.

Anhebung Übungsleiterpauschale

Zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben.

Anmerkung: Aktuell muss der Bundesrat noch dem Steueränderungsgesetz 2025 zustimmen. Dadurch können sich noch Änderungen bei den aufgeführten Punkten ergeben.

Weitere Artikel zum Jahreswechsel 2025/2026

  • Rechengrößen 2026
  • Änderungen in der Sozialversicherung 2026 (geplant)

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen?

Sprechen Sie uns auch gerne an! Einen direkten Link zum Kontaktformular finden Sie hier. Oder schauen Sie sich unseren SAP HCM Support Package Service L365 an.

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Dann empfehlen wir Ihnen unsere Seminare, welche wir zusammen mit der Lohnakad anbieten (externe Links):

  • Jahreswechselseminar Entgeltabrechnung mit SAP HCM-Bezug (offenes Seminar)
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16. Dezember 2025/von Alina Vahldieck
Schlagworte: Gesetzesänderungen, Jahreswechsel, SAP HCM, Steuer
https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/09/Jahreswechsel_2025_2026_Steuer.jpg 1193 2395 Alina Vahldieck https://l3consulting.de/wp-content/uploads/2025/08/L3_Consulting_Logo.png Alina Vahldieck2025-12-16 19:36:412025-12-16 19:42:52Jahreswechsel 2025/2026: Steuer
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